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Müssen Erben für Schwarzgelder von Verstorbenen Steuern nachzahlen?

gefragt von magpie am 25.01.2009 um 13:57 Uhr

Muss man, wenn man als Erbe im Nachlass des Verstorbenen Schwarzgelder gefunden hat, Steuern nachzahlen? Oder hat sich das mit dem Tod des Steuersünders ein für alle mal erledigt?


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anonym
beantwortet von anjanni am 25. Januar 2009 13:59
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Ja, sie müssen nachzahlen. Für einen gewissen Zeitraum rückwirkend.

Alternativ kann man auch das Erbe nicht antreten.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. Januar 2009 13:59
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bei einer Erbschaft erbe ich nicht nur Vermögen , sondern eben auch Verluste...und wenn die Forderung zeitgerecht gestellt worden sit ist, also sprich zu Lebzeiten, dann sind diese mit zu begleichen..


Melek1
beantwortet von Melek1 am 25. Januar 2009 13:59
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Ganz einfach...ein Erbe erbt alles...auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Versteuerst Du das Geld nicht, machst Du Dich strafbar.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 25. Januar 2009 14:03
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Nein, das hat sich nicht erledigt. Erben erben alles - sowohl Guthaben als auch Schulden. Sie können dann abwägen, wie sie besser wegkommen.


Maienblume
beantwortet von Maienblume am 25. Januar 2009 13:58
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Man zahlt nach.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 25. Januar 2009 13:58
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man erbt natürlich die Schulden mit


Franticek
beantwortet von Franticek am 25. Januar 2009 14:01
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Man kann nur das erben, was der Verstorbene besaß. Und ein Teil des Geldes gehörte ihm ja nicht sondern dem Staat, der Verstorbene hatte es nur nicht abgeführt. Alsu mußt du erst einmal das, was dem Staat gehört, auch dem Staat geben. Der ganze Rest, was dann wirklich Eigentum des Verstorbenen war, den kannst du dann erben.
So kann man das als Erklärung sehen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. Januar 2009 14:02
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Wenn ich Geld und Gold eines Verstorbenen entdeckt hätte, dann würde ich zu allerletzt dem Finanzamt darüber Bescheid geben.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 25. Januar 2009 14:03
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Gut nachdenken, bevor Du antwortest... Woher weiss denn der Erbe so genau, dass es sich um Schwarzgelder handelt, wenn er sie nur "findet" und nicht an den Transaktionen beteiligt war oder zumindest davon gewusst hat?


anonym
beantwortet von mutzzie am 25. Januar 2009 14:05
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Klarheit in dieser Angelegenheit ist das Beste.

Bei der Verwaltung sind diese Situationen bekannt.

Es gibt nur einen Weg... den Richtigen.

Ehrlichkeit birgt Vorteile.


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 25. Januar 2009 14:08
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Wer würde denn so etwas angeben ? Würde mich mal interessieren !


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