Hab letztens einen Job gemacht, für den ich danach eine Rechnung stellen mußte. Mein Jobgeber wollte, daß ich die Rechnung unbedingt auf einem Laserdrucker ausdrucke. Das wäre so Pflicht, weil die Rechnung dann haltbar sei. Muß das sein? Ich hab nämlich keinen Laserdrucker!
Nein das ist für den Aussteller keine Pflicht. Im Laden bekommt man sogar die Rechnung auf Thermopapier, das nach 1 Woche nicht mehr lesbar ist. Das Finanazamt verlangt das aber schon. Aber dann muß er sich halt die Rechnung kopieren. Du könnest die Rechnung natürlich auch kopieren und dann abgeben.
Der Rechnungssteller kann und darf das verlangen. Allgemeine Pflicht ist es aber nicht.

Das ist zwar nett gedacht, aber keine Pflicht.
thebrain am 8. August 2007 16:30 kanns mir auch nicht vorstellen. wenn er dumm kommt nimm nen quittungsblock und nen kuli.
letztens war ich im supermarkt einkaufen da stand extra an der kasse "bitte kopieren sie ihren beleg bei garantieartikeln. die farbe kann verblassen".
oder drucke es auf tintenstrahl und kopiere die rechnung im kopierer hat den selben effekt.
vermeide in zukunft solche kunden die stressen nur.
Indy72 am 8. August 2007 17:08 Für die Sicherung des Kaufbeleges ist der Kunde zuständig.
Meiden, alle, die was wollen... und nach und nach arbeitslos werden. 21 Jahrhunder. Stamme noch aus einem davor, da gabs keine solchen Tips.