Müssen die Zähne beim Abschluss einer Zahzusatzversicherung noch gesund sein?

gefragt von Makotoirie am 11.03.2010 um 19:27 Uhr

Oder kann man auch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn man weiß, dass bald ein paar größere Behandlungen anstehen?

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anonym
beantwortet von Mercarior am 12. März 2010 10:38
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Hallo Makotoirie,

die Sache sieht folgendermaßen aus:

Kein (!) Versicherer leistet für "Versicherungsfälle", die bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten sind.

Ein "Versicherungsfall" tritt mit der ersten vom Zahnarzt gestellten Diagnose ein, d.h. sobald ein Zahnarzt bei dir Behandlungsbedarf feststellt, kannst du ebendiesen NICHT mehr versichern.

Für solche bereits festgestellten Schäden wird auch nach Ablauf von Wartezeiten (i.d.R. 8 Monate) NICHT geleistet.

Und auch Versicherer, die bei der Aufnahme keine Gesundheitsfragen stellen und/oder keine Wartezeit haben (z.B. der angesprochene Münchner Verein) leisten für derartige Dinge NICHT.

Versicherungen leisten immer nur für zukünftig eintretende Schäden.

Wenn aktuell umfangreichere Maßnahmen bei dir anstehen und du trotzdem bereits jetzt eine Versicherung abschließen möchtest (für evtl. weitere zukünftig eintretende Schäden), dann solltest du darauf achten, dass im Antrag des Versicherers nicht unbedingt nach aktuellem Behandlungsbedarf gefragt wird.

Unter www.zahnzusatzversicherung-experten.de kannst du auch solche Tarife berechnen. In Frage kämen hier z.B. Universa Dent-Privat, Central Prodent oder Signal-Iduna Komfort-Zahn / Komfort-Plus.

Viele Grüße

Merci

Kommentar von 58b4608d0f01d214392d0e030d9d7b27smallZauberzahnfeeSilber-Fragant am 12. März 2010 23:18

Es gibt von der Verbraucherzentrale 4 Din A4 Seiten habe mir mal in der Praxis die Mühe gemacht und Preis-Leistungs-Verhältnis gecheckt.Schaue mal unter www.barmenia.de den ZG Tarif Dir an. Schönen Abend noch.

Kommentar von antowrtsuch am 14. Mai 2010 15:16

also im allgemeinen ist das tatsächlich so, dass die Zähne gesund sein sollten! es gibt allerdings auch die Gesellschaften, die in solchen Fällen die Augen zumachen! am besten du Informierst dich über diesen Portal hier: http://xrl.us/krankenzusatzversicherung. da bekommst du einen Überblick was es so gibt auf dem Markt und sie werden dich auch beraten falls deine Zähne nicht ganz gesund sind! da finden sie auf jeden Fall etwas für dich!


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anonym
beantwortet von SabineHakelmann am 27. März 2010 13:49
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Natürlich sichern sich die Unternehmen entsprechend mit Wartezeiten von 8 bis 12 Monaten ab. Sonst wäre ihrt Geschäft wohl schnell ruiniert. Dementsprechend ist ein nachträgliches Versichern nicht möglich. Weiterhin solltest du dir genau die entsprechenden Konditionen der einzelnen Angebote anschauen und nach Möglichkeit unabhängig vergleichen lassen (siehe http://linkpin.de/9nwzos), damit du am Ende nicht mehr bezahlst als notwendig.


David4711
beantwortet von David4711Platin-Fragant am 11. März 2010 19:28
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Wenn du sowas schon vor dem Vertragsabschluß weißt, aber es nicht angibst, grenzt das an Versicherungsbetrug.


auchmama
beantwortet von auchmamaDiamant-Fragant am 11. März 2010 19:28
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bei den meissten Versicherungen gibt es eine Wartezeit von fast einem Jahr

Kommentar von 682ee3c620bb661897258f887aad6142smallamdrosDiamant-Fragant am 11. März 2010 19:30

ja, in diesem Fall 8 Monate, hatte mich eben gerade erst erkundigt

Kommentar von Simple_avatar2smallSchokoladeSilber-Fragant am 12. März 2010 08:22

Wartezeit bedeutet: fest definierter Zeitraum, während dessen keine Behandlungen erstattungsfähig sind. Die Zähne sind aber in dieser Zeit schon versichert. Tritt also ein neuer Schaden nach Versicherungsabschluss ein ist dieser schon versichert. Man muss dann halt schauen, ob man die Behandlung nach hinten schieben kann, damit diese dann auch erstattungsfähig sind. Wartezeit bedeutet nicht, dass man einfach eine zeitlang versichert sein muss, damit ein Schaden, der auch schon vor Vertragsabschluss eintrat dann mitversichert sein kann!!! Schäden die VOR Vertragsabschluss eingetreten sind, sind grundsätzlich nicht mehr versicherbar.


malli
beantwortet von malliPlatin-Fragant am 12. März 2010 13:46
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naja in der regel wird nach deinen zahnlücken gefragt! und ganz wichtig es gibt eine wartezeit von 8 monaten und die zahnstaffel ist für dich wichtig. d.h. wieviel bezahlt die vers. in den ersten jahren!? der central prodent ist hier super!, lg malli


Schokolade
beantwortet von SchokoladeSilber-Fragant am 12. März 2010 08:20
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Grundsätzlich abschließen kann man schon eine Versicherung und zwar eine, die nicht nach angeratenen/geplanten Behandlungen im Antrag fragt (z.B. möglich bei Signal, ERGO Direkt oder Central). Doch auch wenn im Antrag nicht nach solchen Behandlungen gefragt wird gilt: Eine vom Zahnarzt bereits angeratene Behandlung bzw. ein eindeutiger Schaden an einem Zahn ist ein eingetretener Versicherungsfall. Wenn dieser vor Vertragsabschluss eingetreten ist, ist es nicht mehr möglich, diesen mitzuversichern. Die Versicherungen prüfen das bei Ersterstattungen und auch bei umfangreicheren Erstattungen. Hierzu wird der Zahnarzt angeschrieben und der muss dann korrekt antworten.

Hier auf www.hanswaizmann.de kannst Du schauen, welche Tarife Du trotz angeratener/geplanter Behandlung abschließen könntest. Manchmal ist es auch ratsam ganz einfach erst die Behandlung abzuschließen und dann den Abschluss zu tätigen.

Kommentar von 56986a765e3bad324a64d2da7fae233dsmalljlstrikerFragant am 12. März 2010 08:40

Mag ja alles sein. Aber man kann doch dem Interessenten Ergo direkt nicht anbieten. Da handelt man ja grob Fahrlässig.

Kommentar von Simple_avatar2smallSchokoladeSilber-Fragant am 14. März 2010 11:19

Kann ich so nicht sehen. Die haben jetzt die neuen Premiumtarife und wenn man die kombiniert, dann hat man einen richtigen Top-Tarif. Die alten Tarife (da war das noch Karstadt-Quelle) haben viel versprochen, hatten aber wenig Leistung. Das ist mit den neuen Premiumtarifen nicht mehr so. Kostet dann aber auch genauso viel wie andere Tarife, die vergleichbar leisten, wie z.B. CSS oder ARAG.


anonym
beantwortet von Power100Fragant am 11. März 2010 22:37
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Es gibt Tarife ohne Gesundheitsfragen, d.h aber nicht, dass angeratene oder geplante Behandlungen abgesichert sind - dies wird immer im Kleingedruckten ausgeschlossen. Hier ist ein Artikel dazu http://www.online-artikel.de/article/zahnzusatzversicherungen-ohne-gesundheitsfr.... Bei allen Versicherungen mit Gesundheitsfragen muss wahrheitsgemäß geantwortet werden, sonst kann die Versicherung im Leistungsfall, wenn eine Lüge herauskommt zurücktreten. Also auch nach der Wartezeit von 8 Monaten können schon bestehende Schäden nicht versichert werden!


paps1959
beantwortet von paps1959Gold-Fragant am 11. März 2010 20:50
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Mal abgesehen davon, dass Wartezeiten abzuleisten sind, oder Staffelungen vereinbart werden. Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen der Versicherer. Einige wollen ein Zahnschema, bei dem die bereits behandeldet Zähne oder Lücken ausgeschlossen werden können. Andere(die meisten) verweisen darauf, dass immer dann, wenn zu einer Behandlung geraten wurde, diese vom Schutz ausgeschlossen sind. Bei einigen gibt es auch Aktionen , bei denen dann keine Ausschlüsse erfolgen. Man muß also sehr genau prüfen, wie der Versicherer das händelt.


anonym
beantwortet von blowy01 am 11. März 2010 19:36
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Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es eine Wartezeit von 8 Monaten. Gefragt wird nach fehlenden Zähnen. Das heißt: Milch- und/oder Weisheitszähne zählen nicht dazu. Ebenso wenig zählen bereits ersetzte Zähne dazu. Allerdings darf eine Behandlung weder angeraten noch bereits begonnen sein. Aber ansonsten gibt es keine Einschränkung.


Shantih
beantwortet von ShantihSilber-Fragant am 11. März 2010 19:32
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Zahnzusatzversicherungen zahlen erst nach einer gewissen Wartezeit und ich glaube die Meisten auch nur dann, wenn vorher alles in Ordnung war. Die bekommen schon deinen bisherigen Bestand von der Krankenkasse.


anonym
beantwortet von Hawthorn am 11. März 2010 19:30
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Ja, die Zähne müssen noch in Ordnung sein. Du darfst also noch nicht wissen, dass du bald eine Behandlung brauchst. Die Versicherungen sichern sich damit ab, dass man die Versicherung oft 8 Monate haben muss, bis sie für eine Behandlung einspringt.


anonym
beantwortet von RedPhantomGold-Fragant am 11. März 2010 19:30
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abschliessen kannst sie immer. ist halt eine frage der anwartschaftszeit.

http://www.muenchener-verein.de/produkte/oeffentlicher-dienst/gesundheit/zahnzus...

die zahlen angeblich ohne vorherige gesundheitsfragen und shcon ab dem ersteb tag.

hab aber selber keine erfahrungen mit denen


amdros
beantwortet von amdrosDiamant-Fragant am 11. März 2010 19:29
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Zum Abschluß kann ich Dir sagen, bevor Du sie in Anspruch nehmen kannst, mußt Du mindestens seit 8 Monaten vorher die Zusatzversicherung abgeschlossen haben


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