Hallo Meine Mutter hat vor 3 Monaten einen Makler beauftragt ihr Haus zu verkaufen.Das Objekt wurde bis jetzt nicht verkauft und ich würde es jetzt kaufen. Es besteht ein Vertrag mit dem Zusatz wenn sie es selber verfkauft ,muß sie trotzdem Maklergebühren zahlen. Ich selbst weigere mich da ich als ihr Sohn nicht bereit bin dafür Geld zu zahlen da ich auch keinen Kontakt mit dem Makler hatte. Frage: Wie sieht die Rechtslage aus. Kann er trotdem Gebühren von meiner Mutter ( Verkäufer) verlangen? Besten Dank im Voraus. MfG

Kann er, wenn der Vertrag es regelt. Lass Dir das Haus doch überschreiben und regelt den Kaufbetrag später.

Das ist leider unter den Maklern so "Gang und Gebe"; blöderweise hat sie das unterschrieben; also ist die Maklergebühr zu zalen. Kann man nix machen - auch nicht als Sohn. Es sei denn ihr redet mit dem Makler und er erklärt sich einverstanden; würde ich aber nicht von ausgehen. So sichern sich die Makler nunmal Ihr einkommen.

Pacta Sunt Servanda!
Man kann es drehen, wenden, falten!
Veträge sind stets einzuhalten!
KalalaKa636 am 29. Oktober 2008 22:20 Sach ich doch, aber bei mir klingst nicht so anmutig grins


Kann Sie nicht den Maklervertrag vorher kündigen?
WEISTDUS am 29. Oktober 2008 22:20 Kann sie!

Ein Maklervertrag läuft in der Regel 6 Monate, man muss ihn kündigen, sonst verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Also: Maklervertrag sofort kündigen, wenn er ausgelaufen ist (müsste also in 3 Monaten sein!), den Kauf des Hauses mit der Mutter per Notar klar machen.
wenn im Vertrag steht, dass sie es auch selber verkaufen kann, dann ist m.E. keine Gebühr fällig

Sie hätte den Vertrag mit dem Zusatz nicht unterschreiben dürfen.
Ähm, wenn sie so einen Vertrag unterschrieben hat mit SO einer Klausel, dann muss einer von euch wohl die Gebühren zahlen..
gute Idee!!