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müssen in einem Ausbildungsnachweis ( Berichtsheft) NUR Berichte beinhaltet sein?

gefragt von Liebe737Liebe737 am 24.06.2009 um 9:45 Uhr

dazu lege ich einen berufsausbildungsplan und ein bild von mir....

jetzt sehe ich grad ich hab hier noch ein blatt liegen...darauf steht: ausbildungsnachweis name, vorname, geb, wohnort, straße, ausbildungsberuf, beginn der ausbildung, ende der ausbildung, und unterschrift ( stempel) der firma sowie meine unterricht

jetzt haben die mir das aber garnicht ausgefüllt und ich habe in ein par stunden prüfung :(((( ob das wichtig ist? hoffe das kann mir einer sagen...


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Nellina
beantwortet von Nellina am 24. Juni 2009 09:46
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Nachdem Dein Ausbilder die Berichtshefte zu unterschreiben hat (was er hoffentlich getan hat) solltest Du keine Probleme bekommen.

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 24. Juni 2009 09:47

puh danke hab schon n schock bekommen


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anonym
beantwortet von newcomer am 24. Juni 2009 09:47
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wenn es die Prüfer darauf ankommen lassen, schicken sie dich ohne Prüfung heim, da das Berichtsheft der Nachweis für die Ausbilder ist, dass alle Lernziele durchgeführt wurden.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 24. Juni 2009 09:48

Wenn aber der Ausbilder Blatt für Blatt vom Berichtsheft unterschrieben hat, dann sollte das kein Problem sein.

Kommentar von newcomer am 24. Juni 2009 09:49

"http://lotus-kbic.de/www/hwks/html/neu/hwk.nsf/Res/servicemappeausnachweise/$File/05_Berichtsheft.pdf"

Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung Nach § 8 der Gesellen- bzw. Abschlussprüfungsordnung der Handwerkskammer für Südthüringen ist das vollständig und ordnungsgemäß geführte Berichtsheft Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung. Die Berichtshefte sind mit der Anmeldung zur Prüfung dem Prüfungsausschuss vorzulegen.


anonym
beantwortet von pumi001 am 24. Juni 2009 09:47
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das kommt in erster linie darauf an ob du dem prüfer mit gutem gewissen sagen kannst das dieses blatt einfach untergegangen ist, der betrieb das heft aber trotzdem regelmässig kontrolliert hat!
mit kontrollanruf bei der firma ist durchaus zu rechnen ... was dann natürlich peinlich für dich ausfällt ^^

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 24. Juni 2009 09:51

und wenn ich das blatt garnicht unausgefüllt dabei lege und so tue als hätte ich es nie gehabt ?als gäbe es das garnicht....wenn man berichtshefte kauft....ich glaube darin war es mit abgeheftet......


anonym
beantwortet von kabatee am 24. Juni 2009 09:55
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Wichtig sind deine unterschriebenen Berichte, hab gerade das heft von meinen buben hier, da war das auch nicht ausgefüllt.


anonym
beantwortet von weisnicht am 24. Juni 2009 09:47
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hallo, also du hast gleich Prüfung? Was für eine wenn man fragen darf? Zwischenrüfung oder Abschlussprüfung?

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 24. Juni 2009 09:49

verkäufer abschlussprüfung


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