Wenn ich nur eine sehr kurze Strecke mit dem Taxi fahren möchte, muss der Taxifahrer mit dort hinfahren oder kann er das ablehnen, weil er sich sonst wieder hinten in der Schlange einordnen muss. Haben Taxifahrer eine Transportpflicht?

Kurze Antwort: JA
Einschränkung: Es besteht durch das Verhalten des Fahrgastes Gefahr für ihn oder sein Fahrzeug (zB: Ein Angetrunkener pöbelt vor Fahrtantritt rum und der Fahrer befürchtet, der Fahrgast greift ins Lenkrad oder kotzt ihm das Auto voll)
ja, taxifahrer haben eine transportpflicht. wie öffentliche verkehrsmittel auch.
hinten in die schlange zu kommen, berechtigt sie nicht eine fahrt abzulehnen.
mit einer ausnahme, betrunkenen können sie die fahrt verweigern.
habe schon erlebt, dass bei zu kurzen strecken taxifahrer sich geweigert haben. bei sehr langen strecken wird ja häufig ein festpreis ausgemacht, das ist also verhandlungssache.
Wenn die langen Strecken nach außerhalb des Pflichtfahrgebietes (PFG) führen, kann er die Fahrt ablehnen was nach dem Buchstaben der jeweiligen Satzung bedeutet, daß er an der Grenze des PFG stoppt und dich auf andre Verkehrsmittel verweist. In der Praxis wird er das sicher nicht machen; er will den Auftrag zu Ende erfüllen weil er davon lebt. Einen Festpreis hätte ich zur Zeit meiner <Taxikarriere> allerdings nicht akzeptiert. Da kann man auch reinfallen mit der Abschätzung der Entfernung, besonders falls man sich verfahren hat.

Ich hatte vor Jahren den Taxischein (Nebenjob), und war von meinem Arbeitgeber darauf hingewiesen worden, dass ich auch kurze Strecken zu fahren habe, wenn auch auf einer Überlandfahrt mehr verdient ist. Das selbige ist auch für Fahrten der Krankenkasse gültig. Einschränkung besteht wenn ich mich bedroht fühle und die mitnahme Betrunkener, da sie während der Fahrt die Fahrsicherheit beeinflussen können. Erlebte es aber selbst in Los Angeles am Flughafen, als ich meinen Autoverleiher nicht finden konnte, das der Fahrer eine Fahrt unter 5 Meilen ablehnte. Die Warteschlange waren ca 40 Taxen
Er kann es ablehnen. er muss aber nicht.
Im Pflichtfahrgebiet (von der jew. Kommune festgelegt) kann er es nicht ablehnen; ausgenommen Bedrohung, Pöbler etc. Die kürzeste je von mir gemachte Fahrt kostete 3,2 DM und dauerte nur ca. 200 m, denn 3 DM waren schon für die sog. Anfahrt drauf gegangen.

Habe diese Frage gerade letzte Woche mit einem Taxifahrer erörtert; die o.a. Beförderungspflicht besteht, sollte der Fahrer es ablehnen (von den o.a. Ausnahmen mal abgesehen), kannst Du Dir auch die Taxinummer notieren und Dich ans Ordnungsamt wenden (falls der Taxifahrer den Aufwand überhaupt wert ist). Dort werndet man sich dann nach (mehreren Beschwerden?) an den Taxibetreiber, da Bußgelder drohen. Man darf sich übrigens sogar in einer Schlange in DEN Wagen setzen, den man möchte, man muß nicht den ersten nehmen. Allerdings sollte man dann damit rechnen, daß die anderen Fahrer dann ggfs Ärger machen...