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Müssen Eltern immer für ihre Kinder haften?

gefragt von ecomind am 19.04.2007 um 10:32 Uhr

Müssen Eltern alle Schäden verantworten, die Ihre Kinder anrichten??


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Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 19. April 2007 10:45
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Das Problem ist die AUFSICHTSPFLICHT!! d. h. eine Versicherung kommt nur für den Schaden auf, wenn man seine Aufsichspflicht verletzt hat!! hört sich blöd an, ist aber so. Wenn man also dabei stand und zugeschaut hat, wie die Ming-Vase vom Nachbarn zertrümmert wurde, ist das schlecht, weil man das hätte verhindern können.... / also: Das Kind war alleine ;-)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 19. April 2007 10:50

das ist schlecht für den Nachbarn, weil der dann keinen Entschädigungsanspruch hat und auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn die Kinder unter 7 Jahren waren!

Kommentar von Simple_avatar1smallAndrea1204 am 19. April 2007 11:07

Deswegen gibt es auch Versicherungen, die dafür aufkommen, aber eben die Aufsichtspflicht muss verletzt werden (von Elternseite her...)


charlotte
beantwortet von charlotte am 19. April 2007 10:55
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Unterschieden werden muss zwischen der Haftung nach dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Im Strafrecht sind die Eltern nicht mit Schuld, allenfalls in der komplett missratenen Erziehung und die Jugendichen sind ab 14 Jahren die von Ihnen angerichteteten Schäden auch selbst verantwortlich.

Im Zivilrecht sieht es anders aus: bis sieben Jahre ist das Kind für nichts verantwortlich. Verursacht es einen Schaden, so muss den Eltern nachgewiesen werden, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Beispiel: ich stehe neben meiner dreijährigen Tochter, die plötzlich einen Stein aufnimmt und gegen ein Auto wirft. Der Schaden muss von mir nicht reguliert werden, weil ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, da ich ja direkt neben meiner Tochter stand und trotzdem den kindlichen "Ausfall" verhindern konnte (Haftpflichtversicherung kann nunter dem Aspekt der Kulanz regulieren). Anders, wenn ich als Mutter um die Ecke einen Kaffee getrunken hätte und mein Kind hätte vertrauenvoll spielen lassen getreu dem Motto: wird schon nichts passieren.

Zwischen sieben und 14 Jahren des Kindes kommt es teils auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes und zum anderen Teil auf die Aufsichtspflicht der Eltern an. Beispiel: von einem 10 jährigen Kind kann man nomalerweise erwarten, dass es eine halbe Stunde allein zu Hause bleibt ohne das Bad unter Wasser zu setzen. Wenn etwas passiert, dann wird auch hier geschaut, ob ich die Aufsichtspgflicht verletzt habe. Je nachdem bin ich für den Schaden verantwortlich. Ab 14 Jahren sind die Jugendlichen dann allein verantwortlich für angerichtete Schäden. Allerdings werden die Eltern als Sorgeberechtite als gesetzliche Vertreter zumindest vor Gericht mit ins Boot genommen.


anonym
beantwortet von Peiertz am 19. April 2007 10:38
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Entscheidend ist das Alter des Kindes.Ab einen gewissen Alter ,bekommen die Kinder eine Teilschuld.Soviel ich weiss.


manop
beantwortet von manop am 20. April 2007 16:17
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Jeder kennt bestimmt das allerortsgegenwärtige Schild:

"Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder."

Die ist ein Beispiel für einen rechtsunwirksamen Hinweis. Gemeint ist hier meist, dass der Bauherr nicht für Verletzungen des Kindes auf der Baustelle haftbar gemacht werden könne, da sich das Kind dort unbefugt aufhält. Die Eltern sollen hier in die Pflicht genommen werden.

Die meisten Baustellen sind allerdings unzureichend vor Kindern gesichert. Kann also ein Kind ohne Probleme eine Baustelle betreten und verletzt sich, ist sehr wohl der Bauherr in der Haftung. Die Frage nach der Aufsichtspflicht bleibt hier vollkommen unberührt.

Mit der Haftungsfrage wird im allgemeinen also relativ lax umgegangen. Zumeist seien die Eltern haftbar. Rechtlich ist es, wie schon die Vorschreiber sagten, von den Umständen abhängig.





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