Muss man, wenn man als Erbe im Nachlass des Verstorbenen Schwarzgelder gefunden hat, Steuern nachzahlen? Oder hat sich das mit dem Tod des Steuersünders ein für alle mal erledigt?
Ja, sie müssen nachzahlen. Für einen gewissen Zeitraum rückwirkend.
Alternativ kann man auch das Erbe nicht antreten.

bei einer Erbschaft erbe ich nicht nur Vermögen , sondern eben auch Verluste...und wenn die Forderung zeitgerecht gestellt worden sit ist, also sprich zu Lebzeiten, dann sind diese mit zu begleichen..

Ganz einfach...ein Erbe erbt alles...auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Versteuerst Du das Geld nicht, machst Du Dich strafbar.

Nein, das hat sich nicht erledigt. Erben erben alles - sowohl Guthaben als auch Schulden. Sie können dann abwägen, wie sie besser wegkommen.

Man kann nur das erben, was der Verstorbene besaß. Und ein Teil des Geldes gehörte ihm ja nicht sondern dem Staat, der Verstorbene hatte es nur nicht abgeführt. Alsu mußt du erst einmal das, was dem Staat gehört, auch dem Staat geben. Der ganze Rest, was dann wirklich Eigentum des Verstorbenen war, den kannst du dann erben.
So kann man das als Erklärung sehen.
Wenn ich Geld und Gold eines Verstorbenen entdeckt hätte, dann würde ich zu allerletzt dem Finanzamt darüber Bescheid geben.

Gut nachdenken, bevor Du antwortest... Woher weiss denn der Erbe so genau, dass es sich um Schwarzgelder handelt, wenn er sie nur "findet" und nicht an den Transaktionen beteiligt war oder zumindest davon gewusst hat?
Klarheit in dieser Angelegenheit ist das Beste.
Bei der Verwaltung sind diese Situationen bekannt.
Es gibt nur einen Weg... den Richtigen.
Ehrlichkeit birgt Vorteile.

Wer würde denn so etwas angeben ? Würde mich mal interessieren !