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Müssen Kinderbetreuungskosten, die der Arbeitgeber zahlt, auch versteuert werden?

gefragt von ayo000 am 11.06.2007 um 7:34 Uhr

Wenn ich jetzt wieder arbeiten gehen würde und mein Arbeitgeber würde die hierbei entstehenden Kinderbetreuungskosten für die Tagesmutter zahlen, müsste ich diese dann auch versteuern?


Reply


anonym
beantwortet von emilia111 am 11. Juni 2007 07:41
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Wenn sich nichts geändert hat -dürfte hier eingentlich nicht- dann handelt es sich hier um eine steuerfrei Zugabe, d.h. Leistungen des Arbeitgebers, die zur Unterbringung und Betreuung in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen bestimmt sind, sind nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 11. Juni 2007 12:31

Richtig, und dadurch, das der AG dies vom Steuerbrutto abzieht spart man monatlich noch ein paar Euro Steuern, hat also etwas mehr in der Lohntüte.


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