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Müssen wir die Wände des Hauses nach 1 1/2 Jahren neu streichen?

gefragt von Peeeeee am 05.04.2008 um 23:57 Uhr

Hallo, wir sind im Januar 2007 in ein Reihenmittelhaus zur Miete eingezogen! Das Haus soll nun verkauft werden! Müssen wir die alle Wände neu streichen? Im Mietvertrag steht, bei Auszug muss gestrichen werden! Auch bei so kurzem Zeitraum? Bei Einzug war alles neu gestrichen! Vielen Dank für das Beantworten


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anonym
beantwortet von skeptiker007 am 6. April 2008 00:01
3x
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Nein! Es ist sehr fraglich WIE und WO diese Formulierung steht. Habe gerade im Bekanntenkreis ganz aktell diese Problem. Der Mieterverein sagte, dass diese Formulierung nicht rechtens ist. Erkundige dich bei einem Fachmann - Mieterverein. Du kannst vielleicht eine Menge Geld sparen!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 6. April 2008 00:09
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hier kannst du nachlesen und unter google findest du noch mehr zum thema.

nach deiner kurzen mietdauer musst du nicht renovieren, es sei denn die wohnung ist in einem schlechten zustand.

http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/urteile/weitererenovierungsklauselnunwirksam.html


Qetan
beantwortet von Qetan am 5. April 2008 23:58
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Der Mietvertrag sagt doch eigentlich alles aus.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. April 2008 09:48

nicht alles was in einem Vertrag steht, hat auch Gültigkeit


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 6. April 2008 00:15
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Im Übrigen geht der Mietvertrag erst einmal auf den neuen Käufer über, die dürfen euch nicht so ohne Weiteres vor die Tür setzen.





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