Oder kann man sich das in bestimmten Fällen auch aussuchen? Was ist wenn einer privat und einer gesetzlich versichert ist?
Nein, schon lange nicht mehr. Da ist zu oft was Schief gegangen. Das hat der Gesetzgeber schon vor Jahren geändert. L.G.

Nein.
schurke am 30. Juni 2008 22:23 Super Antwort
Und so ausführlich
Qetan am 30. Juni 2008 22:51 Ja, eben kurz, knapp und präzise, ohne viel Gequatsche.
Wenn ein Ehepartner privat versichert ist, muss das Kind zwingend auch privat versichert werden, leider. Ich konnte das auch nicht verhindern. Und wenn der gesetzlich versicherte Ehepartner irgendwann mal gar keine Einkünfte mehr hat (z.B. wegen Aussteuerung bei Krankheit ohne jegliche Einkünfte), "darf" der privat Versicherte die Krankenversicherungsbeiträge seines Ehepartners mitübernehmen - als Bemessungsgrundlage zählt dann die Hälfte des Bruttoeinkommens des privat Versicherten.
wie bitte? dann wäre ich seit jahrzehnten privat versichert.
nein, es bemisst ja gerade nach dem Einkommen.
das heißt, wenn der mit geringerem Einkommen privat, und der mit dem höheren Einkommen gesetzlich versichert ist, so wie es bei meinen Eltern war (mein Vater ist freiwillig gesetzlich versichert als GmbH-Geschäftsführer und meine Mutter Ärztin), dann kann der Sohn problemlos über die gesetzliche Familienversicherung mitlaufen.
Frei wählbar allerdings ist es nicht.

Die Wahl steht dir frei, bei welchem Elternteil, mein Sohn ist sogar über die Mutter meiner Partnerin Familienversichert, weil meine Partnerin noch in Ausbildung ist. Das ist die empfehlenswerte TKK Versicherung, wenn es um alternative Behandlungsmethoden geht.
Si und die Wahl steht Dir in diesem Fall frei.