Mein Sohn (6 Jahre) hat eine Beule in ein parkendes Auto gefahren. Auf der rechten Seite, wo mein Sohn und meine Frau gefahren sind, befindet sich kein Gehweg. Nun behauptet, der Rechtsanwalt des Eigentümers des Autos, dass mein Sohn auf dem gegenüberliegenden Gehweg hätte fahren müssen. Wo kann ich so etwas nachlesen, ob es stimmt?
Danke schon mal jetzt für die Antworten
Bernd
Achtung: Kinder bis zum vollendeten 8.Geburtstag müssen auf dem Gehweg fahren, notfalls gegenüber. Sie müssen auch auf dem Gehweg fahren, wenn es einen Radfahrweg gibt!!!!
Es gibt keine Pflicht beim Radfahren den Gehweg zu benutzen, lediglich ein Recht für die Kinder bius zu einem gewissen Alter. Steht aber sicherlich in der Straßenverkehrsordnung drin. Schau mal bei Wikipedia nach
Nachzulesen in der STVO ... im uebrigen sollte dies bekannt sein, dass dort die entsprechenden regelungen stehen, insbwesondere, wenn mensch fahrerlaubnis hat.
Im uebrigen verstehe ich nicht ganz, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Das radfahren unterliegt dem Ordnungsrecht ... deshalb auch Strassen Verkehrs Ordnung ..... die beule im auto ist eine sachbeschaedigung, das ist buergerliches recht, in dem fall wohl eher haftungsrecht .... zwei ganz verschiedene dinge.
Die haftung eben wegen alter des kindes und der mehr oder minder vorhandenen aufsicht zu verneinen OHNE die konkreten objektiven umstaende des einzelfalls zu kennen, halte ich fuer vermessen.
Ich wür einfach mal in die nächste Fahrschule gehen und einen der Fahrlehrer fragen. Die müssten dir das am besten beantworten können und auch wissen wo das steht.
Er hat recht. Bis zum 10.? Lebensjahr hat das Kind in jedem Fall auf dem Gehweg zu fahren. Egal auf welcher Seite (es sei denn es ist ein Radweg vorhanden)
allerdings sind Kinder bis zum 7. Lebensjahr nicht Verkehrstüchtig oder so....
einfach mal bei der Rechtsschutz bzw. Privathaftpflicht anrufen und nachfragen.
Fakt ist ja wohl (so wie du es darstellst), als habe dein Sohn die Beule ins Auto gefahren. Daher müsst ihr auch für den Schaden aufkommen.
Du würdest dich ja auch ärgern wenn jemand einen Schaden an deinem Eigentum verursacht und sich dann "rausreden" will oder?
Gruß Zilla

Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich nicht haftbar zu machen. Das heisst , deine Frage erübrigt sich fast. Eltern müssen nur haften , wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben und dass hat die Mutter ja wohl nicht.
Lies mal folgenden Link, dort stehen nützliche Infos: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/aufsichtspflichtverletzungen.php
ich vermute, dass die aufsichtspflicht deshalb verletzt wurde, weil der vorhandene gehweg nicht genutzt wurde. aber ich bin ja kein rechtsanwalt...

Ich würde mich bei solchen Sachen an einen Rechtsschutz oder Anwalt wenden. Eigentlich hat er recht. Fahrradfahrer müssen wie Autofahrer in Fahrtrichtung fahren. Aber wenn auf der anderen Seite kein Gehweg ist, ist Fall sicherlich etwas anders.Frage ist auch hat das Auto auf dem Fußweg geparkt oder auf der straße?
Solche und viele andere Fragen beantwortet die neue Broschüre „Mobil mit Kind und Rad“, die vom Bun-desverkehrsministerium gefördert wurde: www.adfc.de/files/2/240/Broschuere_MoKuRa.pdf