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Müssen wir eine Inkassobüroforderung der Telekom ohne Nachweis der Rechnung begleichen?

Frage von Klemens21061952 Klemens21061952

Wir sollen eine Rechnung aus dem Jahr 2007 begleichen. Post der Kanzlei Seiler und Kollegen, die für Telekom eintreiben bekamen wir. die Telekom sieht sich uns gegenüber nicht in der Nachweisplicht Ihrer Forderungen. Die Anwaltskanzlei des Inkassobüros verweist auf die Telekom und gibt uns ebenso keinerlei Hinweis auf den Ursprung dieser Forderung. Wie sollen wir eine Forderung bezahlen, von der wir nie in Kenntnis gesetzt worden sind und bei der wir nicht wissen um was es sich handelt?

Eine solche Rechnung, geschweige denn Mahnungen, hat uns nie bisher erreicht. Wir hatten immer einen Nachsendeauftrag bei der Post, wenn unsere Anschrift sich geändert hatte und die Telekom hatte immer (auch für unsere jetzigenderzeitigen Verträge übrigens) eine Abbuchungsermächtigung und unser Konto hat sich seit Jahrzehnten nicht verändert.Es ist so, dass wir unter diesen Umständen an einen Betrugsversuch von wem auch immer denken müssen und unbedingt auf einem Nachweis für diese Forderungen absolut bestehen müssen. Dieser Nachweis sollte uns unter den gegebenen Umständen auch zeitnah erreichen. Was können wir in dieser Zwickmühle tun?

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Antworten (9)

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    Antwort von rainerendres rainerendres

    Einschreiben an Seiler

    .

    Über die vermeintliche Forderung setzen Sie mich in Ihrem Schreiben erstmalig in Kenntnis Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln. Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

    -- Mit obiger Vorgehensweise bin ich bisher immer gut gefahren

    -

    http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebueh...

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    Antwort von Helmi123 Helmi123

    Wer Forderungen an jemanden stellt, muss auch nachweisen, dass diese Forderungen auch bestehen. Hier noch ein Link: http://www.abzocknews.de/2008/12/22/wiso-uber-die-kanzlei-seiler-und-kollegen-vi...

    Google mal nach Kanzlei Seiler und Kollegen. Da giebt es noch einige Negativseiten über die.

    Kommentar von Helmi123 Helmi123Helmi123

    Ups, Link war falsch. Hier der richtige: http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=118538&ccheck=1

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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler
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    Antwort von yvi2304 yvi2304

    schau mal hier nach http://www.teltarif.de/forum/a-telekom/655-5.html das ist schon was älter.

    Ich glaube den Namen der Kanzlei auch schon im Fernsehn gehört zu haben.

    Siehst du manchmal akte auf sat1... die sagen in solchen fällen immer.... bloss nicht zahlen

    wenn ihr euch keiner schuld bewusst seit und alles gezahlt habt!

    Eigentlich sollte es zur Kulanz der Telekom gehören, dir die Rechnung nochmals zuzustellen!

    Schreibe denen Online, telefonisch hast du eh keine schnitte. Tip: droh dort sofort damit einem einschreiben nach Bonn an den Geschäftsführer zu schicken und die Verhaltensweisen seiner Untergebenen mal genauer zu schildern... dann fluppt es meistens

    hatte vor ein paar monaten spaß wegen einem tarifwechsel ... da hat es auch nicht anders funktioniert und den Tip habe ich dann von einem technicker der telekom erhalten

    viel glück

    Du mußt nicht sofort zum anwalt rennen was kommen die mit einer unbelegten forderung von 2007 erst jetzt um die ecke lass dich nicht verrückt machen

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Die Telekom muss euch eigentlich die Rechnung zeigen da die ja definitiv etwas von euch fordern und somit in der Beweispflicht sind..

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    Antwort von Chriiis1987 Chriiis1987

    Schreibt einen Brief per Einschreiben-Rückschein an das Inkassobüro und teilt denen mit, dass ihr gerne bereit seid, die Forderung zu begleichen, aber nur, wenn das Inkassobüro beweisen kann, dass es diese Forderung auch tatsächlich gibt. Fordert eine Kopie der Rechnung an.

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    Antwort von alsobean05 alsobean05

    Verbraucherschutz oder Anwalt einschalten!!!!!!

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    Antwort von Grommi82 Grommi82

    Bei so etwas direkt zum Anwalt des Vertrauens.

    Sie haben eine Nachweispflicht, woraus die Forderungen bestehen.

    Dann hört euch an, was er sagt.

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