wenn krankenwagen geblitzt werden, und sind im einsatz müssen die dann Strafe zahlen?
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Es gibt einsatzfahrten MIT Sonderrechten (also horn + blaulicht) und einsatzfahrten ohne. Die meisten sind ohne. Ob mit oder nicht eintscheidet die Einsatzleitzentrale je nach Fall. Die meisten sind ohne.
Wenn man auf einer Einsatzfahrt ohne Sonderrechte geblitzt wird, muss man zahlen. Auf einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten sind Geschwindigkeitsbegreenzungen außer Kraft gesetzt, wobei viele Kollegen - sofern es sich gefahrlos anbietet - an Stellen an denen bekannte feste Blitzer stehen trotzdem kurz auf die Gegenfahrbahn fahren.
Ausnahme wäre, wenn zwar keine Sonderrechte von der ELZ freigegeben wurden, man aber am Einsatzort eine deutlich schlimmere Situation als beschrieben vorfindet und dann aus eigenem Ermessen entscheidet den Patienten so schnell wie möglich (also mit Sonderrechten) ins KH zu bringen. Falls man dann geblitzt wird muss man seine Gründe danach dokumentieren um einer Strafe zu entgehen, wobei das in den meisten Fällen funktioniert.
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ivonne82ivonne82
wenn sie im einsatz sind (mit blaulich) dann haben sie sonderrechte und müssen nicht zahlen. wenn sie ohne blaulicht geblitzt werden dann müssen sie zahlen.
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Radarpistole98Radarpistole98
Nein, das ist genau so wie bei: Polizeiautos die müssen dann auch nichts bezahlen??.
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mystress75mystress75
Nein müssen sie nicht denn sie haben Sonderrechte. Wenn sie allerdings nicht im Einsatz sind müssen sie normal Strafe zahlen (ist ja alles protokolliert wann Einsätze waren)
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Peter34mucPeter34muc
Wenn sie nicht im Einsatz sind ja, sonst natürlich nicht. Sonst hätten sie nach ein paar Monaten kein Führerschein und Geld mehr. Mache machen sich sogar einen Spaß daraus und fahren über Blitzampeln.
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peterpawlowpeterpawlow
Nein, nur wenn ein Unfall passiert kriegen sie die selben Punktzahlen wie alle anderen auch...
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SevenStarMantisSevenStarMantis
Mit normaler Fahrt ja. Unter Beachtung der Inanspruchnahme der Sonderrechte zahlen die nicht.
Selbst wenn sie mit Patienten ohne Sonderrechte fahren, müssen Tickets gelöhnt werden. Es sei denn, es ist ein ganz seltener fall, dass ein Patient mal NICHT sediert werden kann ( Unverträglichkeit von Medis z.B. ) ... Dann kann ein Arzt eine Stellungnahme rechtfertigen - dann entfällt solch Ticket auch mal.
Wie vom Einsatzort mit Patient abgerückt wird entscheidet nicht die Leitstelle. Diese regelt lediglich die Anfahrt.