Wie kann man sich ein solches Recht erstreiten?

Nein, ist keiner verpflichtet. Man kann ja mal anrufen und nachfragen...

Quatsch. Es muss dich niemand einstellen, entsprechend muss auch niemand begründen, warum er es nicht macht.

NEIN und da nutzt auch kein ERSTREITEN ETWAS..auf zur nächsten Bewerbung

Was willst Du den da erstreiten? Dann schreiben sie halt was rein, damit Du deinen Frieden hast und gut ist! Ob das dann die Warheit ist, wirst Du eh nie erfahren! Aber scheinbar wollen ja manche Leute angelogen werden und sich das sogar vor Gericht erstreiten! Ich lache mich kaputt! Vielleicht wird Dir der Grund jetzt klarer!

Nein, ich hätte auch zuviel Stolz um mich dort lächerlich zu machen. Sie werden schon ihre Gründe gehabt haben.
Das muß nicht begründet werden. Am besten schreibt man Bewerbungen mit Fachliteratur
Und Du meinst dann nehmen sie die Leute?
Das ist nie sicher ,aber dann liegt es nicht an der Bewerbung. Damit hat man bessere Chancen, weil sich Anforderungen von Bewerbungen immer ändern, und Firmen oä diese nach dem neusten Stand haben möchten
Eine Ablehnung kann grundlos erfolgen. Machen die Arbeitgeber auch vermehrt, um den Abgewiesenen keine Handhabe für Schadensersatzklagen nach dem AGG zu geben.

glaube nicht. zumindest habe ich noch keine vernünftige gelesen
Nein es reicht dir zu sagen das man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat.

Das muss nicht begründet werden. Das sollte auch kein Arbeitgeber freiwillig tun hinsichtlich des neuen Gleichstellungsparagraphen - eben um solchen Klagen vorzubeugen.