Wenn ich jetzt wieder arbeiten gehen würde und mein Arbeitgeber würde die hierbei entstehenden Kinderbetreuungskosten für die Tagesmutter zahlen, müsste ich diese dann auch versteuern?
Wenn sich nichts geändert hat -dürfte hier eingentlich nicht- dann handelt es sich hier um eine steuerfrei Zugabe, d.h. Leistungen des Arbeitgebers, die zur Unterbringung und Betreuung in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen bestimmt sind, sind nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Richtig, und dadurch, das der AG dies vom Steuerbrutto abzieht spart man monatlich noch ein paar Euro Steuern, hat also etwas mehr in der Lohntüte.