critter am 11.05.2008 um 13:03 Uhr
Habe so etwas gehört, dass erstmals für 2007 auf den Nebenkostenabrechnungen z.B. der Kaminkehrer und evtl. andere Handwerker mit Netto-/MWSt.-/Bruttorechnungsbetrag aufgeführt sein müssen, da man als Mieter Handwerkerrechnungen bei der Steuer angeben kann.

stimmt so in großen Zügen, das Geld muss weiterhin per Überweisung getätigt sein und nicht Cash in die Täsch..
Kosten für Wartungen und Reparaturen in Ihrem Haushalt zu erfassen. Dazu gehören zum Beispiel:
 Reparatur eines Haushaltsgeräts, z.B. Waschmaschine, Spülmaschine, Herd, Fernseher oder Computer  Reparaturen an den Fenstern, dem Dach, der Heizung etc.  Wartung des Computers oder Computernetzwerks  Reparatur der Garage oder des Garagentors  Heizungswartung  Wartung von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen  Schornsteinfeger
Quelle: Steuerprogramm der Akademischen Verlagsbuchhandlung 2008
Müßte dann nicht der Mieter auch direkt die Handwerkerrechnung begleichen? Jedenfalls verlangt das Finanzamt doch außer der Rechnung einen Überweisungsbeleg. Man sollte das noch mal beim Finanzamt erfragen. Kann sein, daß das dann aus der Nebenkostenabrechnung nicht geht.
critter am 11. Mai 2008 13:18 Ich denke, das ginge, wenn der Nebenkostenrechnung eine Kopie der Handwerkerrechnung(en) beiliegt.
geige am 11. Mai 2008 13:23 Nicht jedes Finanzamt fordert Kopien, zu 99% reicht die Einreichung der Abrechnung aus. Die sind sowieso schon mit der ganzen Sache überlastet.

Du meinst die haushaltsnahen Dienstleistungen? Schau mal unter § 35 EStG, da findest Du 'ne Menge Info.