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Müssen Rentner eine Steuererklärung machen, um sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen?

gefragt von derbernd am 27.10.2008 um 10:49 Uhr

Meine Eltern sind Rentner und müssen doch eigentlich keine Steuern mehr zahlen. Müssen sie jetzt trotzdem jedes Jahr eine Steuererklärung machen, nur um sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen?

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Finanzen x 23.710 Steuern x 2.931 Rente x 1.545 Finanzamt x 934 Steuererklärung x 785 Abgeltungssteuer x 222

anonym
beantwortet von Auskunft am 27. Oktober 2008 10:56
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Liegt das zu versteuernde Einkommen aus Kapitaleinkünften unter dem Grundfreibetrag von derzeit 7664,- Euro so dürften keine Steuern anfallen.

Durch Freibeträge sind Einnahmen wie Rente, Pension und Zinsen zur zum Teil steuerpflichtig.

Von diesen steuerpflichtigen Einkünften können Rentner zusätzlich Posten wie Versicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen abziehen. Viele Rentner bleiben somit unter dem 7664,- Euro Freibetrag.

Rentner und Ruheständler haben die Möglichkeit eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Bei Vorlage der NV-Bescheinigung vor der Bank oder dem Finanzinstitut wird bis zu drei Jahre keine Abgeltungssteuer abgeführt.

(http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-rentner.html)


anonym
beantwortet von anjanni am 27. Oktober 2008 10:53
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Deine Eltern müssen auch als Rentner u.U. Steuern zahlen...

Seit einigen Jahren ist ein gewisser Teil der Rente u.U. zu versteuern. Das hängt von der Höhe der Rente ab.

Haben sie aber noch andere Einkünfte, dann sind die wie bei jedem anderen Bürger auch zu versteuern. Selbstverständlichen stehen ihnen bei Zinseinkünften die entsprechenden Freibeträge zu. Man kann bei den Banken entsprechende Freistellungsaufträge abgeben.

Zu viel gezahlte Steuern bekommen sie nur über eine Steuererklärung zurück - auf keinem anderen Weg.


herlich
beantwortet von herlich am 27. Oktober 2008 10:57
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Weitere Informationen zum Alterseinkünftegesetz gibt es im Internet unter:

www.bundesfinanzministerium.de Die kostenlose Broschüre: „Das Alterseinkünftegesetz: Gerechtigkeit für Jung und Alt” kann telefo- nisch unter (0 18 88) 8 08 08 00, per Fax unter (0 18 88) 1 08 08 08 00 bestellt werden.

Kommentar von 5d7bdef638734917bf09300a9d932cf6smallherlich am 27. Oktober 2008 10:57

LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 27. Oktober 2008 11:53
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Diese Rentner haben noch bis zum 31.12.2008 Zeit, um sich entweder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt zu holen oder um einen Freistellungsauftrag abzugeben. Sie müssen also so oder so aktiv werden!

Verpassen Sie diese alternativen Aktivitäten auch im Jahr 2009, dann wird die Abgeltungssteuer (plus Soli plus KiSt.) abgezogen, was nur durch die Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2009 korrigiert werden kann. Nichtstun kostet Abgeltungssteuer!


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. Oktober 2008 11:16
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ja, wenn sie ihr Geld wieder haben wollen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 27. Oktober 2008 10:53
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Die können auch darauf verzichten eine Steuererklärung zu machen. Dafür gibt es ja die Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen auf dieser Welt. Für Leute die keine Steuern zahlen möchten.

Kommentar von CorBu am 27. Oktober 2008 11:10

Also Steuern möchte ich eigentlich auch keine zahlen. ;-) Aber mal Scherz beiseite - deine Antwort ist grundsätzlich richtig, hilft den Eltern des Fragestellers aber nicht, wenn deren Zinseinkünfte über der Grenze für Freistellungsaufträge liegen (= mehr als 801 Euro/Jahr an Zinseinkünften für Ledige bzw. 1 602 Euro für Verheiratete) und seine Eltern mehr als 7 664 Euro (Ledige) bzw. 15 328 (Verheiratete) (= Grenze für Nichtveranlagungsbescheinigungen) als Jahresgesamteinkünfte zur Verfügung haben.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Oktober 2008 11:18

woher weißt du das? Die Angaben stehen nirgends

Kommentar von Mietnormade am 27. Oktober 2008 11:20

Das sind allgemein gültige Angaben. Steuerfreies Existenzminimum nennt sich das.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 27. Oktober 2008 11:46

Corbu hat Recht. Die Zahlenangaben stehen im Steuertarif (steuerfreies Einkommen) und bzgl. Pauschbetrag in den allgemein gültigen Unterlagen zur Abgeltungssteuer.


akademikus
beantwortet von akademikus am 27. Oktober 2008 10:52
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auch rentner zahlen steuern! in deutschland zahlt jeder steuern. so blöd wie das klingt, da hat man sein leben lang gearbeitet, will sein renten dasein geniessen und da muss man seine rente auch noch versteuern.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Oktober 2008 11:17

naja nicht ganz. Es gibt Freibeträge. Wenn man darunter liegt zahlt man für die Rente keine Steuern!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 27. Oktober 2008 13:42

ja das stimmt, ich wollte auch nur damit sagen das ich es unverschämt vom deutschen staat finde das ein einkommen sozusagen zwei mal versteuert wird..


anonym
beantwortet von CorBu am 27. Oktober 2008 10:52
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Ja, wenn sie dem Staat kein Geld schenken wollen, dann schon.

Kommentar von Ccbeab7ae14e62a6cca72838c637eae8smallMuskeTier am 27. Oktober 2008 11:06

Das ist so ein wundervoller Staat mit so einer kompetenten Bundeskanzlerin und so ehrlichen knuffigen Politikern.

Gern schenke ich diesem Staat jede Summe, selbst dann, wenn ich verhungern sollte. Das ist meine Pflicht als unwürdiger kleiner Bürger dieses herrlichen Landes.


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