svepo am 11.08.2008 um 13:42 Uhr
Hallo, Müssen Leute die Hundesteuer bezahlen die zu 50% Behindert sind und das Zeichen G haben?
warum sollten diese leute befreit sein?
befreiung gibt es nur für blindenhunde und in manchen gemeinden für hartz4-oder grundsicherungsempfänger.

Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Wenn der Hund als Behindertenbegleithund ausgebildet ist, dann muss keine Hundesteuer bezahlt werden. Aber wenn sich z.B. ein Rollstuhlfahrer einen Toypudel hält, der keine Ausbildung hat, dann wird er für diesen Hund normal zahlen müssen.
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(und ich habe noch nichtmal einen Wiki-Artikel dazu gefunden ;-))
mikael am 11. August 2008 14:15 DH.

Hallo, das Zeichen "G" steht doch für Gehbehinderung oder irre ich da ? Was soll da überhaupt ein Hund ? Auch der kleinste Hund braucht Bewegung und Auslauf an Frischer Luft. Und das nicht im Park, den dort ist Freilaufen verboten. Es ist nicht nötig zu sparen, sonder die Frage ist kannst Du dem Hund ein Artgerechtes Leben bieten ! LG Gilmore
DH
Ja, sie müssen diese Steuer zahlen. Das Merkzeichen G ist keine Befreiung von der Hundesteuer.

Merkzeichen"G"
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 € = 900 € Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe von 17 % bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern