Nein, natürlich nicht!
Geeicht werden müssen nur Waagen, die für Geschäftstätigkeiten benutzt werden. (Fleischer,Gemüsehädler usw.) Das dient dem Kundenschutz und ist somit im allgeneinen Interesse.

Eichen kann nur das Eichamt - eichamt.de in D und bev.gv.at in AT.
Das Wort "Eichen" wird leider ugs gerne für "Kalibrieren" oder "Einstellen" verwendet.
Meines Erachtens ist das bei elektronischen Waagen nicht notwendig, das sich diese beim Einschalten kalibrieren.
Gruss rorahoch v corpXpress
http://corpxpress.blog.de