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Müssen Nebenmieter den Mietvertrag unterschreiben?

gefragt von knocknockneo am 04.12.2007 um 19:28 Uhr

Müssen nebenmieter den vertrag unterschreiben? wie sind sie gebunden, was haben sie für rechte? und inwiefern unterscheidet sich ihr status vom hauptmieter?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 4. Dezember 2007 19:48
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Mir ist nicht ganz klar, was Du mit Nebenmieter meinst, da Du gleichzeitig von einem Unterschied zum Hauptmieter sprichst..

Falls Du damit eine Person meinst, die mit dem "Hauptmieter" in häuslicher Gemeinschaft lebt, so ist hier zu unterscheiden.

Der Mieter hat das Recht, Familienmitglieder (Ehefrau, Kinder etc.) aufzunehmen. Eine Unterschrift unter den Mietvertrag ist nicht erforderlich. Eine Information des Vermieters indessen schon, da dies ggfls. Einfluß auf die Nebenkostenabrechnung hat. Ihre Rechte leiten sich vom Mieter ab. Grundsätzlich gehen ihre Rechte denen des Mieters nach; es kann jedoch Abweichungen geben, die z.B. bei häuslicher Gewalt oder in Scheidungsverfahren zum Tragen kommen können.

Darüberhinaus hönnen z.B. Lebenspartner oder Wohngemeinschaften gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben. Dann sind beide Hauptmieter mit gleichen Rechten und haften gegenüber dem Vermieter auch als Gesamtschuldner.

Solltest du den Fall der Untervermietung meinen - auch eine Wohngemeinschaft kann aus Hauptmieter und Untermieter(n) bestehen - so besteht deren Vertragsverhältnis nur mit dem Hauptmieter. Der Vermieter hat mit ihnen nichts zu tun, außer, daß er vorher um Erlaubnis zu fragen ist, wobei er nunter bestimmten Umständen diese verweigern kann. Hier ist eine Unterschrift der Untermieter unter den (Haupt-)Mietvertrag nicht erforderlich. Der Bestand des Untermietvertrages hängt vom Hauptmietvertrag ab.


anonym
beantwortet von Teddine am 5. Dezember 2007 11:47
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Deine Verwendung des Begriffs Nebenmieter ist nicht klar. Damit könnte ein Untermieter gemeint sein. Ein Untermieter muss den Hauptmietvertrag nicht unterschreiben sondern hat einen eigenen Vertrag mit dem (Zwischen-) Mieter. Wenn der Zwischenmieter gekündigt wird, verliert in der Regel auch der Untermieter sein Recht die Wohnung zu nutzen. Sein Mietverhältnis ist insofern vom Zwischenmeiter abhängig.

Du könntest mit dem Begriff Nebenmieter auch mehrere Hauptmieter meinen. Wenn z.B. ein Ehepaar eine Wohnung gemeinsam anmietet ist zumidest aus der Sicht eines Ehegatten der andere Nebenmieter. In diesem Fall müssen beide gemeinsam ihre Rechte ausüben wie z.B. kündigen. Der Mietvertrag und die Kündigung müssen deshalb grundsätzlich gemeinsam unterschrieben sein. Das Mietverhältnis kann deshalb grundsätzlich nur einheitlich verändert werden. Es gibt gerade bei Ehegatten die Möglichkeit, dass ein Mietervtrag mit allen Ehegatten zustandekommt, auch wenn nur ein Ehegatte unterschrieben hat (sehr komplex).


greimel
beantwortet von greimel am 4. Dezember 2007 19:32
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Untermieter erhalten vom Hauptmieter einen separaten Mietvertrag und genießen die selben Rechte wie in einem Hauptmietverhältnis. Kündigungsfristen sind somit ebenso einzuhalten.





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