wie reiserücktritt-, rücktransport- und reiseabbrucjsversicherung. sind sie dazu rechtlich verpflichtet?
Kai hat Recht, sie müssen nicht, werden es aber in aller Regel tun, weil sie für den Versicherungsabschluß zusätzliche Provision erhalten.

Ich habe mal Reiseverkehrskaufmann gelernt. Kai und ramir haben recht! LG