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müssen wir diese arbeiten nachschreiben?

gefragt von xXxpinkiiixXxxXxpinkiiixXx am 14.04.2009 um 14:23 Uhr

hey ihr Lieben! ich gehe in die 10. Klasse von einer hauptschule.. mache aber da grad meinen realschulabschluss. jetzt haben wir vor den ferien vorprüfungen für unsere kommende zentrale abschlussprüfung gemacht. unsere klassenlehrein unterichtet uns in deutsch und mathe und hatte wohl nicht ganz so viel lust sich auf die vorprüfung vorzubereiten, sprich sie zu erstellen und hat eine beispielarbeit aus dem internet genommen. bei der deutschprüfung (die wir zuerst geschrieben haben) wussten ca. 6 leute das die arbeit im internet zufinden war und bei der matheprüfung wusste es die ganze klasse! Die arbeit war im internet als beispielarbeit für jederman zugänglich und dabei waren auch die Lösungen! natürlich wird diese mathearbeit seeehr gut ausfallen, das heißt nur einser und zweier! aber müsen wir die arbeit nachschreiben? oder können wir auch sagen "selbst schuld, wir wollen unsere gute note behalten (was ja logisch ist)" was kommt jetzt noch danach und wie soll ich mich verhalten? weil, auffliegen wirds bestimmt, wenn sogar schlechte matheschüler bei einer schweren arbeit ne 2 schreiben?? ich hoffe ihr könnt mir helfen! vielen dank im vorraus. ganz liebe Grüße und noch einen wunderschönen, sonnigen Tag :)


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Eselin
beantwortet von Eselin am 14. April 2009 14:26
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Sicher, dass sie die Arbeit 1:1 übernommen hat? Lass sie nur ein paar Vorzeichen ausgetauscht haben und schon war es das mit den ganzen 1ern und 2ern. Wenn sie sie 1:1 übernommen hat, könntet Ihr Glück haben.

Kommentar von Simple_avatar8smallxXxpinkiiixXx am 14. April 2009 14:26

die hat sie aus dem internet ausgedruckt und dan kopiert!

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 14. April 2009 14:29

Dass sie sie kopiert hat, ist schon klar. Aber vielleicht hat sie davor noch schnell ein paar Zeichen verändert? Halte ich nicht für ausgeschlossen.


anonym
beantwortet von Grashuepperl am 14. April 2009 14:26
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wenns raus kommt muss die arbeit nachgeschrieben werden. Natürlich kann man das im interesse aller unter den teppich kehren. Aber bei nem kumpel von mir, der bei einer abiturarbeit ca. das gleiche hatte, bekam der Direktor der schule wind davon und alles wurde wiederholt. mit "selbst schuld" ist da nciht viel, da das alles staatliche prüfungen sind und dem Land der Pfusch des Lehrers total egal ist. Nachgeschrieben werden muss auf jeden fall.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 14. April 2009 14:31

warum muss die arbeit nachgeschrieben werden!? wenn die schüler zufällig die gleiche matheseite zum üben nehmen wie die lehrerin für ihre aufgaben nimmt!das ist ganz legal!


anonym
beantwortet von Silberheim am 14. April 2009 14:28
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Wenn die Lehrerin davon ausgehen kann, dass ein bestimmter Prozentsatz der Erzielten Ergebnisse nicht auf korrektem Wege erzielt worden sind, so kann sie auch ohne direkten nAchweis eines Betruges die ARbeit neu schreiben lassen. Wie es nun hier ist ist schwer zu sagen, denn es hat sich ja keiner von euch die Arbeit auf illegalem Wege verschafft. Aber da kann dan der Direktor eingreifen udn sagen, dass er der meinung ist das die Arbeit so wie sie gestellt worden ist nicht den Anforderungen entsprichjt und neu zu schreiben ist !!!


malli
beantwortet von malli am 14. April 2009 14:29
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nein darf sie nicht! wenn sie so faul ist selber schuld! wenn sie es versucht! redet mit den elternsprechern wenn die biischen was auf dem kasten haben ist alles oki


spsakret
beantwortet von spsakret am 14. April 2009 14:30
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Ich find das ja erstmal total witzig...sowas selten dämliches hab ich noch nie gehört! Mein Gerechtigkeitssinn sagt mir, ihr müsst die Arbeit nicht nachschreiben. Rechtlich gesehn bin ich mir da aber nicht so ganz sicher. Schau doch einfach mal bei dir in der Gegend nach ob du dort von einem Rechtsanwalt eine kostenlose Auskunft darüber bekommen kannst. Auf jeden Fall würde ich mich schon vorher so gut es geht rechtlich absichern. Und nicht darauf vertrauen, was die Schule euch im Endeffekt dazu sagt, weil die können bei sowas natürlich behaupten dass die Arbeit nachgeschrieben werden muss. Ihr könnt eventuell auch als Klasse gemeinsam dagegen klagen, weil rein rechtlich gesehn hat sich keiner von euch strafbar gemacht! Die Infos sind ja anscheinend frei im Internet zugänglich...

Kommentar von Simple_avatar8smallxXxpinkiiixXx am 14. April 2009 15:00

jap.. für jeder man einzusehen! vielen dank ☺


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. April 2009 14:26
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Wo kein Kläger, da kein Beklagter. Sollte jedoch die Sache rauskommen, dann werdet ihr nachreiben müssen!


FunSel
beantwortet von FunSel am 14. April 2009 14:28
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kommt auf die lehrerin an


anonym
beantwortet von Grashuepperl am 14. April 2009 15:56
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Der Lehrer ist leider nicht die oberste Instanz. Wenn bspw dem Direktor die Arbeit nicht gefällt, wird sie nochmal geschrieben, erst recht, wenn dem Lehrer nachzuweisen ist, dass er die Arbeit nicht selbst konzipiert hat. So fällt das leider zu Lasten der Schüler.


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