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Müssen Lasten und Beschränkungen nach Erledigung wieder ausgetragen werden?

gefragt von jum1505 am 10.04.2008 um 10:06 Uhr

Ich habe einen Grundbuchauszug bekommen in welchem noch alte Lasten und Beschränkungen durchgestrichen eingetragen sind.


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Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 10. April 2008 10:26
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Ein Grundbuch ist eine Urkunde Eintragungen werden gründsätzlich nicht gelöscht sondern gestrichen.

Dies ist keine Rechtsauskunft


mitra54
beantwortet von mitra54 am 10. April 2008 10:56
1x
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Grundbucheintragungen werden durch Streichung gelöscht. Hinterher bekommt man sogar eine Löschungsunrkunde.





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