Bin in der KSK. Höre nun zum ersten mal, dass ein Kunde (klein Handwerker) 5% meiner re summe an Künstlersozialkasse abgeben muss. Ist das generell so? Auch bei Agenturleistung oder nur bei Selbstständigen?

Honorare, die ein Auftraggeber an einen selbstständigen "Künstler" zahlen, unterliegen einer speziellen Abgabepflicht: 5,1 % der 2007 gezahlten Netto-Honorare muß der Auftraggeber als Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen.
Das 3. KSVG-Änderungsgesetz ist am 15.06.2007 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die Betriebsprüfungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nun von der Künstlersozialkasse (KSK) auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übergegangen sind. Und diese prüft im Moment wie verrückt ...
Stellt sie fest, dass Künstlersozialabgaben nicht gezahlt wurden, drohen Nachzahlungen für mindestens 5 Jahre sowie Bußgelder bis zu 50.000 €.
Keine Ahnung was du da alles durcheinander wirfst... jedenfalls zahlt der Kunde die Rechnung und das wars (wenn er zahlt). Natürlich ist in deiner Rechnung der Beitrag für die KSK enthalten, aber das ist wohl ein anderes Thema.
dock69 am 24. Oktober 2007 00:06 Da bist Du nicht korrekt informiert.
yellowsign am 17. März 2008 17:46 Bedeutet das, daß jeder Kunde der kreative Leistungen bezieht (auch wenn der Grafiker nicht bei der KSK Versichert ist) die Abgaben leisten muss?
Die nachfolgend genannten Branchen sind in einem sehr weiten Sinne zu verstehen und beziehen sich auch auf Unternehmen, die nur partiell in diesen Branchen tätig werden:
Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.)
Presseagenturen und Bilderdienste
Theater, Orchester, Chöre
Veranstalter jeder Art, Konzert- und Gastspieldirektionen, Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager
Rundfunk- und Fernsehanbieter
Hersteller von Bild- und Tonträgern (Film,TV, Musik-Produktion, Tonstudio etc.)
Galerien, Kunsthändler
Werbeagenturen, PR-Agenturen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit
Unternehmen, die das eigene Unternehmen oder eigene Produkte/Verpackungen etc. bewerben
Design-Unternehmen
Museen und Ausstellungsräume
Zirkus- und Varietéunternehmen
Ausbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten (z. B. auch für Kinder oder Laien).
Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung (mittelbar oder unmittelbar) Einnahmen zu erzielen.
Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Vereine etc., die eine oder mehrere dieser aufgezählten Tätigkeiten ausüben - sei es auch nur teilweise oder als Nebenzweck - sollten sich zur Klärung ihrer Abgabepflicht und zur Vermeidung von Nachteilen an die Künstlersozialkasse wenden.
http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/abgabepflicht/wermussdiekuen...
Der Auftraggeber zahlt zusätzlich zur Rechnung des 'Künstlers' noch eine zweite Rechnung an die KSK? Sind die 5,1% nicht in des Künstlers Rechnung enthalten?
Korrekt. Diese muss er von sich aus ohne Aufforderung abführen. Das stellt den sogenannten "Arbeitgeberanteil" dar. Unabhängig davon zahlt der "Künstler" umsatzbezogen auch an die KSK. Hat mich ürbigens auch "geschockt", als ich das das erste Mal gehört habe. Ich bin selbst Grafiker.