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Müssen Privattestamente vom Notar beglaubigt werden?

gefragt von batailxx am 26.04.2007 um 17:02 Uhr

wohl eher nicht oder?


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waterlilies
beantwortet von waterlilies am 26. April 2007 20:04
9x
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Ein korrektes Testament muss eingenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Das Datum ist ebenfalls wichtig, aus den schon genannten Gründen. Auf gar keinen Fall darf das Testament mit der Schreibmaschine/oder dem PC oder gar von jemand anderem geschrieben sein. Wer selber nicht mehr schreiben kann muss zum Notar gehen. Wer sein Testament vom Notar machen läßt, der kann es bei diesem hinterlegen. Ein selbstgeschriebenes Testament kann auch in einem Amtsgericht (zumindest in Bayern) hinterlegt werden. Wer sein Testament zuhause aufbewahrt riskiert damit, dass es "verschwindet" oder einfach nicht gefunden wird. Hinterlegte Testamente (egal ob Notar oder Gericht) werden zuverlässig nach dem Tod eröffnet. Hier funktioniert die Bürokratie ausgezeichnet. Kostenlos ist das aber weder beim Notar noch beim Amtsgericht. Für die Hinterlegung muss eine Gebühr bezahlt werden welche vom Wert des Nachlasses abhängig ist.


anonym
beantwortet von steffihgw am 26. April 2007 17:47
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Es ist definitiv nicht nötig einen Notar hinzuzuziehen. Das Testament sollte jedoch handschriftlich verfasst und mit allen notwendigen Daten (z.B. Geburtsort,-datum) versehen sein. Wichtig ist auch das Datum, denn damit verlieren alle vorherigen Testamente ihre Gültigkeit.
Wer allerdings sicher gehen will, dass das Testament nicht in falsche Hände gerät (und vom verstoßenen o.ä. vernichtet wird) kann es notariell beglaubigen lassen, und beim Notar hinterlegen. Aber damit es rechtskräftig ist ist dies niccht nötig.


anonym
beantwortet von Pauli am 26. April 2007 17:09
1x
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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es immer sinnvoll ist einen Notar hinzuzuziehen. Dann kommt es nach dem Tod nicht zu Unklarheiten und Sreit. Verpflichtet ist man natürlich nicht, man kann sich auch so einigen. Aber um auf Nummer sicher zu sehen, schadet es auf keinen Fall. Die genauen juristischen Fragen kann ich leider auch nicht beantworten. Aber wirlich "gültig" ist es nur, wenn von einem Notar besiegelt. Vielleicht könnte sich mal ein Jurist äußern???





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