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müssen Gründe für Ablehnung der Bewerbung genannt werden?

gefragt von schmideck am 31.01.2009 um 17:35 Uhr

Wie kann man sich ein solches Recht erstreiten?


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Michabie
beantwortet von Michabie am 31. Januar 2009 17:37
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Nein, ist keiner verpflichtet. Man kann ja mal anrufen und nachfragen...


svanny
beantwortet von svanny am 31. Januar 2009 17:36
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Quatsch. Es muss dich niemand einstellen, entsprechend muss auch niemand begründen, warum er es nicht macht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Januar 2009 17:38
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NEIN und da nutzt auch kein ERSTREITEN ETWAS..auf zur nächsten Bewerbung


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 31. Januar 2009 17:55
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Was willst Du den da erstreiten? Dann schreiben sie halt was rein, damit Du deinen Frieden hast und gut ist! Ob das dann die Warheit ist, wirst Du eh nie erfahren! Aber scheinbar wollen ja manche Leute angelogen werden und sich das sogar vor Gericht erstreiten! Ich lache mich kaputt! Vielleicht wird Dir der Grund jetzt klarer!


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 31. Januar 2009 17:36
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So ein Mumpitz. Warum sollte das so sein?



Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 31. Januar 2009 17:36
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Nein


Hasii
beantwortet von Hasii am 31. Januar 2009 17:36
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Nein


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 31. Januar 2009 17:36
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Nein, ich hätte auch zuviel Stolz um mich dort lächerlich zu machen. Sie werden schon ihre Gründe gehabt haben.


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 31. Januar 2009 17:36
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Das muß nicht begründet werden. Am besten schreibt man Bewerbungen mit Fachliteratur

Kommentar von froscheee am 31. Januar 2009 17:42

Und Du meinst dann nehmen sie die Leute?

Kommentar von Ludmilla81 am 31. Januar 2009 17:46

Das ist nie sicher ,aber dann liegt es nicht an der Bewerbung. Damit hat man bessere Chancen, weil sich Anforderungen von Bewerbungen immer ändern, und Firmen oä diese nach dem neusten Stand haben möchten


anonym
beantwortet von darel am 31. Januar 2009 17:36
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Eine Ablehnung kann grundlos erfolgen. Machen die Arbeitgeber auch vermehrt, um den Abgewiesenen keine Handhabe für Schadensersatzklagen nach dem AGG zu geben.


holsch
beantwortet von holsch am 31. Januar 2009 17:36
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glaube nicht. zumindest habe ich noch keine vernünftige gelesen


ehmja
beantwortet von ehmja am 31. Januar 2009 17:36
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nein müssen nict


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 31. Januar 2009 17:36
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Nein es reicht dir zu sagen das man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat.


Qetan
beantwortet von Qetan am 31. Januar 2009 17:36
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nein.


wim50
beantwortet von wim50 am 31. Januar 2009 17:37
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Nein, das erspart einige Peinlichkeiten.



wiesudennblues
beantwortet von wiesudennblues am 31. Januar 2009 17:38
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Das muss nicht begründet werden. Das sollte auch kein Arbeitgeber freiwillig tun hinsichtlich des neuen Gleichstellungsparagraphen - eben um solchen Klagen vorzubeugen.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 31. Januar 2009 17:39
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"Nein" und "gar nicht".


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