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Müssen Rechnungen auf Laserdruckern ausgestellt werden?

gefragt von Blinzelblume am 08.08.2007 um 16:07 Uhr

Hab letztens einen Job gemacht, für den ich danach eine Rechnung stellen mußte. Mein Jobgeber wollte, daß ich die Rechnung unbedingt auf einem Laserdrucker ausdrucke. Das wäre so Pflicht, weil die Rechnung dann haltbar sei. Muß das sein? Ich hab nämlich keinen Laserdrucker!


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Mismid
beantwortet von Mismid am 8. August 2007 16:11
5x
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Nein das ist für den Aussteller keine Pflicht. Im Laden bekommt man sogar die Rechnung auf Thermopapier, das nach 1 Woche nicht mehr lesbar ist. Das Finanazamt verlangt das aber schon. Aber dann muß er sich halt die Rechnung kopieren. Du könnest die Rechnung natürlich auch kopieren und dann abgeben.


anonym
beantwortet von Bruno am 8. August 2007 16:19
1x
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Der Rechnungssteller kann und darf das verlangen. Allgemeine Pflicht ist es aber nicht.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 8. August 2007 16:22

Hier wird das aber vom Rechnungsempfänger verlangt.

Kommentar von Bruno am 8. August 2007 16:28

Klar doch. Entschuldige meinen Verschreiber, Antwort bleibt bestehen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. August 2007 16:20
1x
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Das ist zwar nett gedacht, aber keine Pflicht.

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 8. August 2007 16:30

kanns mir auch nicht vorstellen. wenn er dumm kommt nimm nen quittungsblock und nen kuli.

letztens war ich im supermarkt einkaufen da stand extra an der kasse "bitte kopieren sie ihren beleg bei garantieartikeln. die farbe kann verblassen".

oder drucke es auf tintenstrahl und kopiere die rechnung im kopierer hat den selben effekt.

vermeide in zukunft solche kunden die stressen nur.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 8. August 2007 17:08

Für die Sicherung des Kaufbeleges ist der Kunde zuständig.

Kommentar von Bruno am 8. August 2007 17:13

Meiden, alle, die was wollen... und nach und nach arbeitslos werden. 21 Jahrhunder. Stamme noch aus einem davor, da gabs keine solchen Tips.





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