Hallo, wir sind im Januar 2007 in ein Reihenmittelhaus zur Miete eingezogen! Das Haus soll nun verkauft werden! Müssen wir die alle Wände neu streichen? Im Mietvertrag steht, bei Auszug muss gestrichen werden! Auch bei so kurzem Zeitraum? Bei Einzug war alles neu gestrichen! Vielen Dank für das Beantworten
Nein! Es ist sehr fraglich WIE und WO diese Formulierung steht. Habe gerade im Bekanntenkreis ganz aktell diese Problem. Der Mieterverein sagte, dass diese Formulierung nicht rechtens ist. Erkundige dich bei einem Fachmann - Mieterverein. Du kannst vielleicht eine Menge Geld sparen!
hier kannst du nachlesen und unter google findest du noch mehr zum thema.
nach deiner kurzen mietdauer musst du nicht renovieren, es sei denn die wohnung ist in einem schlechten zustand.

Der Mietvertrag sagt doch eigentlich alles aus.
nicht alles was in einem Vertrag steht, hat auch Gültigkeit

Im Übrigen geht der Mietvertrag erst einmal auf den neuen Käufer über, die dürfen euch nicht so ohne Weiteres vor die Tür setzen.