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Müssen Frauen nach dem neuen Unterhaltsgesetz arbeiten gehen?

gefragt von sunshine007 am 15.04.2008 um 23:32 Uhr

Sie ist nie arbeiten gegangen und bekommt Unterhalt. Ist sie nun nach dem neuen Unterhaltsgesetz verpflichtet zu arbeiten?

Gruß sunshine


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. April 2008 23:36
2x
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wenn sie keine kinder erzieht muss sie ihren lebensunterhalt selber bestreiten.

es sei denn, sie ist aus gesundheitlichen gründen dazu außer stande.

geh zum anwalt und lass dich beraten.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 16. April 2008 09:30

So kenne ich es auch - DH!


BlueIris
beantwortet von BlueIris am 16. April 2008 00:05
2x
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Irgendwann muss wohl jede Frau arbeiten gehen, und sich nicht vom Ex(Mann) aushalten lassen.

Sobald ein Kind 10 Jahre alt ist, ist der Mutter zuzumuten wieder zu arbeiten. Innerhalb von 2 Jahren, dann entfällt der Unterhaltsanspruch. So war es bei einer Bekannten von mir. Ohne Rücksicht, ob und was sie findet! lt. Anwalt ihres Exmannes... Neues Gesetz, altes Gesetz?

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 16. April 2008 00:11

Bei mir waren es keine 2 Monate........

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 16. April 2008 00:14

Selbst nach dem alten Gesetz musste eine Freundin von mir Ihren Halbtagsjob kündigen und sich einen Vollzeitjob suchen. Und das noch innerhalb des Trennungsjahres. Ihre Kinder waren älter als 10 Jahre, da konnte sie nichts gegen machen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 15. April 2008 23:34
1x
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offensichtlich musst du nach dem alten Gesetz zahlen. Es ist noch offen, wie mit Altfällen verfahren wird. Frag mal bei deinem Anwalt, der dich seinerzeit vertreten hat. Möglicherweise ändert sich da nichts...

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 15. April 2008 23:37

Doch Raimund, ich habe 4 Kinder erzogen, war 25 Jahre zuhause, ich habe ein behindertes Kind und ich muß arbeiten. Das ist heute so. L.G.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 15. April 2008 23:44

ist dir dein Unterhalt von deinem Ex gestrichen worden?

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 15. April 2008 23:50

Ja, deshalb hatte ich ja den ganzen Stress. Er hat unseren Jüngsten mit Geld bestochen und gnadenlos gegen mich geklagt. Deshalb mußte ich mein Geschäft aufgeben. Ich war nicht mehr Erziehend, kein Unterhalt, kein Gründerdarlehn und das im Gründungsjahr. Aber jetzt scheint wieder die Sonne. L.G.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 15. April 2008 23:51

Das freut mich wirklich sehr für dich. Ich drück dir alle Daumen, dass es so bleibt, alles Liebe Raimund

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 16. April 2008 00:06

Dank Dir, ich bin da ganz optimistisch, stecke voller Pläne und Ideen.... Wenn mein Ex mich nicht mehr so ins Nichts stoßen kann (noch 4 Monate) starte ich durch. L.G.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 15. April 2008 23:34
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Ja, das ist jetzt so. Eine kurze Übergangszeit und dann muß gearbeitet werden. L.G.


anonym
beantwortet von AALFI am 16. April 2008 08:30
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Nein sie kann auch vom Grundbedarf leben ist aber sicher schöner arbeiten zu gehen.








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