Ich hatte heute 10 Stück davon im Briefkasten, mit einer Zahlungsaufforderung. Die Karten sind angeblich von Fussmalern angefertigt worden. Kann ich sie einfach wegwerfen?

Das sieht nur auf den ersten Blick so aus. Lies Dir den Text mal genau durch, das ist keine Zahlungsaufforderung, sondern eine Werbesendung. Die Karten darfst Du behalten und verschicken oder wegwerfen.
Ja, die kansnt du wegwerfen, aber selbst, wenn Du sie als Weihnachstkarten gebrauchst, musst Du der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.
Xiphoid am 3. November 2007 14:34 Ja genau, ich bekomme die auch jedes Jahr von Fussmaleren und Mundmalern und so ich verschicke die meistens ohne irgendwelchen Zahlungsauforderungen nachzukommen, und das ist auch freiwillig dafür zu bezahlen egal was du anschließend mit den Karten machst (vorausgesetzt du kopierst die Motive nicht =) )

Bei der "Zahlungsaufforderung" handelt es sich nicht um eine Rechnung, sondern um eine "Spende", die Dir versucht wird mit dem winkenden Zaunpfahl aufs Auge zu drücken.... frei nach dem Motto "habet Mitleid...spätestens kurz vor Weihnachten...".
koira1975 am 3. November 2007 14:43 DH
Klar, ab in dem Müll damit.
m=n

Schließe mich meinen Vorrednern an. Im Zweifelsfall waren diese Postkarten doch auch garnicht in deinem Briefkasten, oder?

Du bist nicht verpflichtet, diesen Spendenaufrufen nachzukommen. Aber ich würde die Karten trotzdem nicht wegwerfen - fände ich zu schade. Ich verschenke die immer an Leute, die gerne Weihnachtskarten schreiben oder ich benutze sie als Geschenkanhänger.

Wegwerfen oder Papierflieger machen oder vielleicht doch verschicken. Die muß man nicht bezahlen. Die hast Du quasi geschenkt bekommen und als Dank darfst Du, wenn Du möchtest etwas Geld überweisen.
Damit kannst machen was du willst - alles nur Masche und viel Asche zu machen.
Wer auf unverlangt zugesandte Ware nicht reagiert oder auf schriftliche Angebote nicht antwortet, geht dadurch NIE einen Vertrag ein und kann folgerichtig auch nie zu einer Zahlung oder zur Rücksendung verpflichtet sein. Etwas anderes gilt - im bestimmten Fällen zwischen Kaufleuten oder - wenn das Versandtunternehmen irrig angenommen hatte, dass eine Bestellung vorliegt (Wenn z.B. der Besteller ständig beim X-Versand bestellt und dann einmal eine nicht bestellte Ware auf seinen Namen und seine Kundennummer erhält, muss er die Ware aufheben und zurückgeben) oder - wenn der Empfänger eine Ware zugestellt bekommt, die offensichtlich für einen anderen ist.
Früher musste die unverlangt zugesandte Ware aufbewahrt und dem Versender auf dessen Verlangen zurückgegeben werden. Heute darf der Empfänger (mit den obigen Ausnahmen) die Ware benutzen, verkaufen, verschenken oder vernichten, er muss trotzdem nichts bezahlen. Bei den angeblich mundgemalten Weihnachtskarten muss der Empfänger in keinem Fall etwas befürchten, er kann sie ohne Gegenleistung behalten.
Das ist bestimmt keine Zahlungsaufforderung, sondern ein Spendenaufruf.