Müssen Fahrradfahrer Rechts vor Links einhalten?
Hallo,
mich interessiert, ob Fahrradfahrer auch die Verkehrsregel "rechts vor links" einhalten müssen. Vor allem, wenn sie aus einer Einbahnstraße kommen und der Autofahrer eigentlich nicht damit rechnen kann, dass von links ein Fahrradfahrer heran geschossen kommt.
Hintergrund: In Frankfurt /M. sind viele Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in beide Richtungen freigegeben. Das ist oft auch auf der Straße gekennzeichnet - der Autofahrer kann aber nicht um die Ecke gucken.
Vielen Dank und viele Grüße
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auch fahrradfahrer sind verkehrsteilnehmer, die sich ebenfalls an die regeln im straßenverkehr zu halten haben.
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Die Straßenverkehrsregeln gelten für alle Teilnehmer am Straßenverkehr, also auch für Radfahrer. Und wenn da rechts vor links gilt, dann auch für ihn.
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Ja, auch Fahrfadfahrer müssen sich an diese Regel halten, sofern sie nicht von Verkehrszeichen überstimmt wird.
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selbstverständlich müssen sie die gleichen Regeln einhalten, wie die Autofahrer
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Klar müssen sie das, trozdem bist du als autofahrer immer der Blöde
Kommentar von KriLuKriLu 13.10.2010leider ja
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Ein Autofahrer muß immer mit den Fehlern der anderen rechnen und entsprechend langsam und vorsichtig fahren.
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Für Radfahrer gilt, wie für alle anderen die Strassenverkehrsordnung.
Denk daran, dass Du unter dem Auto liegst, wenn es zu einem Unfall kommt. Da ist es gesünder auch einmal auf seine Vorfahrt zu verzichten.
Gerade in Ffm fahren viele Ortsunkundige herum, die oft nicht verstehen wenn ein Deutscher sagt er habe Recht, weil grün war usw.
Kommentar von originalbabe 13.10.2010Ich sitze ja im Auto. *g Die Fahrradfahrer hier fahren total konfus, ohne Helm und am besten noch mit Kind hinten drauf. Trotzdem werde immer ich als Autofahrer schräg angeschaut, obwohl ich natürlich vorsichtig bin und bislang immer rechtzeitig bremsen konnte ...
Kommentar von Lotte4Lotte4 13.10.2010Geht mir auch so und ich habe Angst vor dem Tag an dem ich doch einmal einen Radler anfahre.
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Die Straßenverkehrsordnung gilt für ALLE!
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Natürlich gilt auch für Fahrradfahrer die Vorfahrtsregel!
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Türlich, ist doch auch ein Verkehrsmittel und die Ordnung gilt immer, damit sich ja alle verständigen können, auch die Fahrradfahrer.
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rechts vor links gilt für alle -- auch für fahrradfahrer
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Nein, Fahrräder sind natürlich Schienenfahrzeuge und haben immer Vorrang, auch gegenüber Flugzeugen...
Kommentar von emmster110emmster110 13.10.2010Der war gut
Kommentar von originalbabe 13.10.2010Ja, furchtbar lustig. *g
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auf jeden fall, fahrradfahren sind auch verkehrsteinehmer, auch wenn sich die meisten wie gesagt nicht an rechts vor links oder rote ampeln halten...
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Natürlich gilt die Verkehrsregel auch für Radfahrer.
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Natürlich müssen sie das...
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ja müssen sie
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Für Fahrzeuge gilt an Kreuzungen ohne Vorfahrtregelung durch Zeichen und ohne Feldwege rechts vor links. Dies gilt auch für die Rückseite von Einbahnstraßen (mE auch für nicht freigegebene) und ergibt sich ganz simpel aus §8 (1) StVO
Wenn Radfahrer die Vorfahrt missachten ist das natürlich ärgerlich, aber selten wirklich schlimm. Mir als Radfahrer nehmen jeden Tag viele Autofahrer meinen Vorrang, selbst aus Einfahrten und durchaus mit Gefährdung meiner Gesundheit. Wenn ich mich jedesmal darüber aufregen würde...
Und ein Nachtrag, es ist ganz so, dass die Verkehrsregeln für alle gelten. Es gibt durchaus spezielle für Radfahrer, Autofahrer und Gefahrguttransporter. So doof ist der Gesetzgeber dann auch nicht -
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Klar doch sie müssen die gleichen Regeln einhalten, wie die Autofahrer.
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Die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt für alle, also: Radfahrer Fußgänger Skateboardfahrer Autofahrer Busfahrer Taxifahrer (auch wenn die das nicht glauben) LKW-Fahrer Inlineskater Rollschuhfahrer Rollstuhlfahrer Rollerfahrer Motorradfahrer und alle, die Euch noch so einfallen.
Kommentar von JotEsJotEs 13.10.2010Die StVO gilt für alle, das stimmt.
Die spezielle Vorfahrtregel "Rechts-vor-Links" gilt aber nur für Fahrzeuge.
Fußgänger, Skateboards, Inlineskates und Rollschuhe sind jedoch keine Fahrzeuge im Sinne der StVO, können also das Vorfahrtrecht nicht für sich in Anspruch nehmen.
Kommentar von originalbabe 13.10.2010Oh, danke für den Hinweis!
Kommentar von Wapiti64Wapiti64 13.10.2010@JotEs: Ob das dem Autofahrer, der denen die Vorfahrt genommen hat, viel nützt???
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Ja, das müssen sie. Auch wenn sie sich oft nicht dran halten. Da sind mir auch schon die abenteuerlichsten Dinge passiert..
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Ja. Sie müssen sich, wenn sie auf der Straße fahren, an die gleichen Verkehrsregeln halten wie die Autofahrer. Eigentlich. Ich lebe in der ständigen Befürchtung, dass mir ein dämlicher Radfahrer unter die Räder kommt, weil er meint, er könne tun, was er will in der Hoffnung, dass alle anderen schon rechtzeitig bremsen werden.
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Auch Fahrradfaher unterliegen der Straßenverkehrsordnung, auch wenn viele sich leider nicht daran halten!
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Denke schon, aber sind die Straßen nicht entsprechend ausgeschildert so dass die Autofahrer wissen das dort ein Fahrradfahrer kommen könnte?
Kommentar von originalbabe 13.10.2010Jain. Der Hinweis ist an der Straße selbst oder auf der Fahrbahn angebracht. Wenn ich mich aber einer Kreuzung nähere, kann ich die von links kreuzende Straße ja nicht einsehen.
Kommentar von WeVauWeVau 13.10.2010Da stehen so viele unnütze Schilder rum, aber das wäre eigentlich angebracht. Dann muß man halt an jeder Einbahnstraße damit rechnen.
Kommentar von originalbabe 13.10.2010... und an jeder Kreuzung stoppen. Dann hat man die genervten Autofahrer im Rücken. Diese Einbahnstraßenregelung für Fahrräder ist total schwachsinnig und gefährlich.
Kommentar von FranticekFranticek 13.10.2010Von links aus einbahnstrasse herauskommender Radfahrer? Der muss sowieso warten, eben wegen rechts vor links. Er kommt naemlich von LINKS. Das Beispiel war wohl schlecht.
Kommentar von originalbabe 13.10.2010Nein, das war ja genau die Frage, siehe oben! :)
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Ich glaube, irgendwie hast du ein kleines Problem mit dem Rechts vor Links (RvL). Du schreibst in deiner Frage von einem Autofahrer, der nicht sehen oder damit rechnen kann, dass von links ein Radfahrer aus einer Einbahnstrasse kommt. Muss er das? Gerade wegen Rechts vor Links hat er ja Vorfahrt und nicht der Radfahrer. Oder verwechselst du rechts und links?
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Du sprichst wohl eher den Fall an, dass ein Autofahrer rechts eine abgehende Einbahnstrasse sieht, aus der ja normal keine Autos herauskommen, eben weil es eine Einbahnstrasse ist. Manche Autofahrer sind der Meinung, dass Radfahrer, die da aus dieser Strasse herauskommen ja warten muessen, auch wenn sie von rechts kommen, weil sie entgegen der Einbahnrichtung fahren. Das ist aber falsch. Fuer die Radfahrer ist das dann ja gar keine Einbahnstrassen, fuer sie ist das eine zulaessige Richtung. Und da sie von rechts kommen, haben sie auch Vorfahrt vor einem von links kommenden Autofahrer.
Fuer den Autofahrer ist egal, ob das eine Einbahnstrasse ist oder nicht. Esa gibt Fahrzeuge, die da herauskommen koennen, also muss ein Autofahrer auch damit rechnen.Kommentar von originalbabe 13.10.2010Zu 1: Wenn ich auf eine Straße zufahre. Aus der links kreuzenden Straße, also von links, kommt ein Fahrradfahrer. Dann komme doch ich für den Fahrradfahrer aus der rechts kreuzenden Straße, also von rechts. Und habe demnach Vorfahrt. Oder spielt mir mein Hirn jetzt einen Streich?
Zu 2: Wenn ein Fahrradfahrer von rechts kommt, dann erwarte ich ihn (vor allem in Ffm) ja auch von dort, ganz gleich, ob Einbahnstraße oder nicht, da ich rechts vor links beachten muss.
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Antwort von originalbabe 13.10.2010
Wow. Das ging ja schnell, danke. Okay. Aber woher soll ein Fahrradfahrer die Rechts-vor-Links-Regel kennen, wenn er fürs Fahrradfahren keinen Führerschein braucht?
Welcher Rechtstext belegt, dass rechts vor links auch für Fahrradfahrer gilt?
Dankeschön.
Kommentar von Lotte4Lotte4 13.10.2010So wie Du fragt kein Richter. Er ist der Meinung, dass du die Regeln zu kennen hast.
Kommentar von Orchidee1Orchidee1 13.10.2010Wenn man am Straßenverkehr teilnimmt sollte man die regeln kennen.
Die bringt man ja schon Kindern bei.
Und wer es nicht beachtet und schwer verletzt wird muss mit den Folgen leben.
Kommentar von originalbabe 13.10.2010Sehe ich genauso. Aber wenn ich als Autofahrer einen Fahrradfahrer umfahre, bin ich der Böse, ob ich nun "Recht" habe oder nicht ...
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wenn der radler von rechts kommt und es keine andere vorfahrtregelung gibt, hat er vorfahrt.
Kommentar von outfreynoutfreyn 13.10.2010Hä? Links vor rechts?
Kommentar von Wapiti64Wapiti64 13.10.2010@ outfreyn: Nein, flirtheaven meint wohl diese niedlichen, bunten Schilder, die immer so an den Straßenecken herumstehen...
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Antwort von Reto59 13.10.2010
Ja ich würde auch sagen, der Fahrradfahrer muss zusehen dass er sich an die Verkehrsregeln hält.
Schon nur aus einem Interesse, denn im Falle eines Unfalles ist er derjenige der leidet. ;)
AUCH AN AMPELN. NICHT BEI ROT ÜBER DEN GEHWEG DIE AMPELN UMFAHREN, DENN DAS IST STRAFBAR UND ZWAR ZU RECHT!
kein grund zu schreien...
jaja is ja recht und Du hast auch Recht aber wer schreit, hat unrecht!!!!!!