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Müssen Kita's Wickelkinder nun nehmen oder dürfen sie ablehnen?

gefragt von Capuccino am 13.09.2007 um 18:34 Uhr

Ich hab mir die Hände wund gegoogelt und sogar Wikipedia gefragt, ich finde nichts. Es interessiert mich wie die gesetzliche Lage aussieht, mir ist klar das ich bei einer Ablehnung nicht mit Paragraphen um mich schmeißen würde... mein armes Kind :-) bzw. ich hab keine Windelkinder mehr :-) trotzdem ist es für mich von Interesse.


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HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 13. September 2007 19:29
7x
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Meiner ist 3 1/2 Jahre und seit August im Kindergarten. Leider ist er noch nicht trocken.

Bin wohl erst etwas komisch angeguckt worden. Die Erzieherin bat mich, ihm die Easy Ups anzuziehen. Dann könne er mit den anderen Kindern "das auf die Toilette gehen" üben. Das klappt sogar sehr gut. Mittags ist er immer mit einer trockenen Pampers zuhause - aber keine Stunde später ...


wojo2000
beantwortet von wojo2000 am 13. September 2007 18:37
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Hängt davon ab ob sie Möglichkeiten für Kleinkinder haben oder nicht und wie ihre Satzung geschrieben ist. Bei vielen Kita`s ist das normal.

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 18:41

Kinder ab drei Jahren haben ja einen Anspruch auf einen Platz, dreijährige sind aber nicht immer Trocken und dann?

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 13. September 2007 18:46

dann muss man das bei der ersten Abgabe des Kindes sagen und Wechselsachen mitgeben.

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 18:51

Ja das ist logisch :-) ich meinte nur wie sieht es gesetzlich aus, es gibt wirklich Kitas die es kategorisch ablehnen... dürfen die das noch? Ganz außer Acht gelassen, das ich mein Kind (wenn cih noch ein kleines hätte) dort nicht abgeben würde.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 13. September 2007 19:03

so wie schon oben von wojo2000 gesagt, wenn es laut Satzung nicht vorgesehen ist, dann kann man nichts machen.

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 20:34

Ich denke das so eine Satzung (die Wickelkinder ausschließt) nicht rechtlich ist, irgendwo ist es gesetzlich festgehalten, ich weiß nur nicht wo und finde nichts.


anonym
beantwortet von PennyLane66 am 13. September 2007 18:51
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Ab dem 3. Lebensjahr Deines Kindes hast Du einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Jüngere Kinder besuchen eine Krabbelgruppe (manchmal auch Familiengruppe). Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 18:59

So kenne ich es auch, trotzdem begegnen mir immer wieder Eltern die sich darüber beklagen das Kitas nur windelfreie Kinder nehmen wollen. Kennt keiner eine Internetseite mit dem entsprechendem Gesetzesentwurf, der besagt das es auch Wickelkinder sein können?

Kommentar von PennyLane66 am 13. September 2007 19:08

Ach so, Dreijährige mit Windel! Nein, die Kitas dürfen es nicht. Es wird aber oft behauptet.

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 20:35

Hast Du ein Link zu einem Gesetz? Das such ich nämlich :-)

Kommentar von PennyLane66 am 13. September 2007 20:47

Nein, aber ich spreche aus Berufserfahrungen.


miccy
beantwortet von miccy am 13. September 2007 18:35
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Also,ich kann nur sagen das es bei den meisten Kitas damit keine Probleme gibt.

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 18:39

Das habe ich auch so erfahren.


tradaix
beantwortet von tradaix am 13. September 2007 18:41
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Vielleicht ist es in der Satzung niedergeschrieben. Hängt dann vom Betreiber ab.




Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 20:36

Nee, siehe oben, das ist sicherlich nicht (mehr) erlaubt Wickelkinder auszuschließen.


JakobsEltern
beantwortet von JakobsEltern am 13. September 2007 21:29
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Nicht jeder KiGa hat die räumlichen und ausstattungstechnischen Möglichkeiten um Kinder zu wickeln. In dem Fall verbieten die Hygienevorschriften natürlich, dass Kinder auf dem Boden oder sonstwo gewickelt werden dürfen. Ich arbeite auch im Kindergarten. Dort kommen die noch nicht trockenen Kinder trotzdem ohne Windel. Wir gehen sehr oft mit ihnen auf Toilette und wenn doch mal was in die Hose geht haben sie immer Wechselklamotten mit. Im KiGa klappt das "auf Toilette gehen" meistens auch wesentlich besser als zu Hause. Ob es zu diesem Thema eine gesetzliche Regelung gibt, weiß ich aber leider auch nicht.

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 21:39

Danke


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 13. September 2007 19:40
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Hab mal gehört daß es ab einem gewissen Alter (denke 3 Jahre) sogar einen Rechtsanspruch geben soll. Aber was hilft das, wenn die Tagesstätten schon (über-)belegt sind?

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 20:37

Überbelegung ist meines Erachtens der einzige Grund um ein Kind abzulehnen (außer Gewalt uetc.).


anonym
beantwortet von Klabauter am 13. September 2007 23:57
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In der Kita, die ich kenne, ist die Bestimmung für eine Aufnahme: drei Jahrel alt UND sauber.

Kommentar von Capuccino am 14. September 2007 08:00

Aber ist das wirklich gesetzlich erlaub, mal ganz davon abgesehen das keine Ma ein nicht sauberes Kind dorthin geben würde, ist ja eine nette Ausgernzung. Leider gibt es eben doch noch viele Einrichtungen die es so handhaben, egal ob die räumliche Möglichkeit vorhanden ist.



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