müssen Krankenwagen strafe zahlen?

gefragt von Flasche91Bronze-Fragant am 28.10.2009 um 16:08 Uhr

wenn krankenwagen geblitzt werden, und sind im einsatz müssen die dann Strafe zahlen?

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TheFrog
beantwortet von TheFrogGold-Fragant am 28. Oktober 2009 16:23
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Hilfreichste Antwort

Es gibt einsatzfahrten MIT Sonderrechten (also horn + blaulicht) und einsatzfahrten ohne. Die meisten sind ohne. Ob mit oder nicht eintscheidet die Einsatzleitzentrale je nach Fall. Die meisten sind ohne.

Wenn man auf einer Einsatzfahrt ohne Sonderrechte geblitzt wird, muss man zahlen. Auf einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten sind Geschwindigkeitsbegreenzungen außer Kraft gesetzt, wobei viele Kollegen - sofern es sich gefahrlos anbietet - an Stellen an denen bekannte feste Blitzer stehen trotzdem kurz auf die Gegenfahrbahn fahren.

Ausnahme wäre, wenn zwar keine Sonderrechte von der ELZ freigegeben wurden, man aber am Einsatzort eine deutlich schlimmere Situation als beschrieben vorfindet und dann aus eigenem Ermessen entscheidet den Patienten so schnell wie möglich (also mit Sonderrechten) ins KH zu bringen. Falls man dann geblitzt wird muss man seine Gründe danach dokumentieren um einer Strafe zu entgehen, wobei das in den meisten Fällen funktioniert.

Kommentar von 5325f11e90d49fa2f49428be0bfce0b1smallReiswaffel87Platin-Fragant am 15. Januar 2010 16:48

Wie vom Einsatzort mit Patient abgerückt wird entscheidet nicht die Leitstelle. Diese regelt lediglich die Anfahrt.


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Qetan
beantwortet von QetanDiamant-Fragant am 28. Oktober 2009 16:09
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Im Einsatz müssen sie sich an keine Geschwindigkeitsvorschrift halten.


Donkie
beantwortet von DonkiePlatin-Fragant am 28. Oktober 2009 16:09
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nein ,da gibt es sonderrechte!


EfaStein
beantwortet von EfaSteinGold-Fragant am 28. Oktober 2009 16:08
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Nein, natürlich nicht.


Komori
beantwortet von KomoriPlatin-Fragant am 28. Oktober 2009 16:08
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Nein, natürlich nicht.


dnsl9r
beantwortet von dnsl9rPlatin-Fragant am 28. Oktober 2009 16:08
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Nein, müssen sie nicht


anonym
beantwortet von ivonne82Platin-Fragant am 31. Oktober 2009 20:58
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wenn sie im einsatz sind (mit blaulich) dann haben sie sonderrechte und müssen nicht zahlen. wenn sie ohne blaulicht geblitzt werden dann müssen sie zahlen.


anonym
beantwortet von Radarpistole98Fragant am 28. Oktober 2009 17:21
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Nein, das ist genau so wie bei: Polizeiautos die müssen dann auch nichts bezahlen??.


mystress75
beantwortet von mystress75Platin-Fragant am 28. Oktober 2009 16:12
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Nein müssen sie nicht denn sie haben Sonderrechte. Wenn sie allerdings nicht im Einsatz sind müssen sie normal Strafe zahlen (ist ja alles protokolliert wann Einsätze waren)


anonym
beantwortet von Peter34mucSilber-Fragant am 28. Oktober 2009 16:10
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Wenn sie nicht im Einsatz sind ja, sonst natürlich nicht. Sonst hätten sie nach ein paar Monaten kein Führerschein und Geld mehr. Mache machen sich sogar einen Spaß daraus und fahren über Blitzampeln.


pippi60
beantwortet von pippi60Diamant-Fragant am 28. Oktober 2009 16:09
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Nein, mit Sicherheit nicht!


peterpawlow
beantwortet von peterpawlowPlatin-Fragant am 28. Oktober 2009 16:09
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Nein, nur wenn ein Unfall passiert kriegen sie die selben Punktzahlen wie alle anderen auch...


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantisPlatin-Fragant am 28. Oktober 2009 16:09
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Mit normaler Fahrt ja. Unter Beachtung der Inanspruchnahme der Sonderrechte zahlen die nicht.

Selbst wenn sie mit Patienten ohne Sonderrechte fahren, müssen Tickets gelöhnt werden. Es sei denn, es ist ein ganz seltener fall, dass ein Patient mal NICHT sediert werden kann ( Unverträglichkeit von Medis z.B. ) ... Dann kann ein Arzt eine Stellungnahme rechtfertigen - dann entfällt solch Ticket auch mal.


Misslou
beantwortet von MisslouSilber-Fragant am 28. Oktober 2009 16:08
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natürlich nicht.


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