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Müssen Lockangebote von Discountern/Supermärkten in ausreichender Stückzahl vorhanden sein?

gefragt von newbeats am 15.10.2009 um 8:10 Uhr

Was wen was ausverkauft ist? Habe mal gehört das darf nicht sein (Rechtlich)! Aber es steht auch immer da NUR SOLANGE DER VORRAT REICHT das heißt dann?! ... Lg


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cheezy
beantwortet von cheezy am 15. Oktober 2009 08:22
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Hilfreichste Antwort

“So lange der Vorrat reicht” – Dauer der Verfügbarkeit

Hinsichtlich der Dauer der Verfügbarkeit enthält § 5 Abs. 5 Satz 2 UWG eine widerlegbare Vermutung, dass ein angemessener Warenvorrat dann nicht gegeben ist, wenn der Vorrat die Nachfrage von zwei Tagen unterschreitet.

Doch weist schon die Regierungsbegründung dieser Norm darauf hin, dass sich eine solche Festsetzung der Vorratsdauer einer schematischen Betrachtung entzieht, so dass im konkreten Einzelfall eine abweichende Bewertung möglich ist (z.B. bei außergewöhnlich hoher Nachfrage oder besonderer Art der angebotenen Ware).

Zu berücksichtigen ist schließlich der Fall, dass nicht die Hauptware, sondern nur eine Gratiszugabe bzw. ein Kopplungsangebot mit dem Hinweis auf die beschränkte Vorratsmenge („Abgabe der Gratiszugabe nur, solange der Vorrat reicht“) beworben wird.

In diesem Fall ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 6 U 96/05) ein Hinweis auf die beschränkte Vorratsmenge wettbewerbsrechtlich unzulässig, sofern keine zeitliche Befristung des Angebots vorgenommen oder die konkret zur Verfügung stehende Warenmenge nicht angegeben wird. Damit soll vor allem dem Informationsbedürfnis der Kunden Rechnung getragen werden, die üblicherweise von einer ausreichenden Vorratsmenge, auch hinsichtlich der Gratiszugaben, ausgehen.


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HewlePacka
beantwortet von HewlePacka am 15. Oktober 2009 08:16
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Die Klausel "nur solange der Vorrat reicht" schützt vor eventuellen Klagen gegen nicht ausreichende Stückzahl.


kiralee
beantwortet von kiralee am 15. Oktober 2009 08:12
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Da die Discounter viele Niederlassungen haben, genügt es, wenn sie nachweisen, dass sie in der Gesamtzahl genug des Sonderangebotes eingekauft haben - dass dann deine Filiale durch reinen Zufall keines mehr im Angebot hat, wird dann unter Pech abgebucht

Kommentar von newbeats am 15. Oktober 2009 08:16

Hi meiner Mum wurde auch beim Discounter XXXXXXX (muss anonym bleiben ;-) :-D) gesagt schauen sie mal in der Filiale die haben das noch. Ist aber auch verständlich...


anonym
beantwortet von nancyg am 15. Oktober 2009 08:14
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nur solange der vorrat reicht.manchmal kann man zum filialleiter gehen und fragen ob die noch was auftreiben können.


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 15. Oktober 2009 08:15
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Die Discounter haben genaue Statistiken, wieviel sie in welcher Filiale verkaufen. Und nach diesen internen Daten bestellen sie auch die Aktionsware. Es ist morgens um 8 Uhr also ausreichend vorhanden. Rechtlich sind sie auf der sicheren Seite, weil sie anhand von Hochrechnungen beweisen können, dass die Menge ausreichend ist für eine bestimmte Anzahl von Kunden. Kaufen jetzt mehr Kunden als erwartet ein bestimmtes Produkt, ist es eben für den der zu spät kommt einfach Pech. Der Vorrat reicht so lange, bis alles verkauft ist.



Diana77
beantwortet von Diana77 am 15. Oktober 2009 08:17
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ich habe mal einen Bericht auf Stern TV gesehen. Dort hieß es, dass ein Angebot zumindest in einer so ausreichenden Stückzahl vorhanden sein muss, dass es für den 1. Tag reicht! Ansonsten ist das Geschäft dafür haftbar zu machen! Manchmal ist es nämlich so, dass nur eine sehr begrenzte Stückzahl vorhanden ist. In dem Fall darf das Geschäft keine große Werbung machen, da es den Bedarf nicht decken kann.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 15. Oktober 2009 08:23

das wollte ich mit meiner Antwort ausdrücken,danke sehr.Also wenn ein Discounter zehn Laptops ins Angebot nimmt,darf er KEINE Werbung dafür machen?

Kommentar von C11554e3059aba90370bde7c168236d7smallDiana77 am 15. Oktober 2009 08:34

nein! In dem Fall handelt es sich ja nicht um ein wirkliches Angebot, das den Bedarf deckt, da mit Sicherheit mehr Leute, als nur 10, Interesse haben! Werbung darf nur gemacht werden, wenn der Bedarf zumindest für den ersten Angebotstag abgedeckt werden kann! Ansonsten kann das sogar zur Anzeige führen!


wuschelwookie
beantwortet von wuschelwookie am 15. Oktober 2009 08:18
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Gegenfrage: Was sind "ausreichende Stückzahlen" Wenn dann noch "solange der Vorrat reicht" vermerkt ist bist du wieder der kleine Endverbraucher der in die Röhre guckt.


mugie77
beantwortet von mugie77 am 15. Oktober 2009 08:22
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wer zu spät kommt hat pech gehabt wenns alle ist ist es eben so sollnage bis der vorrat reicht.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 15. Oktober 2009 08:16
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Ich sehe es so, dass bei z.B. PC´s der Vorrat begrenzt ist. Wenn aber mit Lebensmitteln geworben wird, dann sollte schon eine ausreichende Menge vorhanden sein. Und GLOBUS löst es so, dass Du den preislich höheren Artikel zum gleichen Preis bekommst wenn das Angebot ausverkauft ist. Oder Du läßt Dir an der Info einen Schein geben, damit bekommst Du später den Artikel zum Aktionspreis.

Kommentar von TillWollheim am 17. Oktober 2009 13:38

Du meinst das "Sonderangebot"!!! Angebot ist nie ausverkauft, bis alle Regale leer sind!!


Chianti
beantwortet von Chianti am 15. Oktober 2009 08:17
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eigentlich muss der artikel noch 3 tage nach einführung vorhanden sein, ansonsten könnte der verbraucherschutz auf die matte treten und abmahnen lassen

Kommentar von Vicki am 23. Oktober 2009 18:01

da bist du falsch informiert.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 15. Oktober 2009 08:21
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ich habe mal gehört-weiß aber nicht,ob es korrekt ist:die Discounter müssen/sollten genügend bevorraten.Also 5 Kinderbademäntel ist nicht zulässig.Eine bestimmte Anzahl muß am Tag des Verkaufs vorhanden sein."Solange Vorrat reicht" steht auch immer in ihren Prospekten,soll heißen:wenn nach vier Tagen ausverkauft eben Pech gehabt und nachbestellt wird nicht.Du hast aber die Möglichkeit,in anderen Filialen den Artikel noch zu bekommen.Und du mußt den Aktionsartikel NICHT in dieser Filiale zurückgeben (fa´lsche Größe usw) wo du ihn gekauft hast.

Kommentar von Vicki am 23. Oktober 2009 18:08

Zu Deinem letzten Satz: Bei den Discountern ist es recht unterschiedlich, was die Rückgabe angeht. Es gibt Unternehmen, bei denen dies möglich ist und es gibt Geschäfte, die zwar denselben Namen tragen, jedoch nicht miteinander vernetzt sind, weil der Filialleiter z.b. mit Eigenkapital haftet. In diesem Fall hat er das Recht, die Rücknahme abzulehnen, denn sonst würde er seinen Umsatz/Gewinn damit schmälern.


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