Oder nicht alle?

Andreas und Indy, das war einmal.
Müssen nun alle, die Rente beziehen, Steuern zahlen? Nein, denn die Steuerpflicht beginnt erst bei zu versteuernden Einkünften von 7.664 Euro (Grundfreibetrag für Alleinstehende) bzw. 15.328 Euro (Verheiratete). Die Werte gelten für das Jahr 2005. Den Wert erreichen Sie
als Alleinstehende bei einer Bruttorente von ca. 1.550 Euro monatlich, als Verheiratete bei ca. 3.100 Euro. Voraussetzung: Sie haben keine anderen Einkünfte. Ja, wenn Ihre Rente über dem jeweiligen Grundfreibetrag liegt. Alles was über diesen Grundfreibetrag liegt, muss dann versteuert werden. Aber
Sie können noch den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro für Alleinstehende, 102 Euro für Verheiratete) und
die Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge und Ähnliches) abziehen.
Zum Trost: Neu ist die Besteuerung von Renten nicht. Auch vor dem 1.1.2005 waren Renten grundsätzlich steuerpflichtig. Sie wurden allerdings nur mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert. Dieser lag zwischen 27 und 32 Prozent, je nach Alter bei Rentenbeginn. Die Ertragsanteile lagen meist deutlich unter den Grundfreibeträgen ab denen die Steuerpflicht erst einsetzt und blieben daher steuerfrei.

Wer nur nur die normale Altersrente bezieht braucht in der Regel keine EStE abzugeben. Anders sieht es aus wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sowie einnahmen aus Kapitalanlagen und Zinseinkünfte über dem Freistellungsbetrag vorliegen. Dann prüft das Finazamt ob Steuern zu entrichten sind. Dies kann man an jeder Software für EstE für sich selbst durchrechnen. Eine Rückerstattung gibt es generell nicht, da ja keine Einkommensteuer gezahlt wurde.
Indy72 am 26. August 2007 19:46 Korrekt!
Was ist, wenn eine Ehepartner arbeit und der andere eine Rente bezieht?
Dann muss eine Erklärung abgegeben werden. Dort ist dann die Rente mit aufgelistet und das Einkommen des Partners...
schurke am 26. August 2007 20:31 @vincent, dann wird das Paar Steuern nachzahlen dürfen. Die Höhe des Prozentsatzes hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer dieses Jahr zum ersten mal Rente bezieht, der darf dann 54% seiner Rente versteuern, wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag für verheiratete überschreitet.
Niklaus am 26. August 2007 21:44 Hättet ihr meine früheren Antworten darüber gelesen, hättet ihr es besser gewusst. ;-)

Ab 1.1.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Danach unterliegen 50 % der Einkünfte der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz. Dieser Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um 2 % bis auf 100 %. Der persönliche Freibetrag pro Person beträgt 7664 € p.a. für Verheiratete das Doppelte. In 2007 beträgt der steuerpflichtige Anteil schon 54 %.