Ju Wie am 28.03.2007 um 20:31 Uhr
Wir haben eine Firma beauftragt, unsere Eigent.-Wohnung mit Parkettboden auszustatten. Wie ist es da mit der Mittagsruhe?

Für Handwerker gelten die gesetzlichen Ruhezeiten leider nicht - Handwerker dürfen in der Tat sogar unabhängig von bestehenden örtlichen Ruhezeiten von 7-20.00 Uhr durchgehend arbeiten, selbst in Kurorten.
Handwerker dürfen auch in der Mittagszeit arbeiten.
Sage doch im Haus den anderen Bescheid, das in deiner Wohnung für einige Tage die Handwerker da sind. So wissen alle davon und du hast wahrscheinlich keinen Ärger.
Ju Wie am 29. März 2007 10:39 Ich bedanke mich bei allen und werde die Ratschläge befolgen! Grüße von J.W.
Als Auftraggeber hast Du das Recht Ruhezeit zu fordern. Ruecksicht auf Mitbewohner, Umgebung. Muss vor Vertragsabschluss festgelegt werden. Koennte ja sein, dass Auftragnehmer dann hoeheren Preis verlangt oder Annahme der Arbeit gaenzlich verweigert. Wobei Parkettverlegen ja nicht sehr laermig, ausser dem Schleifen. Da Auftrag anscheinend ohne Einschraenkung vergeben, gehts nur noch mit gegenseitig gutem Willen ohne Aerger.
Ju Wie am 31. März 2007 15:15 Vielen Dank für Deine Antwort! J.W.
Ist es nicht so, dass jeder nach mindestens 5 Stunden Arbeitszeit aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine Pause von 30 Minuten einlegen muss?
In der Frage ging es mir um den "ruhestörenden Lärm" der durch die Handwerker in der Mittagsruhe (z.B. von 13.oo - 14.30 Uhr) evtl. verursacht wird.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Kann ich mich auf diese Angaben verlassen? Ist sehr wichtig für mich, da ich im Haus keinen Ärger will für diese Zeit!
verlassen kannst du dich hier auf gar nichts! Aber wenn Handwerker die Mittagszeit womöglich von 12-15h einhalten müßten um 16h Feierabend machen, kämmen sie ja nie zum arbeiten
Da kannst Du Dich verlassen - die Auskunft ist vom Mieterverein.
Vielen Dank, Rolf u. HöGEMANN, genau d a s wollte ich wissen!