Meine Eltern sind Rentner und müssen doch eigentlich keine Steuern mehr zahlen. Müssen sie jetzt trotzdem jedes Jahr eine Steuererklärung machen, nur um sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen?
Liegt das zu versteuernde Einkommen aus Kapitaleinkünften unter dem Grundfreibetrag von derzeit 7664,- Euro so dürften keine Steuern anfallen.
Durch Freibeträge sind Einnahmen wie Rente, Pension und Zinsen zur zum Teil steuerpflichtig.
Von diesen steuerpflichtigen Einkünften können Rentner zusätzlich Posten wie Versicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen abziehen. Viele Rentner bleiben somit unter dem 7664,- Euro Freibetrag.
Rentner und Ruheständler haben die Möglichkeit eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Bei Vorlage der NV-Bescheinigung vor der Bank oder dem Finanzinstitut wird bis zu drei Jahre keine Abgeltungssteuer abgeführt.
(http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-rentner.html)
Deine Eltern müssen auch als Rentner u.U. Steuern zahlen...
Seit einigen Jahren ist ein gewisser Teil der Rente u.U. zu versteuern. Das hängt von der Höhe der Rente ab.
Haben sie aber noch andere Einkünfte, dann sind die wie bei jedem anderen Bürger auch zu versteuern. Selbstverständlichen stehen ihnen bei Zinseinkünften die entsprechenden Freibeträge zu. Man kann bei den Banken entsprechende Freistellungsaufträge abgeben.
Zu viel gezahlte Steuern bekommen sie nur über eine Steuererklärung zurück - auf keinem anderen Weg.

Weitere Informationen zum Alterseinkünftegesetz gibt es im Internet unter:
www.bundesfinanzministerium.de Die kostenlose Broschüre: „Das Alterseinkünftegesetz: Gerechtigkeit für Jung und Alt” kann telefo- nisch unter (0 18 88) 8 08 08 00, per Fax unter (0 18 88) 1 08 08 08 00 bestellt werden.
herlich am 27. Oktober 2008 10:57 
Diese Rentner haben noch bis zum 31.12.2008 Zeit, um sich entweder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt zu holen oder um einen Freistellungsauftrag abzugeben. Sie müssen also so oder so aktiv werden!
Verpassen Sie diese alternativen Aktivitäten auch im Jahr 2009, dann wird die Abgeltungssteuer (plus Soli plus KiSt.) abgezogen, was nur durch die Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2009 korrigiert werden kann. Nichtstun kostet Abgeltungssteuer!
Die können auch darauf verzichten eine Steuererklärung zu machen. Dafür gibt es ja die Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen auf dieser Welt. Für Leute die keine Steuern zahlen möchten.
Also Steuern möchte ich eigentlich auch keine zahlen. ;-) Aber mal Scherz beiseite - deine Antwort ist grundsätzlich richtig, hilft den Eltern des Fragestellers aber nicht, wenn deren Zinseinkünfte über der Grenze für Freistellungsaufträge liegen (= mehr als 801 Euro/Jahr an Zinseinkünften für Ledige bzw. 1 602 Euro für Verheiratete) und seine Eltern mehr als 7 664 Euro (Ledige) bzw. 15 328 (Verheiratete) (= Grenze für Nichtveranlagungsbescheinigungen) als Jahresgesamteinkünfte zur Verfügung haben.
woher weißt du das? Die Angaben stehen nirgends
Das sind allgemein gültige Angaben. Steuerfreies Existenzminimum nennt sich das.
LittleArrow am 27. Oktober 2008 11:46 Corbu hat Recht. Die Zahlenangaben stehen im Steuertarif (steuerfreies Einkommen) und bzgl. Pauschbetrag in den allgemein gültigen Unterlagen zur Abgeltungssteuer.

auch rentner zahlen steuern! in deutschland zahlt jeder steuern. so blöd wie das klingt, da hat man sein leben lang gearbeitet, will sein renten dasein geniessen und da muss man seine rente auch noch versteuern.
naja nicht ganz. Es gibt Freibeträge. Wenn man darunter liegt zahlt man für die Rente keine Steuern!
akademikus am 27. Oktober 2008 13:42 ja das stimmt, ich wollte auch nur damit sagen das ich es unverschämt vom deutschen staat finde das ein einkommen sozusagen zwei mal versteuert wird..
Ja, wenn sie dem Staat kein Geld schenken wollen, dann schon.
MuskeTier am 27. Oktober 2008 11:06 Das ist so ein wundervoller Staat mit so einer kompetenten Bundeskanzlerin und so ehrlichen knuffigen Politikern.
Gern schenke ich diesem Staat jede Summe, selbst dann, wenn ich verhungern sollte. Das ist meine Pflicht als unwürdiger kleiner Bürger dieses herrlichen Landes.