Eine Bekannte hat ihren Mann angegriffen und als er mit einen Gegendstand zurück schlug und ihr ein blauen Fleck am Oberschenkel zufügte ging sie zur Polizei machte eine Anzeige. Und ging ins Frauenhaus mit den Kindern. Jetzt kommt raus das sie geloogen hat will sie die Anzeige zurück nehmen. Darf sie trotz rücknahme der Anzeige im Frauenhaus bleiben? Es besteht für sie und die Kinder keine Gefahr
Wer sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zugang zu einem Frauenhaus verschafft, dürfte das Hausrecht der Hausleiterin lange genug strapaziert haben.
Sie wird Platz machen müssen für Frauen, die in wirklicher Not sind.

Wie kann sie denn ernsthaft anderen Frauen in Not, einen der seltenen Plätze wegnehmen. Wenn ich das Haus leiten würde, würde ich sie nicht nur sofort rausschmeißen, sondern sie auch noch für Unterkunft und Verpflegung bezahlen lassen.
Sie tat es aber bis die es dort merken vergeht die zeit.