Frage von originalbabe 13.10.2010

Müssen Fahrradfahrer Rechts vor Links einhalten?

  • Antwort von KriLu 13.10.2010
    13 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    auch fahrradfahrer sind verkehrsteilnehmer, die sich ebenfalls an die regeln im straßenverkehr zu halten haben.

  • Antwort von Brombaerin 13.10.2010
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Straßenverkehrsregeln gelten für alle Teilnehmer am Straßenverkehr, also auch für Radfahrer. Und wenn da rechts vor links gilt, dann auch für ihn.

  • Antwort von Takezo 13.10.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, auch Fahrfadfahrer müssen sich an diese Regel halten, sofern sie nicht von Verkehrszeichen überstimmt wird.

  • Antwort von Trollhasser99 13.10.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    selbstverständlich müssen sie die gleichen Regeln einhalten, wie die Autofahrer

  • Antwort von emmster110 13.10.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Klar müssen sie das, trozdem bist du als autofahrer immer der Blöde

  • Antwort von Shakuhachi 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ein Autofahrer muß immer mit den Fehlern der anderen rechnen und entsprechend langsam und vorsichtig fahren.

  • Antwort von Lotte4 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Für Radfahrer gilt, wie für alle anderen die Strassenverkehrsordnung.

    Denk daran, dass Du unter dem Auto liegst, wenn es zu einem Unfall kommt. Da ist es gesünder auch einmal auf seine Vorfahrt zu verzichten.

    Gerade in Ffm fahren viele Ortsunkundige herum, die oft nicht verstehen wenn ein Deutscher sagt er habe Recht, weil grün war usw.

  • Antwort von AnnikaK74 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Straßenverkehrsordnung gilt für ALLE!

  • Antwort von anjanni 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Natürlich gilt auch für Fahrradfahrer die Vorfahrtsregel!

  • Antwort von hallo888 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Türlich, ist doch auch ein Verkehrsmittel und die Ordnung gilt immer, damit sich ja alle verständigen können, auch die Fahrradfahrer.

  • Antwort von jospe 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    rechts vor links gilt für alle -- auch für fahrradfahrer

  • Antwort von cagalli 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja sie müssen

  • Antwort von Sweetninafragt 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, Fahrräder sind natürlich Schienenfahrzeuge und haben immer Vorrang, auch gegenüber Flugzeugen...

  • Antwort von Astraheitzer 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    auf jeden fall, fahrradfahren sind auch verkehrsteinehmer, auch wenn sich die meisten wie gesagt nicht an rechts vor links oder rote ampeln halten...

  • Antwort von THJ1991 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Natürlich gilt die Verkehrsregel auch für Radfahrer.

  • Antwort von Makki 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Natürlich müssen sie das...

  • Antwort von marcsschatz 13.10.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja müssen sie

  • Antwort von espressionant 13.10.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Für Fahrzeuge gilt an Kreuzungen ohne Vorfahrtregelung durch Zeichen und ohne Feldwege rechts vor links. Dies gilt auch für die Rückseite von Einbahnstraßen (mE auch für nicht freigegebene) und ergibt sich ganz simpel aus §8 (1) StVO
    Wenn Radfahrer die Vorfahrt missachten ist das natürlich ärgerlich, aber selten wirklich schlimm. Mir als Radfahrer nehmen jeden Tag viele Autofahrer meinen Vorrang, selbst aus Einfahrten und durchaus mit Gefährdung meiner Gesundheit. Wenn ich mich jedesmal darüber aufregen würde...
    Und ein Nachtrag, es ist ganz so, dass die Verkehrsregeln für alle gelten. Es gibt durchaus spezielle für Radfahrer, Autofahrer und Gefahrguttransporter. So doof ist der Gesetzgeber dann auch nicht

  • Antwort von almmichel 13.10.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Klar doch sie müssen die gleichen Regeln einhalten, wie die Autofahrer.

  • Antwort von Wapiti64 13.10.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt für alle, also: Radfahrer Fußgänger Skateboardfahrer Autofahrer Busfahrer Taxifahrer (auch wenn die das nicht glauben) LKW-Fahrer Inlineskater Rollschuhfahrer Rollstuhlfahrer Rollerfahrer Motorradfahrer und alle, die Euch noch so einfallen.

  • Antwort von RachelGreen 13.10.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja, das müssen sie. Auch wenn sie sich oft nicht dran halten. Da sind mir auch schon die abenteuerlichsten Dinge passiert..

  • Antwort von phlox1979 13.10.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja. Sie müssen sich, wenn sie auf der Straße fahren, an die gleichen Verkehrsregeln halten wie die Autofahrer. Eigentlich. Ich lebe in der ständigen Befürchtung, dass mir ein dämlicher Radfahrer unter die Räder kommt, weil er meint, er könne tun, was er will in der Hoffnung, dass alle anderen schon rechtzeitig bremsen werden.

  • Antwort von smileyfly 13.10.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    klar =)

  • Antwort von klaumi 13.10.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Auch Fahrradfaher unterliegen der Straßenverkehrsordnung, auch wenn viele sich leider nicht daran halten!

  • Antwort von WeVau 13.10.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Denke schon, aber sind die Straßen nicht entsprechend ausgeschildert so dass die Autofahrer wissen das dort ein Fahrradfahrer kommen könnte?

  • Antwort von Franticek 13.10.2010

    Ich glaube, irgendwie hast du ein kleines Problem mit dem Rechts vor Links (RvL). Du schreibst in deiner Frage von einem Autofahrer, der nicht sehen oder damit rechnen kann, dass von links ein Radfahrer aus einer Einbahnstrasse kommt. Muss er das? Gerade wegen Rechts vor Links hat er ja Vorfahrt und nicht der Radfahrer. Oder verwechselst du rechts und links?
    .
    Du sprichst wohl eher den Fall an, dass ein Autofahrer rechts eine abgehende Einbahnstrasse sieht, aus der ja normal keine Autos herauskommen, eben weil es eine Einbahnstrasse ist. Manche Autofahrer sind der Meinung, dass Radfahrer, die da aus dieser Strasse herauskommen ja warten muessen, auch wenn sie von rechts kommen, weil sie entgegen der Einbahnrichtung fahren. Das ist aber falsch. Fuer die Radfahrer ist das dann ja gar keine Einbahnstrassen, fuer sie ist das eine zulaessige Richtung. Und da sie von rechts kommen, haben sie auch Vorfahrt vor einem von links kommenden Autofahrer.
    Fuer den Autofahrer ist egal, ob das eine Einbahnstrasse ist oder nicht. Esa gibt Fahrzeuge, die da herauskommen koennen, also muss ein Autofahrer auch damit rechnen.

  • Antwort von originalbabe 13.10.2010

    Wow. Das ging ja schnell, danke. Okay. Aber woher soll ein Fahrradfahrer die Rechts-vor-Links-Regel kennen, wenn er fürs Fahrradfahren keinen Führerschein braucht?

    Welcher Rechtstext belegt, dass rechts vor links auch für Fahrradfahrer gilt?

    Dankeschön.

  • Antwort von flirtheaven 13.10.2010

    wenn der radler von rechts kommt und es keine andere vorfahrtregelung gibt, hat er vorfahrt.

  • Antwort von Reto59 13.10.2010

    Ja ich würde auch sagen, der Fahrradfahrer muss zusehen dass er sich an die Verkehrsregeln hält.

    Schon nur aus einem Interesse, denn im Falle eines Unfalles ist er derjenige der leidet. ;)

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!