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Müssen Handwerkertätigkeiten auf Nebenkostenabrechnungen netto/MWSt./brutto ausgewiesen werden?

gefragt von crittercritter am 11.05.2008 um 13:03 Uhr

Habe so etwas gehört, dass erstmals für 2007 auf den Nebenkostenabrechnungen z.B. der Kaminkehrer und evtl. andere Handwerker mit Netto-/MWSt.-/Bruttorechnungsbetrag aufgeführt sein müssen, da man als Mieter Handwerkerrechnungen bei der Steuer angeben kann.


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Mai 2008 13:08
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stimmt so in großen Zügen, das Geld muss weiterhin per Überweisung getätigt sein und nicht Cash in die Täsch..

Kosten für Wartungen und Reparaturen in Ihrem Haushalt zu erfassen. Dazu gehören zum Beispiel:

 Reparatur eines Haushaltsgeräts, z.B. Waschmaschine, Spülmaschine, Herd, Fernseher oder Computer  Reparaturen an den Fenstern, dem Dach, der Heizung etc.  Wartung des Computers oder Computernetzwerks  Reparatur der Garage oder des Garagentors  Heizungswartung  Wartung von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen  Schornsteinfeger

Quelle: Steuerprogramm der Akademischen Verlagsbuchhandlung 2008


anjanni
beantwortet von anjanni am 11. Mai 2008 13:15
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Müßte dann nicht der Mieter auch direkt die Handwerkerrechnung begleichen? Jedenfalls verlangt das Finanzamt doch außer der Rechnung einen Überweisungsbeleg. Man sollte das noch mal beim Finanzamt erfragen. Kann sein, daß das dann aus der Nebenkostenabrechnung nicht geht.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 11. Mai 2008 13:18

Ich denke, das ginge, wenn der Nebenkostenrechnung eine Kopie der Handwerkerrechnung(en) beiliegt.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 11. Mai 2008 13:23

Nicht jedes Finanzamt fordert Kopien, zu 99% reicht die Einreichung der Abrechnung aus. Die sind sowieso schon mit der ganzen Sache überlastet.


geige
beantwortet von geige am 11. Mai 2008 13:18
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Du meinst die haushaltsnahen Dienstleistungen? Schau mal unter § 35 EStG, da findest Du 'ne Menge Info.




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