
Falls sie keinen Freistellungsantrag gestellt haben, ja.

Für Hartz4 Empfänger gibts eine Befreiung,die benatragt werden muß.
RamsesII am 22. September 2008 19:24 DH. :-))

Ohne Einkommen?Obdachlose,die haben keinen Fernseher!
aber vielleicht nen tragbaren Radio ;-)
Wo leben denn Personen ohne Einkommen, unter der Brücke? Da kontrolliert die GEZ (noch) nicht.
vollimleben am 22. September 2008 19:25 So hab ich das auch verstanden DH

Für bedürftige Personen ohne eigenes Einkommen oder mit sehr geringen Einkommen besteht die Möglichkeit sich von den Gebühren auf Antrag befreien zu lassen. Befreit werden z.B. Sozialhilfeempfänger, Studenten mit Einkommen unter 600 € im Monat, Behinderte mit Grad von mindestens 60% und Sondervermerk „RF“ oder pflegebedürftige Personen in bestimmten Fällen. (Aufzählung nicht abschließend!)
Wichtig: Auch Sie können sich bei einer längeren Abwesenheit von Ihrer Wohnung von den Gebühren befreien lassen! Eine Abmeldung der Gebühren geht jedoch immer nur für ganze Monate. Während Ihrer Abwesenheit darf die Wohnung nicht anderweitig benutzt werden.
Quelle:
http://www.internetfallen.de/Betrug_Abzocke/GEZ-Gebuhrenfalle/gez-gebuhrenfalle....%20und%20wieviel%20GEZ-Geb%C3%BChren%20muss%20man%20bezahlen?
Antrag stellen bei der GEZ,als Harz 4 Empf#nger wird man befreit

Ich würde in Deiner Stelle mal bei GEZ nachfragen . Aber bis zu einer gewissen Summe Einkommen gibt es einen Freistellungsantrag . Einfach mal Nachfragen !

brauchen personen ohne einkommen ne glotze?
Questor am 22. September 2008 19:30 Braucht man ohne Kopf eine Mütze??
Als Jugendliche(r) über 18 muss man ohne eigenes Einkommen keine GEZ bezahlen .(zB als Schüler)
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
jupp.