Der Nachbarsjunge hat neulich für 700 € bei einer Onlineauktion etwas für den PC ersteigert -keine Ahnung was das war-, jedenfalls haben seine Eltern nichts davon gewußt und sind vom Verkäufer jetzt schriftlich aufgefordert worden, den Betrag zu erstatten. Der Sohn ist gerade mal 10 und hatte "nur mal so zum Ausprobieren mitgeboten", er hatte also aus purer Blödheit genandelt. Müssen die Eltern denn jetzt zahlen oder können sie die Zahlung ablehnen?
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eltern müssen zahlen... (blödheit muss bestraft werden!!!)
theoretisch hääten sie´s ja auch sein können.... "wenn mans dann nicht mehr haben will schieben wir´s halt auf´s kind, oder was???"
man ann max. an die kulanz des verkäufers appellieren

Die Eltern müssen nicht zahlen, solange der Son noch nicht 18 Jahre alt ist. Er ist nicht voll geschäftsfähig. Der Vertrag ist somit schwebend unwirksam. Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen. Basta! ;0)
Bei "ganz normalen" Geschäften ist das so. Aber keine Ahnung, wie das im Internet ist. Mit welchen Benutzerdaten hat sich z. B. der Junge eingeloggt? Wenn er die der Eltern kennt und benutzt hat, ist es von den Eltern sehr leichtsinnig und es dürfte schwer sein, zu beweisen, dass sie die Ware nicht selbst bestellt haben!

AG Bremen 2005-10-20 16 C 168/05 Quelle: NJW 2006 Heft 8 Haftung bei fahrlässigem Umgang mit Benutzernamen und Passwort. Wer durch eigene Fahrlässigkeit ermöglicht, dass ein Dritter unter Verwendung des persönlichen Benutzernamens und Passwortes an einer Internet-Versteigerung teilnimmt, haftet so, als hätte er selbst gehandelt.
Entschuldige, aber kann am als Eltern so blöd sein und sein Passwort und Nutzername seinem Kind preisgeben.
Genau
Hier dürfte kein rechtskräftiger Vertrag zustandegekommen sein. Also nicht zahlen, Anwalt einschalten, sofern man Rechtsschutz hat. Und den Burschen den Garten umgraben lassen.
Das Kind hat deutlich mehr Geld ausgegeben als es von seinem Taschengeld bezahlen könnte. Damit ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Die Eltern können den Kaufvertrag widerrufen. Das gilt im Internet genau so wie "draußen".
Allerings: Hat das Kind vom ebay-Account seiner Eltern geboten, wird es vermutlich mit der Beweislage schwierig sein.
Da hilft wohl nur die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer und die Bitte, das Angebot an den Bieter mit dem nächsthöheren Gebot weiterzugeben. Seriöse Verkäufer machen das ohne weiteres.
Nein,die eltern müssen nicht zahlen,würd aber die sache von einen anwalt erledigen lassen
Nein, minderjährige Kinder sind vom 7. bis 18 Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig und daher müssen die Eltern solche Geschäfte vorher genehmigen oder ihnen hinterher zustimmen. Die Eltern des Jungen sollten daher darauf hinweisen, dass er erst 10 ist und sie daher dem Geschäft nicht zustimmen.

hmm ich weiß ja nicht aber ich denke Eltern haften für Ihre Kinder in diesem Fall. Denn woher soll denn das Kind die Daten haben um sich einzuloggen???? Oder aber woher soll er sich bei Ebay anmelden oder so.?? Man brauch doch ein Konto um sich da anzumelden.....
Komisch.
DH! Woher hat eigentlich das 10 jährige Kind den Zugangsnamen und das Passwort?
@Boriswulff, DH für diesen Kommentar.
Sehr klar gesehen.