Da gibt es doch sicherlich schwarze Schafe. Muss da eine Qualifizierung erfolgt sein?

Prinzipiell nicht. Beraten darf jeder; es ist deine Entscheidung, ob du die Beratung als qualifiziert annimmst. Es gibt allerdings unabhängige Qualifikationen (z. B. den "Fachberater/in Finanzdienstleistungen (IHK)"), der sich in einem Lehrgang entsprechend qualifizieren kann; auf solche Qualifikationen sollte man bei Inanspruchnahme einer Beratung achten.

Unabhängige Finanzberater müssen eine Qualifizierung nachweisen, ansonsten werden sie nicht zugelassen. Außerdem müssen sie jetzt für jedes Beratungsgespräch eine Niederschrift anfertigen.
Nach der neuen EU Richtlinie muß jeder Berater nun eine Qualifikation nachweisen! Finanzberater die eine solche Qualifiaktion nicht besitzen müssen diese nun nachholen und vorlegen. Dies ist durch die neue VVG Reform sogar noch verschärt worden indem der Berater verpflichtet ist seine Matrikelnummer der IHK und seine Qualifikation dem Kunden gegenüber nachzuweisen.
Viel Wind um nichts: 1.Den Beruf des unabhängigen Finanzberater gibt es nicht.2. Die neuen Vermittlerrichtlinien gelten ausschließlich nur für Versicherungsvermittler. Diese müssen einen 34D GeWO nachweisen, der in Schulungen mit Prüfung zu erlangen ist. Sollte aber ein Vermittler seit 2000 am Markt sein, wird ihm dieser auf Grund seiner Erfahrung zuerkannt. Die neue Vermittlerrichtlinie trifft ausschließlich Makler. Ausschließlichkeitsvertreter sind demzufolge Erfüllungsgehilfen der Versicherungsgesellschaft und brauchen diesen Status nicht. Ganz aus dem Rahmen fallen die Strukturvertriebe wie OVB, HMI, DVAG, AWD und Bonfinanz. Für die restlichen Vermittler, die noch übrig bleiben, wie Imobilien- oder Investmentvermittler kommt die Mifid zum tragen. In dieser Richtlinie werden die angesprochenen entweder dazu verurteilt, ein Finanzdienstleistungsinstitut zu eröffnen (Haftungskapital nicht unter250.000.-€) oder sie müssen sich nach Gewerbeordnung 34C registrieren lassen. Der IHK geprüfte Master of Finanzconsalt oder Finanzfachwirt jedenfall stehen noch weit in den Sternen, da per Gesetzgeber noch nicht einmal die fachlichen Themen vorgegeben sind.
Erstens: "Ja, muss nachweisbar sein" und zweitens: "Gott sei Dank!" Seid der neuen gesetzlichen Regelung sind bisher über 250.000 sogenannter Finanzberater vom Markt verschwunden. Man rechnet mit über 700.000 Pseudoberatern weniger bis Mai 2008. Bei einem Bekannten von mir der vor kurzem bei der IHK seinen Abschluss als Finanzberater gemacht hat lag die Kursus Durchfallquote bei 72%.
Nach der neuen EU-Richtline, darf keine Finanzberater mehr ohne Qualifikationsnachweis arbeiten. D.h .er bekommt überhaupt keine Zulassung nach § 34 C und D GewO. Auche kein Vermögensschadenshaftpflicht und auch keine Vertriebspartner. Denn die Unternehmen machen keine Verträge, wenn keine Zulassung vorhanden ist.