Katzentatze am 05.06.2007 um 13:35 Uhr
Wenn ja, in welcher Höhe (%)?

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will Rentner in Krankenkassen entlasten; Sie möchte die Krankenkassenbeiträge freiwillig versicherter Rentner senken. Ab April sollen Zusatzeinkünfte wie Zins- und Mieteinnahmen nicht mehr Beitrag steigernd angerechnet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Ministerin ist seit März im Bundestag. Damit reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2000.
Wird der Gesetzentwurf akzeptiert, profitieren jene freiwillig Versicherten davon, die seit Anfang 1993 in Rente gegangen sind und während der zweiten Hälfte des Erwerbslebens überwiegend freiwillig versichert waren. Diese Versicherten mussten bislang auch für Zusatzeinkünfte neben der Rente Kassenbeiträge zahlen. Damit bezahlen sie mehr als gesetzlich versicherte Rentner. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies im März 2000 als unzulässig verworfen und bis Ende März 2002 vom Gesetzgeber eine Gleichstellung verlangt.
Die neue Regelung könnte nach Krankenkassen-Angaben bis zu 1,2 Millionen Rentner betreffen. Genaue Zahlen gibt es allerdings nicht: Niemand weiß genau, wie viele der freiwillig versicherten Rentner Zusatzeinkünfte bei den Krankenkassen auch angeben.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wird die überwiegende Zahl der freiwillig versicherten Rentner entlastet. Belastet werden könnten aber Rentner, die keine zusätzlichen Einkünfte haben. Denn sie müssen ab 1. April einen höheren Krankenversicherungsbeitrag zahlen, da statt des ermäßigten Beitragsatzes dann der allgemeine erhoben wird. Auch Senioren mit Kleinrenten, die bisher bei ihrem Ehepartner beitragsfrei mitversichert sind, müssen zukünftig Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Die Gesundheitsministerin will diese Mehrbelastungen vermeiden. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass diese Rentner ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten und "de facto ihren bisherigen Status als freiwillig Versicherte fortsetzen" können.

Ja,ich muss bei der AOk etwas über 14% für die Krankenversicherung und 0,9% für die Pflegeversicherung bezahlen.
die Rentenkasse übernimmt aber die Hälfte davon, es sei denn man ist freiwillig versichert

Sicher müssen auch Rentner Beiträge an die Krankenversicherung zahlen.
Bei der GKV werden (sehr unterschiedliche) Prozentsätze vom Einkommen fällig, bei der PKV richten sich die Beiträge wesentlich nach dem Gesundheitszustand und Eintrittsalter der Versicherten.
Meine Frage ist nicht richtig formuliert. Für die eigene Rente müssen sicherlich Krankenkassenanteile bezahlt werden. Wenn aber jetzt eine Witwen/r-Rente hinzukommt, werden auch hier Krankenkassenbeiträge abgezogen, obwohl für diese Beiträge keine Leistungen seitens der Krankenkassen mehr erbracht werden. Warum gibt es auch hier nicht die Möglichkeit, dass nach Leistungsverzicht keine Beiträge mehr zu zahlen sind ? Eine Pflicht-Krankenversicherung ist ja abgeschlossen und nachgewiesen.