Mein Freund und ich (wohnen zusammen) wollen uns ein neuens Auto kaufen. Das Fahrzeug muss auf meinen Freund zugelassen werden. Bis jetzt war sein altes Fahrzeug auf seinen Vater zugelassen und versichert, wollen wir aber nicht mehr aus privaten Gründen. Können wir das Fahrzeug nun als Zweitwagen über meinen Vater versichern und mein Freund wäre dann der Halter?

Meine Nichte fährt auch als Halter Ihres Fahrzeuges auf meine Versicherung. Da wurde nicht gefragt ob diese mit mir verwandt ist.

die Versicherungsfrage hat doch nichts mit der Halterfrage zu tun. Halter ist derjenige, der im Brief eingetragen ist, wer die Versicherung bezahlt spielt dafür keine Rolle.
Wieso fragst du nicht einfach bei der Versicherung nachm bei der das Fahrzeug in Zukunft versichert werden soll???

Nein, sie müssen nicht verwand sein. Aber die Versicherungsprämie richtet sich dann nach dem Versicherungsnehmer. Der eventuell höhere Schadensfreiheitsrabatt des Halters wird nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich nein. Es kann aber sein, dass die Beiträge unterschiedlich ausfallen könnten.
Deine Frage war: "Können wir das Fahrzeug nun als Zweitwagen über meinen Vater versichern und mein Freund wäre dann der Halter?" Dazu ist zu sagen, dass nicht IHR das Fahrzeug versichert, sondern dann Dein Vater, weil er Versicherungsnehmer werden würde. Und ja, das geht, dass beide Personen verschieden sein können. So wie du es ansprichst und es auch unter http://www.kfz-direktversicherung.com/kfz-fahrzeughalter-versicherungsnehmer.htm... zu lesen ist, wird in dieser Art und Weise vorgegangen. Aber: Nicht jede Versicherung spielt mit bzw. quittiert dies mit höherem Beitrag. Hier heißt es also genau zu vergleichen und gegenzurechnen, ob es sich dann am Ende lohnt. Es könnte auch sein, dass es der Versicherung von Papi lieber ist, dass Du als Tochter KFZ-Halter wirst, weil sie Dich evtl. kennt.
Vielen Dank für den Link!

Grundsätzlich nein. Es kann aber sein, dass die Beiträge unterschiedlich ausfallen könnten.