Das kommt drauf an...
Es gibt dazu ein ziemlich aktuelles Grundsatzurteil vom BFH
Sinngemäß ist es so:
Wenn jemand etwas für den Gewinn leistet, wie zB bei WWM oder Schlag den Raab, dann zählen die Gewinne zu den sonstigen Einkünften und sind dem Finanzamt mitzuteilen...
Lottogewinne dagegen sind steuerfrei
Der Gewinn ist steuerfrei die daraus resultierenden Kapitalerträge nicht.

Geldgewinne nach einem Jahr, Sachpreise müssen nicht versteuert werden.
Wago1956 am 10. Dezember 2008 13:55 Das Märchen mit den Geldgewinnen und dem Jahr hält sich hartnäckig, ist aber völliger Quatsch !
Das was damals NUR auf die Vermögensteuer gemünzt, da war Stichtag der 1.1.JJ
Hatte ich einen satten Gewinn in sechsstelliger Höhe, so mußte ich erst zum 1.1. des Folgejahres eine Vermögensteuererklärung abgeben und, wenn tatsächlich alle Freibeträge überschritten waren, kam die Vermögensteuer zum Zuge.
ERTRÄGE aus angelegten Gewinnen müssen IMMMER, auch schon im Jahr des Gewinnes versteuert werden.
Echte Geldgewinne, wie beim Lotto 6 aus 49 sind und bleiben einkommensteuerfrei.
Da kassiert der Staat sowieso schon vorab Lotteriesteuern.
Also bitte informieren, oder besser keine Antwort geben.