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Müssen Eltern zahlen, wenn die minderjährigen Kinder unerlaubt etwas im Internet ersteigern?

gefragt von paulinaundco am 17.12.2007 um 13:21 Uhr

Der Nachbarsjunge hat neulich für 700 € bei einer Onlineauktion etwas für den PC ersteigert -keine Ahnung was das war-, jedenfalls haben seine Eltern nichts davon gewußt und sind vom Verkäufer jetzt schriftlich aufgefordert worden, den Betrag zu erstatten. Der Sohn ist gerade mal 10 und hatte "nur mal so zum Ausprobieren mitgeboten", er hatte also aus purer Blödheit genandelt. Müssen die Eltern denn jetzt zahlen oder können sie die Zahlung ablehnen?


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dreadkopp
beantwortet von dreadkopp am 17. Dezember 2007 13:25
5x
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eltern müssen zahlen... (blödheit muss bestraft werden!!!)

theoretisch hääten sie´s ja auch sein können.... "wenn mans dann nicht mehr haben will schieben wir´s halt auf´s kind, oder was???"

man ann max. an die kulanz des verkäufers appellieren

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 17. Dezember 2007 13:29

DH! Woher hat eigentlich das 10 jährige Kind den Zugangsnamen und das Passwort?

Kommentar von 5df7058b97f13b311b72b8071e27817bsmallBedburdyck am 17. Dezember 2007 13:41

@Boriswulff, DH für diesen Kommentar.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 17. Dezember 2007 13:29

Sehr klar gesehen.


Benjy
beantwortet von Benjy am 17. Dezember 2007 13:25
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Die Eltern müssen nicht zahlen, solange der Son noch nicht 18 Jahre alt ist. Er ist nicht voll geschäftsfähig. Der Vertrag ist somit schwebend unwirksam. Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen. Basta! ;0)

Kommentar von Simple_avatar4smallEveline am 17. Dezember 2007 13:32

Bei "ganz normalen" Geschäften ist das so. Aber keine Ahnung, wie das im Internet ist. Mit welchen Benutzerdaten hat sich z. B. der Junge eingeloggt? Wenn er die der Eltern kennt und benutzt hat, ist es von den Eltern sehr leichtsinnig und es dürfte schwer sein, zu beweisen, dass sie die Ware nicht selbst bestellt haben!


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 17. Dezember 2007 13:35
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AG Bremen 2005-10-20 16 C 168/05 Quelle: NJW 2006 Heft 8 Haftung bei fahrlässigem Umgang mit Benutzernamen und Passwort. Wer durch eigene Fahrlässigkeit ermöglicht, dass ein Dritter unter Verwendung des persönlichen Benutzernamens und Passwortes an einer Internet-Versteigerung teilnimmt, haftet so, als hätte er selbst gehandelt.

Entschuldige, aber kann am als Eltern so blöd sein und sein Passwort und Nutzername seinem Kind preisgeben.

Kommentar von Simple_avatar4smallEveline am 17. Dezember 2007 13:57

Genau


anonym
beantwortet von Rizzo am 17. Dezember 2007 13:24
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Hier dürfte kein rechtskräftiger Vertrag zustandegekommen sein. Also nicht zahlen, Anwalt einschalten, sofern man Rechtsschutz hat. Und den Burschen den Garten umgraben lassen.


anjanni
beantwortet von anjanni am 17. Dezember 2007 13:36
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Das Kind hat deutlich mehr Geld ausgegeben als es von seinem Taschengeld bezahlen könnte. Damit ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Die Eltern können den Kaufvertrag widerrufen. Das gilt im Internet genau so wie "draußen".

Allerings: Hat das Kind vom ebay-Account seiner Eltern geboten, wird es vermutlich mit der Beweislage schwierig sein.

Da hilft wohl nur die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer und die Bitte, das Angebot an den Bieter mit dem nächsthöheren Gebot weiterzugeben. Seriöse Verkäufer machen das ohne weiteres.





luca05
beantwortet von luca05 am 17. Dezember 2007 14:25
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Nein,die eltern müssen nicht zahlen,würd aber die sache von einen anwalt erledigen lassen


anonym
beantwortet von mareike am 17. Dezember 2007 13:24
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Nein, minderjährige Kinder sind vom 7. bis 18 Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig und daher müssen die Eltern solche Geschäfte vorher genehmigen oder ihnen hinterher zustimmen. Die Eltern des Jungen sollten daher darauf hinweisen, dass er erst 10 ist und sie daher dem Geschäft nicht zustimmen.


Lady1975
beantwortet von Lady1975 am 17. Dezember 2007 13:28
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hmm ich weiß ja nicht aber ich denke Eltern haften für Ihre Kinder in diesem Fall. Denn woher soll denn das Kind die Daten haben um sich einzuloggen???? Oder aber woher soll er sich bei Ebay anmelden oder so.?? Man brauch doch ein Konto um sich da anzumelden.....

Komisch.





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