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Müssen Hunde in einer Hundetasche und angeschnallt sein,wenn man sie im Auto transportiert?

gefragt von Tierreich82 am 09.10.2007 um 18:30 Uhr

Habe meinen Hund öfters für kurze Strecken mitgenommen.Zunächst war mir gar nicht bekannt,dass es genauso strafbar ist,wenn der Hund nicht angescgnallt ist,wie bei Personen.Nun habe ich ihn meistens in einer Tasche und schnalle ihn dann an,doch geht es auch anders,z.B mit Hundegitter im Gepäckträger,also ein abgetrennter Bereich oder ein Hundegeschirr mit Gurtanschluss?Was ist am sichersten? Bekommt man Punkte wenn man den Hund gar nicht anschnallt?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 9. Oktober 2007 18:37
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Es ist ordnungswidrig (und nicht strafbar) Gepäck, Hunde u.ä. dergestalt ungesichert im Fahrzeug mitzuführen, daß sie Insassen verletzen können.

Es gibt aber keine Anschnallpflicht für Hunde im selben Sinne, wie für Menschen.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 10. Oktober 2007 21:09

Das stimmt. Sie müssen ausreichend gesichert sein im Sinne von Ladung. Wir haben unsere 2 auf dem Rücksitz und mit einem Geschirr angeschnallt. Gibt es für alle Größen von Hunden. Bei uns schaut die Polizei ab und zu mal bei bekannten Hundegassiplätzen wie die Halter den Hund sichern. Ist ja auch im Sinne von dem Hund.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 9. Oktober 2007 18:39
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HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 9. Oktober 2007 18:59
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Nach wie vor wird ein Hund als eine Sache bezeichnet und Sachen sind demnach nicht anzuschnallen.

Aus Sicherheitsgründen würde ich den Hund aber anschnallen, insbesondere bei längeren Fahrten.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 9. Oktober 2007 19:06

Oh, dass ist aber richtig falsch... (also der Passus, dass Sachen nicht angeschnallt werden müssen)

Tiere werden verkehrsrechtlich (leider nur) als Ladung gesehen und müssen ausreichend gesichert sein. Denn ein Autofahrer muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird. (StVO, § 23) Verstöße werden mit 35 Euro Bußgeld belegt, bei Gefährdung sogar mit 50 Euro und drei Punkten.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 9. Oktober 2007 19:54

Du hast vollkommen recht. Aber wenn Du irgendetwas transportierst sicherst Du das doch irgendwie wie selbstverständlich. Schon alleine der Einkauf wird doch ordentlich im Auto verstaut. Das hatte ich eigentlich vorausgesetzt.





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