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Müssen wir Bäume fällen, weil die Nahbarn auf ihrem Grundstück dadurch Schatten haben?

gefragt von jojo1 am 29.08.2007 um 12:39 Uhr

Wir haben einen Nachbarn, der uns immer wieder in den Ohren liegt, dass wir zwei Fichten fällen sollen, weil er dadurch ab 16.00h Schatten auf seiner Terrasse hat. Es nisten aber so viele Vögel drin und der Garten ist dadurch herrlich eingewachsen. Weiss jemand wie die Rechtslage ist? Wir haben keinen Streit miteinander, und vielleicht kommen wir ihm ja entgegen, ich wüsste aber gerne ob wir verpflichtet sind die Bäume zu fällen.


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PollyDoll
beantwortet von PollyDoll am 29. August 2007 12:48
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Nein mußt du nicht, unzumutbar für ihn wird es erst, wenn er tagsüber in den Wohnräumen künstliches Licht einschalten muß, weil die Bäume zuviel vom Tageslicht "schlucken".


gri1su
beantwortet von gri1su am 29. August 2007 12:43
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Wenn die Bäume weit genug vom Nachbargrundstück ab stehen, kann Euch der Nachbar gar nichts. Ihr könnt Euer Grundstück so bepflanzen, wie ihr wollt, sofern die Grenzbereiche zum Nachbarn eingehalten werden.

Nur, weil er gerne Sonne hätte, ist das noch lange kein Grund, gesunde Bäume zu fällen.


manni1937
beantwortet von manni1937 am 29. August 2007 13:09
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Auch wir haben einen Nachbarn , der 3 Fichten mit einem Stammdurchmesser von 45 cm direkt an der Grenze stehen hatte. Diese Fichten hatten einen Astüberhang von 3 mtr. auf unser Grundstück so , dass selbst der Rasen nicht mehr wuchs. Obwohl die Fichten den gesetzlichen Abstand von 3 mtr. zur Grenze nicht einhielten , konnten wir nichts dagegen tun , da die Einspruchsfrist nach der Pflanzung 6 Jahre beträgt. Wir haben die überstehenden Äste ständig gekürzt und den Nachbar um einen starken Rückschnitt gebeten.Nach etlichen Jahren gab er uns die Erlaubnis dasjenige weg zu schneiden was uns stört.Als er nicht anwesend war haben wir mit der ganzen Familie sämtliche Äste der 3 Fichten entfernt und es standen da noch 3 Masten mit einem grünen Zipfel.Da ihm dies so nicht gefiel,haben wir die 3 Fichtenstämme gefällt auf unser Grundstück fallen lassen und entsorgt. Er hat unsere Entscheidung akzeptiert und wir sprechen nach wie vor miteinander.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 29. August 2007 13:13

Das mag ja gut ausgegangen sein für Dich - ein fichtenliebender Nachbar wäre Dir aber sicher bei einer derartigen Verstümmelung - noch dazu hinterrücks - tüchtig zu Fell gerückt. Sowas kann sehr wohl in (oder aufs) Auge gehen :-)

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 29. August 2007 19:41

Natürlich konnte sich mein Nachbar (ehemaliger Rektor) an seine Worte "schneiden Sie weg was Sie stört " sehr gut erinnern. Inzwischen ist er froh , dass die Schattenmacher weg sind denn auch sein Grundstück hat dadurch gewonnen.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 29. August 2007 12:48
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Ruf mal bei der Baubehörde oder bei der Stadtverwaltung an. Die können es euch ganz genau sagen. Es gibt noch Orte, wo es genau festgelegt ist, wo welche Pflanze wie groß werden darf. Zwei meiner damaligen Nachbarn hatten deshalb auch mal Streit und der eine muste seine Bäume auf 3 Meter stutzen.


anonym
beantwortet von Bergfeuer am 29. August 2007 12:41
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Nein muss man nicht



jacobi06
beantwortet von jacobi06 am 29. August 2007 12:46
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Mußt Du nicht!

Frag doch mal unverbindlich in Eurem Gemeindeamt nach, was das fällen der beiden gesunden Bäume kosten würde und welche Auflagen noch anliegen (neu Bepflanzung u.s.w.). Dann präsentiere die Summe Deinem Nachbarn und er wird dich bestimmt nie wieder damit nerven.


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 29. August 2007 12:41
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Sicher nicht. Sorry eine Gegenfrage wer war zu erst da der Nachbar oder die Bäume??


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 29. August 2007 14:58
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Das hängt davon ab,

  • wie weit die Bäume von der Grenze entfernt stehen,

  • wie lange der Nachbar sie dort schon toleriert hat und

  • ob ein Beschneiden oder Fällen nach der lokalen Baumordnung überhaupt noch zulässig ist.


Luise
beantwortet von Luise am 29. August 2007 19:05
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Rechtsstand Bayern (kann in einzelnen Bundesländern verschieden sein): Ab 5 Jahren genießen Bäume Bestandschutz. Also kann der Nachbar nicht verlangen, dass sie gefällt werden müssen.

Falls ihr die Bäume doch entfernen wollt:

Bei Neuanpflanzungen müssten in Bayern 5 m Abstand zu den Grundstücksgrenzen für Bäume eingehalten werden, für Hecken (niedriger als 2 m) 0,5 m, für Obstbäume 2 m. Also falls ihr Euch entschließen solltet, den Baum wegen der Nachbarn - nur weil ihr so nett seid - zu fällen, dann vorher vereinbaren, dass Ersatzbepflanzung in dem Abstand, den ihr wünscht, wieder gepflanzt werden kann.


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 7. Oktober 2007 12:44
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Ich würde mal meinen NAchbarn fragen, ob er selbst nicht auch einen Schatten hat...gesunde Bäume fällen, nur damit er ab 16 Uhr Sonne hat? Sonst gehts ihm aber gut oder?!


anonym
beantwortet von Saatweber am 11. Juni 2009 20:05
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Bäume in Gärten sind offenbar immer noch die "heiligen Kühe" der Deutschen. Nur wenige Häuslebesitzer verfügen über einen großen Park, der Raum für Bäume bietet. Die "Nachbarrechtsgesetze" der Bundesländer und auch die Regelungen des BGB stammen aus "historischer" Zeit, als die Energie von der Sonne oder dem leicht bewölkten Himmel noch keine Bedeutung hatte. Die Zeiten haben sich gewaltig geändert. Der Bund und die Länder zahlen hohe Milliardenbeträge (indirekt natürlich die Energieverbraucher / Steuerzahler)ztur Finanzierung energiesparender Einrichtungen und zur Gewinnung solarer Energie in Form von Tageslicht uns Wärme. Klagt ein Häuslebauer gegen die in wenigen Jahren hochwachsenden Bäume, erfährt er von den Richtern meist keine Hilfe - deren Geisteshaltung ist mehr als rückständig und unterstützt die Halter der oben genannten "heiligen Kühe", den in den Kleingärten Deutschlands wie Unkraut wachsenden Bäumen. Bäume gehören in den Wald und nicht als verschattende Elemente in Gärten.


anonym
beantwortet von Rechtsanwalt13 am 16. Oktober 2009 12:24
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@Saatweber

Meine Güte, zum Glück habe ich dich nicht als Nachbarn. Wahrscheinlich bist du einer denen, die ihren Garten mit weißen Kieselsteinen vollgeschüttet haben und diese mit dem Staubsauger reinigen...:-)


anonym
beantwortet von bunterewelt am 20. November 2009 14:51
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Nimm die Verordnung deines Wohnortes zur Hand. Da findest du alle Angaben genau. Alte Bäume sind kaum weg zu bekommen. Und Sachbeschädigungen wie in einer der Antworten solltest du wirklich nicht dulden. Wie alt ist der Baum? In vielen Gemeinden gibt es zum Glück eine Baumschutzverordnung. Gerade "dicke" Bäume sind damit oft extra geschützt. Aber Fichten nicht unbedingt.

Schatten ist nur dann ein Problem, wenn der Nachbar wirklich deutlich beeinträchtigt wird.

Bäume sind rechtlich besser gestellt als Kinder oder Hunde. Man muss das Laub akzeptieren als NAchbar, den Schatten wie auch bei alten Bäumen die Lage zu nahe der Grenzen. Aber über Sauerstoff klagt ja auch keiner. An sich alles logisch. So lange Bäume nicht zu Problembäumen werden, gesund sind, keine Baumasse zerstören - Nicht einmal zuhören, was der Nachbar will. Es ist wirklich schwer einen alten Baum irgendwo entfernen zu lassen. Daher, ruhig Blut.


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