gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Müssen Kinder auf dem linken Gehweg fahren, wenn rechts kein Gehweg vorhanden ist?

gefragt von buke1 am 02.09.2008 um 18:37 Uhr

Mein Sohn (6 Jahre) hat eine Beule in ein parkendes Auto gefahren. Auf der rechten Seite, wo mein Sohn und meine Frau gefahren sind, befindet sich kein Gehweg. Nun behauptet, der Rechtsanwalt des Eigentümers des Autos, dass mein Sohn auf dem gegenüberliegenden Gehweg hätte fahren müssen. Wo kann ich so etwas nachlesen, ob es stimmt?

Danke schon mal jetzt für die Antworten

Bernd


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kinder (8227)
Fahrrad (1146)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


anonym
beantwortet von condor56 am 2. September 2008 18:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Achtung: Kinder bis zum vollendeten 8.Geburtstag müssen auf dem Gehweg fahren, notfalls gegenüber. Sie müssen auch auf dem Gehweg fahren, wenn es einen Radfahrweg gibt!!!!


Soeckibaerli
beantwortet von Soeckibaerli am 2. September 2008 18:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt keine Pflicht beim Radfahren den Gehweg zu benutzen, lediglich ein Recht für die Kinder bius zu einem gewissen Alter. Steht aber sicherlich in der Straßenverkehrsordnung drin. Schau mal bei Wikipedia nach

Kommentar von condor56 am 2. September 2008 18:45

Das stimmt definitiv nicht. Kinder unter 9 Jahren MÜSSEN auf den Gehweg, sogar wenn ein Radweg da ist!!!!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. September 2008 19:22

richtig!


anonym
beantwortet von Condor131 am 3. September 2008 06:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nachzulesen in der STVO ... im uebrigen sollte dies bekannt sein, dass dort die entsprechenden regelungen stehen, insbwesondere, wenn mensch fahrerlaubnis hat.
Im uebrigen verstehe ich nicht ganz, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Das radfahren unterliegt dem Ordnungsrecht ... deshalb auch Strassen Verkehrs Ordnung ..... die beule im auto ist eine sachbeschaedigung, das ist buergerliches recht, in dem fall wohl eher haftungsrecht .... zwei ganz verschiedene dinge.
Die haftung eben wegen alter des kindes und der mehr oder minder vorhandenen aufsicht zu verneinen OHNE die konkreten objektiven umstaende des einzelfalls zu kennen, halte ich fuer vermessen.


anonym
beantwortet von wunschel80 am 2. September 2008 18:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich wür einfach mal in die nächste Fahrschule gehen und einen der Fahrlehrer fragen. Die müssten dir das am besten beantworten können und auch wissen wo das steht.


zilla002
beantwortet von zilla002 am 2. September 2008 18:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er hat recht. Bis zum 10.? Lebensjahr hat das Kind in jedem Fall auf dem Gehweg zu fahren. Egal auf welcher Seite (es sei denn es ist ein Radweg vorhanden)

allerdings sind Kinder bis zum 7. Lebensjahr nicht Verkehrstüchtig oder so....

einfach mal bei der Rechtsschutz bzw. Privathaftpflicht anrufen und nachfragen.

Fakt ist ja wohl (so wie du es darstellst), als habe dein Sohn die Beule ins Auto gefahren. Daher müsst ihr auch für den Schaden aufkommen.

Du würdest dich ja auch ärgern wenn jemand einen Schaden an deinem Eigentum verursacht und sich dann "rausreden" will oder?

Gruß Zilla





moon73
beantwortet von moon73 am 2. September 2008 18:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich nicht haftbar zu machen. Das heisst , deine Frage erübrigt sich fast. Eltern müssen nur haften , wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben und dass hat die Mutter ja wohl nicht.

Lies mal folgenden Link, dort stehen nützliche Infos: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/aufsichtspflichtverletzungen.php

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 2. September 2008 18:42

ich vermute, dass die aufsichtspflicht deshalb verletzt wurde, weil der vorhandene gehweg nicht genutzt wurde. aber ich bin ja kein rechtsanwalt...


Prya27
beantwortet von Prya27 am 2. September 2008 18:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde mich bei solchen Sachen an einen Rechtsschutz oder Anwalt wenden. Eigentlich hat er recht. Fahrradfahrer müssen wie Autofahrer in Fahrtrichtung fahren. Aber wenn auf der anderen Seite kein Gehweg ist, ist Fall sicherlich etwas anders.Frage ist auch hat das Auto auf dem Fußweg geparkt oder auf der straße?


anonym
beantwortet von radfahrer am 10. September 2008 16:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solche und viele andere Fragen beantwortet die neue Broschüre „Mobil mit Kind und Rad“, die vom Bun-desverkehrsministerium gefördert wurde: www.adfc.de/files/2/240/Broschuere_MoKuRa.pdf



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.