
Ja, Böser Polizist nimmt sonst Geld
BesserwissHoch3 am 8. August 2008 19:40 jupp, aber dafür bekommst du auch was, was du mit nach hause nehmen kannst und einrahmen und an die wand hängen und so - richtisch, ein ticket und als zugabe eine belehrung...

Ja. Es gibt in Deutschland ein Rechtsfahrgebot. Nur auf extra ausgewiesenen Radwegen ist es gestattet in beide Richtungen zu fahren. Anderes Beispiel: Auf der linken Seite der Fahrbahn einparken.
Es gibt Regeln, damit wir uns daran orientieren können. Jeder sollte sich darauf verlassen dürfen, dass auch andere sich an diese Regeln (genannt Gebote) halten.

ja, weil Radfahrer, obwohl man ab und zu anderer Meinung sein könnte, aktive Teilnehmer am Straßenverkehr sind und sich demzufolge auch an die Regeln des Rechtsverkehrs halten müssen.
Das bedeudet in diesem Falle..es ist der Richtungsradweg zu nutzen
Niklaus am 8. August 2008 20:20 Richtig DH

ja, in diesem Fall schon. Ist nur auf einer Seite ein Radweg, dann muß er auf der Gegenseite auf der Straße fahren, es sei denn, der Radweg ist beidseitig freigegeben (Beschilderung)...

Ja, gefährdet sonst Fußgänger und entgegen fahrende Radfahrer.

''Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. 2Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. 3Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. 4Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. 5Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. 6Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.''
StVO § 2
Nein müssen sie nicht. Die Radfahrer haben eigene Verkehrsregeln. Die beinhalten solche normalen Vorschriften nicht. Fast jeder Radfahrer macht was er will nach dem Motto, was interesieren mich: u.a. eine rote Ampel usw.

Ja müssen sie. Hier stehts schwarz auf weiß. http://verkehrsanwaelte.de/strafsachenradfahrenentgegenderfahrtrichtungbirgthaftungsrisiko.html
Ja, es sei denn, dass der Radweg für beide Fahrtrichtungen ausgeschildert ist.
Übrigens: Radfahrer sind sehr unterschiedlich: Frage: Alter? (bis 10 Jahre ist wie Fußgänger, darf auch in Gegenrichtung radeln, wenn es ein Geh- und Radweg ist). Erwachsene: ist der Radweg in beiden Richtungen (womöglich auf beiden Seiten?) benutzungspflichtig ausgeschildert? Dürfte zwar nicht sein, aber es gibt alles. Begleitet der Erwachsene ein Kind?
Geht das auch etwas ausführlicher?
Mir hat es der Fahrschullehrer bei meinen 4 Führerscheinen erzählt.
lol was willst du da ausführlicher haben? Es ist so vorgeschrieben. Also ist das "ja" die einfache treffende Antwort.
Ich kann leider nicht alles erklären... Manche sachen hat man eben nur mal aufgeschnappt und lebt ganz gut danach... So in etwa... Aber... In der Sadt beobachtet.... Die meisten machen es so... Dat passt scho.