Gibt es eine rechtliche Vorschrift oder ein Gesetz, das besagt, dass öffentliche Gebäude eine für Menschen mit Behinderung zugängliche Toilette haben müssen? Wer kann mir zur Rechtslage in dieser Frage etwas sagen?
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§ 2 Abs. 1 Pkt. 8 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
> 8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Neubauten und Sanierungen auf jeden Fall! Wie das beim Altbestand aussieht, weiß ich nicht.

Die Rechtslage hat tradaix beschrieben.
Zum Durchsetzen dieser Forderung könnte ein Leserbrief oder ein Artikel in der Zeitung helfen.
Dickes Lob! DH!!