Engelsherz am 08.10.2009 um 22:50 Uhr
bekannte von uns haben gestern für 50 euro einem drogensüchtigem einen hund abgekauft ..für 50 euro.heute abend stand nun der drogenkranke vor der tür und wollte den hund zurück.es kam raus das der hund ihm garnicht gehört hat sondern einer bekannten.diese hat auch impfpass usw von dem hund.wem gehört dieser hund nun rechtlich??
der bekannten von dem drogenkranken,da sie ihn ja nicht verkauft hat.da haben deine bekannten pech gehabt

Nach wie vor der ursprünglichen Eigentümerin (also der Frau mit dem Impfpass).

der bekannten des verkäufers.sie müssen den hund zurückgeben,sonst wäre es hehlerei..und strafbar.
Volker13 am 9. Oktober 2009 08:15 Das ist völliger Quatsch!

Wenn Dir Dein Fahrrad geklaut wird und der Dieb das Rad weiterverkauft - gehört es dann dem Käufer oder Dir? Richtig. Es gehört Dir. Denn der Dieb hatte gar nicht das Recht, das Rad zu verkaufen.
Nein da ist ein unterschied! der dieb ist widerrechtlich im besitz des fahrrades, hier wusste die eigentümerin doch dass der drogensüchtige den hund hat, er war zwar nicht eigentümer aber rechtmäßiger besitzer und damit ist das rechtsgeschäft wirksam! Klingt komisch, ist aber so!
Baiana am 8. Oktober 2009 22:57 Wie - wenn ich jemandem etwas leihe, dann darf er es verkaufen? Komm - das kann nicht sein!
fassungsloser Blick
lies im bgb nach, wenn ich den paragraphen auswenig wüsste würd ich ihn dir sagen!
Paragraph gefunden!!!!! §932 BGB
Diara1508 am 9. Oktober 2009 00:38 Ihr müsst euch aber auch die anderen dazu gehörigen § anschauen.Das ist nicht so einfach mir nichts dir nichts.....Zu dem von euch genannten gehört nämlich auch §929...und der steht dem euren wieder Gegenüber^^
§929 steht dem nicht entgegen wenn du §1006 beachtest!
stefffi23 am 9. Oktober 2009 09:56 Es geht hier um den gutgläubigen Erwerb, der gutgläubige Erwerber wird geschützt, sie konnten ja schließlich nicht wissen, dass ihm der Hund nicht gehört. Deswegen haben sie rechtmäßig Eigentum UND Besitz am Hund erlangt.
wow, endlich mal jemand der mir glaubt...

Dieses Rechtsgeschäft- der Verkauf- war garnicht gültig eben weil er unter Drogen stand. Ist genauso wie mit Betrunkenen. Der Eigentümer ist die Bekannte. Wenn ich meinen Hund in eine Pension gebe, dürfen sie ihn auch nicht einfach weiterverkaufen- geschweige denn ich bitte einen Bekannten auf ihn aufzupassen. Das ist ein Albtraum für die Bekannte also rückt den Hund wieder raus. Dieses Hin u Her. Unmöglich. Armes Tier.

Moin, was ist mit dem Hund denn nun geschehen?? Wurde er wieder heraus gegeben?? Ehrlich gesagt, hätte ich keinem von beiden den Hund zurück gegeben, weil beide (!) sehr unzuverlässig sind: was gibt diese Frau ihren Hund an einen Drogensüchtigen??
Bringt den Hund ins Tierheim, der oder die Besitzer/in können ihn dann ja gerne raus klagen...
so ein HinundHer - armes Tier!
wenn die bekannte den hund dem drogensüchtigen überlassen ("ausgeliehen") hat und er ihn verkauft ist das rechtsgeschäft wirksam! der drogensüchtige muss nur den ehemaligen eigentümern die 50 € geben und vielleicht noch mehr weil er ja wahrscheinlich mehr wert ist...
Überlassen und ausleihen sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Fakt ist, er hat den Besitz rechtmäßig vom Eigentümer erlangt! und das zählt!
Diara1508 am 9. Oktober 2009 00:39 Jaaaa,Besitz und Eigentum sind aber 2 verschiedene Sachen...das darf man nicht verwechseln
Ich kenn den unterschied zwischen Eigentum und Besitz, aber wenn man den Besitz vom Eignetümer erhalten hat, dann ist der Vertrag wirksam wenn der Besitzer den Besitz verkauft und der ehemalige Eigentümer ist der gearschte! Ich kann auch nix dafür wenn das deutsche recht so ist...

Man sollte vorher überlegen ob man mit einem Drogensüchtigen ein Geschäft macht, man sieht ja wohl schnell, wofür er das Geld gebraucht hat. Natürlich gehört der Hund dem Bekannte, wobei ma sich fragen sollte, warum er den Hund in die Hände des Drogensüchtigen gegeben ht, auch Dieser hat kein Verantwortungsgefühl.Sowas sollte beim Tierschutz gemeldet werden. G.Elzza
falsch der hund gehört den leuten die ihm vom drogensüchtigen gekauft haben.
Der Hund gehört jenem der den Impfpass hat und bei der Hundekontrolle gemeldet ist hätte man den Hund sofort umgeschrieben gehörte er denjenigen der ihn gekauft hatte
Diara1508 am 9. Oktober 2009 00:32 ???Was hat der Impfpass mit einer Hundekontrolle zu tun?Der Hund muss irgendwo bei der gemeinde steuerlich angemeldet sein...der Impfausweis ist Wertlos

naja, er hat einen Hund verkauft, der ihm gar nicht gehört. Schade für Euch, aber der Hund gehört definitiv seiner Bekannten. Natürlich könntet Ihr ihn anzeigen wegen Betruges, aber wer weiß, was da bei rum kommt, wahrscheinlich gar nichts. Ich würde mal sagen, in Zukunft nicht mehr solche Geschäfte eingehen! Wobei ich Euch nun nicht verurteilen möchte. Ich finde das schon toll, da Ihr ja wahrscheinlich dem Hund ein besseres zuhause bieten wolltet!
falsch! siehe §932 BGB!!!!
Diara1508 am 9. Oktober 2009 00:30 Hehe,ich glaube du solltest dir mal nen Übersetzer für Gesetzestexte zulegen Giggil
Dem richtigen besitzer die 50Euro sind weg.Von einem Drogenabhängigen bekommst du das Geld nicht mehr wieder. Echt schade für das Tier.Deine Bekannten hätten sich vielleicht auch mal die Papiere von dem Hund zeigen lassen sollen,na ja da denkt man auch nicht dran,seh ich ein.Aber so ist nun mal das Gesetz.
woher weißt du dass das gesetz so ist? hast du das etwa grade nachgelesen?
ich weiß dass das Gesetz anders ist! Also bitte nicht aufs Gesetz berufen wenn man keine Ahnung hat! §932 BGB
stefffi23 am 9. Oktober 2009 09:59 Giggil hat aber recht!!!!! Wenn ich gutgläubig bin, dann kann ich rechtmäßig Eigentum erwerben!!!! Siehe §932
§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Puuuh,das ist schwierig.Ihr habt nichts schriftliches,kein Vertrag.Und wenn der Hund wirklich nicht dem Drogensüchtigem gehört dann habt ihr keine Chance,selbst wenn er das nur behauptet damit er den Hund wieder bekommt.Ich würde mir aber Hilfe vom Amt holen da ich Junkies für nicht in der Lage halte sich Verantwortungsbewußt um ein Tier zu kümmern.
sei euch allen lieb gedankt...so war auch unser standpunkt....wie kann man auch auf so ein geschäft eingehen...danke euch allen
§932BGB!!!!
kennst du dich wirklich aus oder ist das jetzt nur dein bauchgefühl?? oft ist das deutsche recht nämlich anders als man denkt!
das ist einfach logisches denken.wenn ich jetzt deine uhr ausleihe und verkauf sie deinen nachbarn wem gehört die uhr?
da ist ein unterschied!!! dieb=widerrechtlicher besitzer!
der drogensüchtige war, soweit ich das verstanden habe, rechtmäßiger besizer (eigentümerin hat ihn ihm überlassen)
wenn ihm der hund gehört hat und er den hund verkauft gehört der hund den käufern.wenn er nur aufgepasst hat bzw. ausgeliehen dann gehört er weiterhin der besitzerin
hier sollte wohl erstmal der unterschied zwischen besitzer und eigentümer geklärt werden...
§ 932 BGB, wenn der Veräußerer (drogensüchtiger) durch den eigentümer in den Besitz gekoomen ist (also nicht geklaut) dann wird der erwerber eigentümer!
Kannst du gerne nachlesen (wenn du gesetzes-deutsch verstehst)
@Giggil Achso,das heißt also wenn du mir dein Auto leihst darf ich das verkaufen????Selten so gelacht
dürfen nicht direkt, und du darfst das geld dann auch nicht behalten, aber der kaufvertrag ist wirksam, lies es im BGB nach § 932!! Stellt mich hier nicht alle für blöd hin nur weil ihr das deutsche Recht nicht kennt!!
interessant zu sehen wie viele DH man für falsche Informationen bekommt!
muss Diara Recht geben,wenn ich mir was leihe,oder der Eigentümer mir sagen wir mal für eine Fahrt das Auto gibt,bin ich zwar in dem Zeitraum in dem Besitz des Autos aber noch lange nicht Eigentümer und somit keine Handhabe dieses Auto zu veräussern. Nur der Eigentümer hat das alleinige Recht,den "Gegenstand"zu veräussern.
moin Catfan, sehe ich genauso. Und für den Hund wäre es das Beste, er bekäme ein geregeltes Leben in einem geordneten Haushalt...
so ein schwachsinn giggil.ich besuche dich heute und leihe mir dein auto und verkauf es dann.darf ich doch nach deinen aussagen,also hast du da nix dagegen oder?
ich weiß dass man nicht eigentümer wird wenn man sich was ausleiht aber ich kann das deutsche recht nicht ändern und das sagt dass das eigentum an den erwerber übergeht auch wenn der veräußerer nur besitzer und nicht eigentümer ist. vorraussetztung: er hat den besitz vom eigentümer bekommen
giggil hat recht. der hund gehört den bekannten von ts, denn sie haben ihn nach treu u. glauben gekauft. haften für den hund muss der veräußerer.