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Müssen Mieter für Beseitigung von Schmierereien an der Fassade aufkommen?

gefragt von stengel am 13.12.2008 um 13:14 Uhr

Wir wohnen in einem Mietshaus, an dessen Fassade immer wieder kleinere Schmierereien gemalt werden. Der Vermieter vermutet die Täter unter den Kindern, die im Haus wohnen, und will die Kosten für die Reinigung aus die Mietparteine abwälzen. Darf er das wirklich?

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Recht x 35.294 Geld x 22.754 Kosten x 3.566 Mieter x 731 Fassade x 56 Schmierereien x 1

Lakota4
beantwortet von Lakota4 am 13. Dezember 2008 13:17
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Graffiti: Beseitigungskosten umlegen

Graffiti an den Wänden sind ein ständiges Ärgernis für Hausbesitzer und -bewohner. Hat sich jemand an einer Hauswand kreativ ausgetobt, muss der Hauseigentümer für die Beseitigung sorgen und die entstandenen Kosten tragen. Aber jetzt gibt es ein neues Urteil, das die Sachlage ändert. Bisher vertraten die Gerichte die Meinung, dass Kosten für die Graffiti-Beseitigung nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden können, da es sich um Instandhaltungskosten handelt. Unter die Bezeichnung Betriebskosten fallen Ausgaben, die der Mängelbeseitigung wegen Abnutzung, Alterung und Witterung dienen. Und darunter kann man Graffiti schlecht fassen.

Das Amtsgericht (AG) Berlin Mitte hat jetzt eine neue Richtung vorgegeben. Im betreffenden Fall zählte es die Kosten für die Beseitigung der Graffiti zu den Hausreinigungskosten. Wenn diese regelmäßig vorkommen, können sie auf die Mieter umgelegt werden. Da es häufiger zu Graffiti-Schmierereien an dem Wohnhaus gekommen war, hielt das Gericht diese Definition für zutreffend.

Eine andere Sachlage ergibt sich, wenn die Haussubstanz beschädigt wurde - dann handelt es sich um nicht umlegbare Instandhaltungskosten (AG Berlin Mitte, 27.07.2007, Az. 11 C 35/07).

Für Sie als Vermieter bedeutet dieses Urteil, dass sie einmalige Beseitigungskosten für Graffiti weiterhin selbst tragen müssen. Wird das Haus häufiger beschmiert, ungefähr einmal im Jahr, können die Kosten für die Beseitigung prinzipiell als Gebäudereinigungskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.

http://www.vnr.de/b2c/finanzen/immobilien/Graffiti++Beseitigungskosten+umlegen.h...


TobiasClaren
beantwortet von TobiasClaren am 18. Februar 2009 16:21
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Er kann es aber auch einfach so belassen. Die Mieter haben keinen Anspruch auf Beseitigung von Schmierereien oder wilden Plakaten.

Nicht mal wenn es Hakenkreuze wären. Wenn der Staat das nicht so sieht, muss er sie halt auf eigene Kosten beseitigen lassen. Es gibt Fassaden da sieht man Schmierereien die wohl schon seit Jahren vorhanden sind, oder seit langem immer wieder beklebt werden.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 13. Dezember 2008 16:21
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Er müsste den Beweis führen wer wann was geschmiert hatte! Allerdings beißen den letzten die Hunde !


anonym
beantwortet von calimero33 am 13. Dezember 2008 13:16
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das würde ich nicht akzeptieren. die schmierereien sind ja für euch in gewisser weise ein mietmangel, den der vermieter auf seine eigenen kosten beseitigen müsste.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Dezember 2008 13:15
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die Vermutung alleine nutzt nichts..das wäre sehr rechtswidrig..


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. Dezember 2008 13:15
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