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Müssen Handwerker auch die Mittagsruhe einhalten?

gefragt von Ju WieJu Wie am 28.03.2007 um 20:31 Uhr

Wir haben eine Firma beauftragt, unsere Eigent.-Wohnung mit Parkettboden auszustatten. Wie ist es da mit der Mittagsruhe?


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Reply


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 28. März 2007 20:44
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Für Handwerker gelten die gesetzlichen Ruhezeiten leider nicht - Handwerker dürfen in der Tat sogar unabhängig von bestehenden örtlichen Ruhezeiten von 7-20.00 Uhr durchgehend arbeiten, selbst in Kurorten.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 28. März 2007 20:50

Ist es nicht so, dass jeder nach mindestens 5 Stunden Arbeitszeit aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine Pause von 30 Minuten einlegen muss?

Kommentar von 8a82d2204288942694a25c3b81e61cedsmallJu Wie am 28. März 2007 21:03

In der Frage ging es mir um den "ruhestörenden Lärm" der durch die Handwerker in der Mittagsruhe (z.B. von 13.oo - 14.30 Uhr) evtl. verursacht wird.

Kommentar von 8a82d2204288942694a25c3b81e61cedsmallJu Wie am 28. März 2007 20:52

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Kann ich mich auf diese Angaben verlassen? Ist sehr wichtig für mich, da ich im Haus keinen Ärger will für diese Zeit!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. März 2007 22:06

verlassen kannst du dich hier auf gar nichts! Aber wenn Handwerker die Mittagszeit womöglich von 12-15h einhalten müßten um 16h Feierabend machen, kämmen sie ja nie zum arbeiten

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 28. März 2007 22:47

Da kannst Du Dich verlassen - die Auskunft ist vom Mieterverein.

Kommentar von 8a82d2204288942694a25c3b81e61cedsmallJu Wie am 29. März 2007 10:37

Vielen Dank, Rolf u. HöGEMANN, genau d a s wollte ich wissen!


Baby 2412
beantwortet von Baby 2412 am 29. März 2007 08:02
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Handwerker dürfen auch in der Mittagszeit arbeiten.

Sage doch im Haus den anderen Bescheid, das in deiner Wohnung für einige Tage die Handwerker da sind. So wissen alle davon und du hast wahrscheinlich keinen Ärger.

Kommentar von 8a82d2204288942694a25c3b81e61cedsmallJu Wie am 29. März 2007 10:39

Ich bedanke mich bei allen und werde die Ratschläge befolgen! Grüße von J.W.


anonym
beantwortet von Bruno am 28. März 2007 22:28
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Als Auftraggeber hast Du das Recht Ruhezeit zu fordern. Ruecksicht auf Mitbewohner, Umgebung. Muss vor Vertragsabschluss festgelegt werden. Koennte ja sein, dass Auftragnehmer dann hoeheren Preis verlangt oder Annahme der Arbeit gaenzlich verweigert. Wobei Parkettverlegen ja nicht sehr laermig, ausser dem Schleifen. Da Auftrag anscheinend ohne Einschraenkung vergeben, gehts nur noch mit gegenseitig gutem Willen ohne Aerger.

Kommentar von 8a82d2204288942694a25c3b81e61cedsmallJu Wie am 31. März 2007 15:15

Vielen Dank für Deine Antwort! J.W.




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