VincentGdG am 30.06.2009 um 14:35 Uhr
Hallo. Wir sind im Begriff, eine Mietwohnung in unserem Haus an eine Heilprakterin zu vermieten. Sie gilt ja laut EStG als Freiberuflerin und nicht als Gewerbetreibende. Müssen wir die Räume also ummelden auf gewerblich oder ist das nicht nötig? Bitte nur fundierte Antworten mit Quellen, ein "Weiß nicht genau" hilft uns nicht weiter. :-)
Grüße Thomas
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Ich habe gerade keine fundierte Quelle, weiß es aber auch so ganz sicher, weil ich das beruflich auch schon einige Male machen musste:
Auch wenn die Dame freiberuflich tätig ist, betreibt sie ein Gewerbe in der Wohnung. Deshalb muss es auch angemeldet werden. Ggf. muss dann auch noch ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt gestellt werden, wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Wenn sie dort auch wohnt, darf es sich wiederum nicht um eine Umnutzung in rein gewerbliche Räumlichkeiten handeln.^^
Rein baurechtlich ist eine Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerbe erforderlich, da die Räume gewerblich genutzt werden.
Möglicherweise wird in diesem Zusammenhang auch der Nachweis weiterer Stellplätze gefordert. Das liegt an den örtlichen Gegebenheiten bzw. an einem evtl. bestehenden Bebauungsplan.
Ja, da es Kundenverkehr gibt. Aber das ist von Gemeinde zu Gemeine unterschiedlich. Am besten fragen.
Und das Gesundheitsamt kommt auch noch und kontrolliert die Praxis.
Dass die Dame ihr Gewerbe anmelden muss, ist klar. Aber wir haben hier Unterlagen vom Bauamt mit Baumaßnahmen, Vermessung der Räume und allem möglichen erhalten.
Wir sind nicht in einem reinen Wohngebiet. In unserem Haus befindet sich schon ein Ladenlokal und drei Mietwohnungen. Und in eben einer von denen will die Dame tätig werden.
Es geht einzig und allein darum, ob wir eine Nutzungsänderung beantragen müssen. Hier im Dorf scheint sich keiner richtig auszukennen, nicht einmal das Bauamt. :-)
Und was auch noch wichtig ist: Kostet so eine Nutzungsänderung etwas?
Grüße Thomas
Hallo Thomas, hier in Bayern ist es definitiv erforderlich, sich die Änderung der Nutzung genehmigen zu lassen. Ich gehe mal davon aus, dass sich hier die Vorschriften in den Bundesländern wenig unterscheiden.
Die Genehmigung der Nutzungsänderung kostet auch etwas; das könnt Ihr bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Landkreis, evtl. Stadt) erfragen. Ich habe mal gewühlt und hier eine Nutzungsänderung von Wohnraum in eine homöopathische Praxis gefunden; die hat vor 5 Jahren 25 EUR gekostet.
Ihr könnt das Nutzungsänderungsverfahren auch komplett Eure Mieterin machen lassen. Dann zahlt sie auch gleich die Gebühren.
Sehr gut, vielen Dank für die Antwort.