am 28.10.2009 um 16:08 Uhr
wenn krankenwagen geblitzt werden, und sind im einsatz müssen die dann Strafe zahlen?

am 28. Oktober 2009 16:23
Es gibt einsatzfahrten MIT Sonderrechten (also horn + blaulicht) und einsatzfahrten ohne. Die meisten sind ohne. Ob mit oder nicht eintscheidet die Einsatzleitzentrale je nach Fall. Die meisten sind ohne.
Wenn man auf einer Einsatzfahrt ohne Sonderrechte geblitzt wird, muss man zahlen. Auf einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten sind Geschwindigkeitsbegreenzungen außer Kraft gesetzt, wobei viele Kollegen - sofern es sich gefahrlos anbietet - an Stellen an denen bekannte feste Blitzer stehen trotzdem kurz auf die Gegenfahrbahn fahren.
Ausnahme wäre, wenn zwar keine Sonderrechte von der ELZ freigegeben wurden, man aber am Einsatzort eine deutlich schlimmere Situation als beschrieben vorfindet und dann aus eigenem Ermessen entscheidet den Patienten so schnell wie möglich (also mit Sonderrechten) ins KH zu bringen. Falls man dann geblitzt wird muss man seine Gründe danach dokumentieren um einer Strafe zu entgehen, wobei das in den meisten Fällen funktioniert.

am 28. Oktober 2009 16:09 Im Einsatz müssen sie sich an keine Geschwindigkeitsvorschrift halten.
am 31. Oktober 2009 20:58 wenn sie im einsatz sind (mit blaulich) dann haben sie sonderrechte und müssen nicht zahlen. wenn sie ohne blaulicht geblitzt werden dann müssen sie zahlen.
am 28. Oktober 2009 17:21 Nein, das ist genau so wie bei: Polizeiautos die müssen dann auch nichts bezahlen??.

am 28. Oktober 2009 16:12 Nein müssen sie nicht denn sie haben Sonderrechte. Wenn sie allerdings nicht im Einsatz sind müssen sie normal Strafe zahlen (ist ja alles protokolliert wann Einsätze waren)
am 28. Oktober 2009 16:10 Wenn sie nicht im Einsatz sind ja, sonst natürlich nicht. Sonst hätten sie nach ein paar Monaten kein Führerschein und Geld mehr. Mache machen sich sogar einen Spaß daraus und fahren über Blitzampeln.

am 28. Oktober 2009 16:09 Nein, nur wenn ein Unfall passiert kriegen sie die selben Punktzahlen wie alle anderen auch...

am 28. Oktober 2009 16:09 Mit normaler Fahrt ja. Unter Beachtung der Inanspruchnahme der Sonderrechte zahlen die nicht.
Selbst wenn sie mit Patienten ohne Sonderrechte fahren, müssen Tickets gelöhnt werden. Es sei denn, es ist ein ganz seltener fall, dass ein Patient mal NICHT sediert werden kann ( Unverträglichkeit von Medis z.B. ) ... Dann kann ein Arzt eine Stellungnahme rechtfertigen - dann entfällt solch Ticket auch mal.
Wie vom Einsatzort mit Patient abgerückt wird entscheidet nicht die Leitstelle. Diese regelt lediglich die Anfahrt.