Meine Eltern sind 70 und 71 Jahre alt und bekommen eine sehr kleine Rente. Müssen sie trotzdem eine Steuererklärung machen? Einen Steuerberater können sie sich bestimmt nicht leisten.
Wenn ich richtig informiert bin, müssen sie eine Steuererklärung machen, mindestens einmal. Dazu kann man zu den wesentlich preiswerteren Lohnsteuerhilfen gehen, deren Aufwand nach dem gesamten Bruttoeinkommen berechnet wird. Eine Frage auf dem Bürgermeisteramt könnte auch hilfreich sein, viele Städte bieten kostenlose Steuerhilfe an.

Wenn sie außer der Rente keine weiteren Einnahmen (Zinsen; Mieteinnahmen o.ä.) haben, sind sie nicht VERPFLICHTET, eine Steuererklärung machen.
Es ist aber ratsam, da sie in aller Regel etwas zurückbekommen. Man braucht nicht unbedingt einen Steuerberater; oft hilft sogar das Finanzamt. (Allerdings gibt es da Unterschiede von Ort zu Ort.)
Zurückbekommen kann nur derjenige etwas, der monatliche Steuern gezahlt hat.
WolfRichter am 27. Dezember 2007 19:20 Eben.
Renten sind inzwischen zu versteuern. Die Steuer wird genauso vorher abgezogen, wie beim Lohn. Also auch meist zuviel.

Nach Renteneintritt muss auf jeden Fall einmal eine Steuererklärung ausgefüllt werden. Dann entscheidet das Finanzamt, ob weiterhin Erklärungen zu machen sind. So hat man mir das erklärt beim Finanzamt.
Wie Raimund1 schon schreibt: es sind sehr hohe Steuerfreibeträge, die von kaum einem Rentner erreicht werden.
Nicht jeder muss seine Rente versteuern Zu den Einkünften, die berechnet werden, zählen - neben der gesetzlichen Rente - auch Betriebsrenten, Zins- und Mieteinnahmen. Steuerfrei bleibt auf jeden Fall eine Bruttorente von bis zu 1.550 Euro im Monat bei Singles (18.000 Euro im Jahr) und 3.100 Euro im Monat bei Verheirateten (37.200 Euro).
Da beide eine "sehr kleine Rente" haben, würde ich - wenn keine weiteren Einkünfte existieren, es dabei belassen und keine Steuererklärung abgeben. Eine Verpflichtung zur Steuererklärung besteht schliesslich auch bei Arbeitnehmern nicht, die als Verheiratete die Steuerklasse 4/4 und keine weiteren Einkünfte (auch keine sog. Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld, ALG pp.) haben...

Sie müssen einen NV-Antrag , das ist ein Nichtveranlagungs-Antrag ausfüllen und an das zuständige Finanzamt schicken oder besser noch selbst abgeben. Am besten die Rentenbescheinigungen mitnehmen. Der zuständige Sachbearbeiter wird ihnen dann die Vorgehensweise erläutern. Es wird dann eine Steuerbefreiung von 3 Jahren ausgestellt,nach 3 Jahren das Gleiche noch einmal usw.

Wenn Sie ein zu versteuerndes Einkommen haben kann es sein das sie eine Steuererklärung machen müssen. In den meisten Fällen sollte das aber nicht der Fall sein.
kommt darauf an wie hoch die rente ist. wenn sie so sowas machen müßten,hätte doch das finanzamt schon sein briefchen verschickt.

Die AB 2005 erstmals gezahlten Renten sind zu 50 % steuerpflichtig. Da deine Eltern schon 70 und 71 alt sind, gehe ich davon aus, dass sie mit 65 in Rente gegangen sind.
Eine pauschale Antwort kann von hier nicht gegeben werden, da keiner von uns Details weiss.
Nur soviel: Der Grundfreibetrag beträgt € 15.329,00. Das bedeutet, wenn ausser der Rente kein Einkommen vorhanden ist, können die Einnahmen aus Rente bei bis zu € 30.658 liegen, ohne dass eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Verbindliche Aussage kann in jedem Fall beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden. Falls neben der Rente sonstige Einkünfte vorhanden sind, würde ich auch nachfragen.

Ich würde einmal mit ihnen auf das Finanzamt gehen mit den Rentenbescheiden und wenn sie keine sonstigen Einnahmen haben und die Renten die Höchstbeträge nicht überschreiten, werden sie nicht zur Einkommensteuererklärung herangezogen. Auf diese Weise brauchen sie keinen Steuerberater, der ja auch was kostet. Im übrigen sind es meist nette Leute auf dem FA (eigene Erfahrung).
Ich weiß von meiner älteren Schwester (seit 4 Jahren in Rente), daß sie jedes Jahr eine Steuererklärung machen muß. Zusätzlich muß sie in jedem Quartal eine Abschlagszahlung leisten. Dabei hat sie keine besonders hohe Rente, sondern eine, die im "normalen" Rahmen liegt.