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Müssen Kinder zwingend beim besserverdienenden Elternteil mitversichert werden (Krankenkasse)?

gefragt von StarMaria am 30.06.2008 um 22:05 Uhr

Oder kann man sich das in bestimmten Fällen auch aussuchen? Was ist wenn einer privat und einer gesetzlich versichert ist?


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raubkatze
beantwortet von raubkatze am 30. Juni 2008 22:09
3x
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Bei Kindern ist die gesetzliche KK günstiger.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 30. Juni 2008 22:24

Si und die Wahl steht Dir in diesem Fall frei.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 30. Juni 2008 22:07
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Nein, schon lange nicht mehr. Da ist zu oft was Schief gegangen. Das hat der Gesetzgeber schon vor Jahren geändert. L.G.


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. Juni 2008 22:09
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Nein.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 30. Juni 2008 22:23

Super Antwort

Kommentar von Simple_avatar3smallFotografin am 30. Juni 2008 22:44

Und so ausführlich

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 30. Juni 2008 22:51

Ja, eben kurz, knapp und präzise, ohne viel Gequatsche.


anonym
beantwortet von Rolfe am 30. Juni 2008 22:53
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Wenn ein Ehepartner privat versichert ist, muss das Kind zwingend auch privat versichert werden, leider. Ich konnte das auch nicht verhindern. Und wenn der gesetzlich versicherte Ehepartner irgendwann mal gar keine Einkünfte mehr hat (z.B. wegen Aussteuerung bei Krankheit ohne jegliche Einkünfte), "darf" der privat Versicherte die Krankenversicherungsbeiträge seines Ehepartners mitübernehmen - als Bemessungsgrundlage zählt dann die Hälfte des Bruttoeinkommens des privat Versicherten.

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 2. Juli 2008 10:42

wie bitte? dann wäre ich seit jahrzehnten privat versichert.

nein, es bemisst ja gerade nach dem Einkommen.

das heißt, wenn der mit geringerem Einkommen privat, und der mit dem höheren Einkommen gesetzlich versichert ist, so wie es bei meinen Eltern war (mein Vater ist freiwillig gesetzlich versichert als GmbH-Geschäftsführer und meine Mutter Ärztin), dann kann der Sohn problemlos über die gesetzliche Familienversicherung mitlaufen.

Frei wählbar allerdings ist es nicht.


Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 30. Juni 2008 22:57
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Die Wahl steht dir frei, bei welchem Elternteil, mein Sohn ist sogar über die Mutter meiner Partnerin Familienversichert, weil meine Partnerin noch in Ausbildung ist. Das ist die empfehlenswerte TKK Versicherung, wenn es um alternative Behandlungsmethoden geht.








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