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Müßen Maklergebühren bezahlt werden?

gefragt von wtaube am 29.10.2008 um 22:13 Uhr

Hallo Meine Mutter hat vor 3 Monaten einen Makler beauftragt ihr Haus zu verkaufen.Das Objekt wurde bis jetzt nicht verkauft und ich würde es jetzt kaufen. Es besteht ein Vertrag mit dem Zusatz wenn sie es selber verfkauft ,muß sie trotzdem Maklergebühren zahlen. Ich selbst weigere mich da ich als ihr Sohn nicht bereit bin dafür Geld zu zahlen da ich auch keinen Kontakt mit dem Makler hatte. Frage: Wie sieht die Rechtslage aus. Kann er trotdem Gebühren von meiner Mutter ( Verkäufer) verlangen? Besten Dank im Voraus. MfG

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KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 29. Oktober 2008 22:15
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Kann er, wenn der Vertrag es regelt. Lass Dir das Haus doch überschreiben und regelt den Kaufbetrag später.

Kommentar von hochglanz am 29. Oktober 2008 22:17

gute Idee!!


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 29. Oktober 2008 22:19
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Das ist leider unter den Maklern so "Gang und Gebe"; blöderweise hat sie das unterschrieben; also ist die Maklergebühr zu zalen. Kann man nix machen - auch nicht als Sohn. Es sei denn ihr redet mit dem Makler und er erklärt sich einverstanden; würde ich aber nicht von ausgehen. So sichern sich die Makler nunmal Ihr einkommen.


seneca
beantwortet von seneca am 29. Oktober 2008 22:18
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Pacta Sunt Servanda!

Man kann es drehen, wenden, falten!

Veträge sind stets einzuhalten!

http://de.wikipedia.org/wiki/Pactasuntservanda

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 29. Oktober 2008 22:20

Sach ich doch, aber bei mir klingst nicht so anmutig grins


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 29. Oktober 2008 22:18
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  1. Maklervertrag schriftlich mit Einschreiben/ Rückschein kündigen.
  2. Rechtslage klären. Mieterverein - Verbraucherzentrale - Google - Haus- und Grundbesitzer-Vereine.

maschadascha
beantwortet von maschadascha am 29. Oktober 2008 22:16
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Kann Sie nicht den Maklervertrag vorher kündigen?

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 29. Oktober 2008 22:20

Kann sie!


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 29. Oktober 2008 22:23
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Ein Maklervertrag läuft in der Regel 6 Monate, man muss ihn kündigen, sonst verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Also: Maklervertrag sofort kündigen, wenn er ausgelaufen ist (müsste also in 3 Monaten sein!), den Kauf des Hauses mit der Mutter per Notar klar machen.


anonym
beantwortet von hochglanz am 29. Oktober 2008 22:16
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wenn im Vertrag steht, dass sie es auch selber verkaufen kann, dann ist m.E. keine Gebühr fällig


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Oktober 2008 22:16
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Sie hätte den Vertrag mit dem Zusatz nicht unterschreiben dürfen.


anonym
beantwortet von Wurzelfrau am 29. Oktober 2008 22:15
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Ähm, wenn sie so einen Vertrag unterschrieben hat mit SO einer Klausel, dann muss einer von euch wohl die Gebühren zahlen..


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