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Müssen Dynamo Hersteller für Ordnungsgelder aufkommen?

gefragt von RealPeterPan am 07.08.2008 um 23:56 Uhr

Wenn ich mir einen Dynamo kaufe, diesen richtig anbaue, er bei trockenem Wetter auch funktioniert, und ich dann bei Regen damit fahre, wenn der Dynamo dann durch den Regen nicht mehr geht, was ich ja nicht wissen konnte, und mich dann die Polizei anhält und ein Ordnungsgeld verhängt, muss ich dass dann selber zahlen, oder muss dass der Dynamo hersteller übernehmen (sofern ich klagen würde)?


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heligirl
beantwortet von heligirl am 7. August 2008 23:59
3x
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Naja, du merkst ja sofort, dass er nicht geht. Warum sollten die Hersteller zahlen müssen? Du musst eben, sobald du merkst, dass dein Licht nicht funktioniert, schieben.

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 8. August 2008 00:02

DH ! Immer dieser Drang Andere verantwortlich zu machen darf keine Schule machen .

Kommentar von RealPeterPan am 8. August 2008 00:06

Ja gut, das ist stimmt. Nur blöd wenn man 10 Km von zuhause weg ist, und kein Geld für nen Bus/Zug dabei hat. Dann im Regen mehrere Stunden nach Hause schieben... finde ich trotzdem dreist, dass man Dynamos verkaufen darf, die nur eingeschränkt funktionieren.

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 8. August 2008 00:08

War sicher ein Sonderangebot bei Aldi um 1,99 und ein Liter Milch hast auch noch dazubekommen

Kommentar von RealPeterPan am 8. August 2008 00:11

Hat knapp 6€ gekostet. Viel mehr Geld kann ich aber auch nicht für einen Dynamo ausgeben, da meine Eltern kaum Geld haben.


anonym
beantwortet von Lille am 8. August 2008 07:05
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Da Du nicht beim allerersten Regen, an dem Du das allererste Mal Dein Rad fährt, gleich nach 5 Minuten einOrdnngsgeld bekommst, wirst Du wohl selbstdie Verantwortung tragen und zahlen müssen. Schließlich stellst Du fest, daß Dein Gefährt nicht verkehrssicher ist - und es wäre Deine Pflicht, den Mangel beheben zu lassen (Nachbesserung beim Händler, Garnatie, selber schrauben...). Aber Du kannst nicht ein nicht-verkehrssicheres Gefährt munter 2 Jahre weiterfahren - und Dich dann beklagen, wenn's Ärger gibt. Schließlich kann einAutofahrer auch nicht mit defekten Bremsen monatelang durch die Gegend fahren und sich dann beim Autohersteller beklagen, wenn er jemanden überfährt. Fakt ist: Wenn Du eine Einschränkung der Verkehrssicherheit feststellst, musst Du diese beheben lassen (ggf auf Garantie) - aber Du darf das Fahrzeug nicht weiter benutzen. Das ist Deine persönliche Pflicht als Fahrer/Halter. Egal ob Fahrrad oder 40-Tonner.


Plumbum
beantwortet von Plumbum am 8. August 2008 07:17
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Du mußt vorher kontrollieren, ob das Licht in Ordnung ist. Im übrigen seit ich mein neues Fahrrad mit Nabendynamo habe ist das Thema erledigt. Er schaltet das Licht auch selber win wenn es dunkel genung ist.

Kommentar von RealPeterPan am 8. August 2008 14:19

Wenn du kontrollierst ob dein Licht geht, kippst du dann auch Wasser drüber um zu schauen ob er denn auch bei Regen funktioniert?

Kommentar von Simple_avatar4smallPlumbum am 8. August 2008 16:06

Ich habe mich nbei den alten Dynamos auch geärgert. Wenn Schnee, Regen war hat diesse Dynamo durchgedreht. Ob das Dynamo sich nicht dreht etc. kann ich deiner Frage nicht entnehmen. Ich kann dir nur als Autofahrer sagen: Ich ärgere mich über Leute ie abwends ohne Licht fahren. Ich habe mir Jahren mal einen Spaß erlaubt: Den ersten Radfahrer der mit Licht fährt habe ich die Hand geschüttelt und mich bedankt. Ich war um 19 uhr fast 30 Min unterwegs und habe dann der 25 Radfahrer die Hand schütteln können. Außerdem wenn es am Reifen liegt: Es gibt solche Kappen die man auf den Dynamokopf überstecken kann für ein paar Cent. Außerdem verklagen wird teuerer werden als du denkst.


asmakoeln
beantwortet von asmakoeln am 7. August 2008 23:58
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Die beweisspflicht wird Dir schwerfallen

Kommentar von RealPeterPan am 8. August 2008 00:03

Naja, dass ich das bei der Polizei nicht beweisen kann, dass ich es nicht wusste ist klar, aber es ist ja Tatsache dass der Dynamo bei Regen nicht geht. Wenn ich einen Dynamo kaufe, sollte dieser aber doch auch bei Regen gehen... Weshalb ich finde dass der Hersteller das Geld übernehmen muss, da er mich nicht darauf hingewiesen hat, dass der Dynamo nur bei gutem Wetter funktioniert. Oder darf ich einfach so Fahrrad zubehört verkaufen, dass nicht Verkehrstauglich ist?

Man stelle sich einmal vor, da würde jemand Bremsen verkaufen, die bei Regen nicht mehr gehen.

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 8. August 2008 00:10

Verklag die chinesischen Kinder, die den Billigmist herstellen müssen.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 7. August 2008 23:59
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Dein Dynamo, dein Fahrrad, deine Verantwortung, deine Strafe





albundysohn
beantwortet von albundysohn am 7. August 2008 23:59
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Du kannst den Dynamohersteller verklagen, sofern der Regen nach 19.45 war und du auf einer abschüßigen Strasse gefahren bist, da hast eine Chance,sonst wird es schwierig

Kommentar von RealPeterPan am 8. August 2008 00:04

Verstehe ich nicht. Wieso nur dann?

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 8. August 2008 00:08

Deutsches Recht, frag mich nicht nach einer Erklärung, frag die Merkel

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. August 2008 00:14

Was hat die damit zu tun, dass der Dynamo bei Regen nicht funktioniert?

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 8. August 2008 00:17

Eigentlich nichts, aber fürs deutsche Recht ist sie verantwortlich und irgendwie gefällt es mir ihr für alles die Schuld zu geben


Szintilator
beantwortet von Szintilator am 8. August 2008 00:09
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Es kann ja auch sein, daß es am Reifen liegt, daß er da, wo der Dynamo anliegt, kein Profil aufweist, dann versuche den Reifenhersteller zu verklagen. Es gibt doch Speichendynamos, so einen habe ich auch, der funktioniert auch bei Schnee!





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