Wir haben einen Nachbarn, der uns immer wieder in den Ohren liegt, dass wir zwei Fichten fällen sollen, weil er dadurch ab 16.00h Schatten auf seiner Terrasse hat. Es nisten aber so viele Vögel drin und der Garten ist dadurch herrlich eingewachsen. Weiss jemand wie die Rechtslage ist? Wir haben keinen Streit miteinander, und vielleicht kommen wir ihm ja entgegen, ich wüsste aber gerne ob wir verpflichtet sind die Bäume zu fällen.

Nein mußt du nicht, unzumutbar für ihn wird es erst, wenn er tagsüber in den Wohnräumen künstliches Licht einschalten muß, weil die Bäume zuviel vom Tageslicht "schlucken".

Wenn die Bäume weit genug vom Nachbargrundstück ab stehen, kann Euch der Nachbar gar nichts. Ihr könnt Euer Grundstück so bepflanzen, wie ihr wollt, sofern die Grenzbereiche zum Nachbarn eingehalten werden.
Nur, weil er gerne Sonne hätte, ist das noch lange kein Grund, gesunde Bäume zu fällen.

Auch wir haben einen Nachbarn , der 3 Fichten mit einem Stammdurchmesser von 45 cm direkt an der Grenze stehen hatte. Diese Fichten hatten einen Astüberhang von 3 mtr. auf unser Grundstück so , dass selbst der Rasen nicht mehr wuchs. Obwohl die Fichten den gesetzlichen Abstand von 3 mtr. zur Grenze nicht einhielten , konnten wir nichts dagegen tun , da die Einspruchsfrist nach der Pflanzung 6 Jahre beträgt. Wir haben die überstehenden Äste ständig gekürzt und den Nachbar um einen starken Rückschnitt gebeten.Nach etlichen Jahren gab er uns die Erlaubnis dasjenige weg zu schneiden was uns stört.Als er nicht anwesend war haben wir mit der ganzen Familie sämtliche Äste der 3 Fichten entfernt und es standen da noch 3 Masten mit einem grünen Zipfel.Da ihm dies so nicht gefiel,haben wir die 3 Fichtenstämme gefällt auf unser Grundstück fallen lassen und entsorgt. Er hat unsere Entscheidung akzeptiert und wir sprechen nach wie vor miteinander.
Heeeschen am 29. August 2007 13:13 Das mag ja gut ausgegangen sein für Dich - ein fichtenliebender Nachbar wäre Dir aber sicher bei einer derartigen Verstümmelung - noch dazu hinterrücks - tüchtig zu Fell gerückt. Sowas kann sehr wohl in (oder aufs) Auge gehen :-)
manni1937 am 29. August 2007 19:41 Natürlich konnte sich mein Nachbar (ehemaliger Rektor) an seine Worte "schneiden Sie weg was Sie stört " sehr gut erinnern. Inzwischen ist er froh , dass die Schattenmacher weg sind denn auch sein Grundstück hat dadurch gewonnen.

Ruf mal bei der Baubehörde oder bei der Stadtverwaltung an. Die können es euch ganz genau sagen. Es gibt noch Orte, wo es genau festgelegt ist, wo welche Pflanze wie groß werden darf. Zwei meiner damaligen Nachbarn hatten deshalb auch mal Streit und der eine muste seine Bäume auf 3 Meter stutzen.

Mußt Du nicht!
Frag doch mal unverbindlich in Eurem Gemeindeamt nach, was das fällen der beiden gesunden Bäume kosten würde und welche Auflagen noch anliegen (neu Bepflanzung u.s.w.). Dann präsentiere die Summe Deinem Nachbarn und er wird dich bestimmt nie wieder damit nerven.
Sicher nicht. Sorry eine Gegenfrage wer war zu erst da der Nachbar oder die Bäume??

Das hängt davon ab,
wie weit die Bäume von der Grenze entfernt stehen,
wie lange der Nachbar sie dort schon toleriert hat und
ob ein Beschneiden oder Fällen nach der lokalen Baumordnung überhaupt noch zulässig ist.

Rechtsstand Bayern (kann in einzelnen Bundesländern verschieden sein): Ab 5 Jahren genießen Bäume Bestandschutz. Also kann der Nachbar nicht verlangen, dass sie gefällt werden müssen.
Falls ihr die Bäume doch entfernen wollt:
Bei Neuanpflanzungen müssten in Bayern 5 m Abstand zu den Grundstücksgrenzen für Bäume eingehalten werden, für Hecken (niedriger als 2 m) 0,5 m, für Obstbäume 2 m. Also falls ihr Euch entschließen solltet, den Baum wegen der Nachbarn - nur weil ihr so nett seid - zu fällen, dann vorher vereinbaren, dass Ersatzbepflanzung in dem Abstand, den ihr wünscht, wieder gepflanzt werden kann.

Ich würde mal meinen NAchbarn fragen, ob er selbst nicht auch einen Schatten hat...gesunde Bäume fällen, nur damit er ab 16 Uhr Sonne hat? Sonst gehts ihm aber gut oder?!