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...du hast deinen Eltern gegenüber auch ne Unterhaltspflicht und deswegen könnten die ämter auf dich zu kommen und nachhacken...

Ja, bevor das Sozialamt zahlt, müssen immer die Eltern ihre Vermögensverhältnisse darlegen.
Wenn die Eltern Leistungen zur Grundsicherung beziehen, werden Kinder nur herangezogen, wenn deren Jahreseinkommen 100000 Euro übersteigt.
wie sieht es in der Schweiz aus? Danke für Eure Antworten.