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Müssen die Zähne beim Abschluss einer Zahzusatzversicherung noch gesund sein?

Frage von Makotoirie Makotoirie

Oder kann man auch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn man weiß, dass bald ein paar größere Behandlungen anstehen?

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Mercarior Mercarior

    Hallo Makotoirie,

    die Sache sieht folgendermaßen aus:

    Kein (!) Versicherer leistet für "Versicherungsfälle", die bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten sind.

    Ein "Versicherungsfall" tritt mit der ersten vom Zahnarzt gestellten Diagnose ein, d.h. sobald ein Zahnarzt bei dir Behandlungsbedarf feststellt, kannst du ebendiesen NICHT mehr versichern.

    Für solche bereits festgestellten Schäden wird auch nach Ablauf von Wartezeiten (i.d.R. 8 Monate) NICHT geleistet.

    Und auch Versicherer, die bei der Aufnahme keine Gesundheitsfragen stellen und/oder keine Wartezeit haben (z.B. der angesprochene Münchner Verein) leisten für derartige Dinge NICHT.

    Versicherungen leisten immer nur für zukünftig eintretende Schäden.

    Wenn aktuell umfangreichere Maßnahmen bei dir anstehen und du trotzdem bereits jetzt eine Versicherung abschließen möchtest (für evtl. weitere zukünftig eintretende Schäden), dann solltest du darauf achten, dass im Antrag des Versicherers nicht unbedingt nach aktuellem Behandlungsbedarf gefragt wird.

    Unter www.zahnzusatzversicherung-experten.de kannst du auch solche Tarife berechnen. In Frage kämen hier z.B. Universa Dent-Privat, Central Prodent oder Signal-Iduna Komfort-Zahn / Komfort-Plus.

    Viele Grüße

    Merci

    Kommentar von Zauberzahnfee ZauberzahnfeeZauberzahnfee

    Es gibt von der Verbraucherzentrale 4 Din A4 Seiten habe mir mal in der Praxis die Mühe gemacht und Preis-Leistungs-Verhältnis gecheckt.Schaue mal unter www.barmenia.de den ZG Tarif Dir an. Schönen Abend noch.

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    Antwort von David4711 David4711

    Wenn du sowas schon vor dem Vertragsabschluß weißt, aber es nicht angibst, grenzt das an Versicherungsbetrug.

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    Antwort von auchmama auchmama

    bei den meissten Versicherungen gibt es eine Wartezeit von fast einem Jahr

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    ja, in diesem Fall 8 Monate, hatte mich eben gerade erst erkundigt

    Kommentar von Schokolade SchokoladeSchokolade

    Wartezeit bedeutet: fest definierter Zeitraum, während dessen keine Behandlungen erstattungsfähig sind. Die Zähne sind aber in dieser Zeit schon versichert. Tritt also ein neuer Schaden nach Versicherungsabschluss ein ist dieser schon versichert. Man muss dann halt schauen, ob man die Behandlung nach hinten schieben kann, damit diese dann auch erstattungsfähig sind. Wartezeit bedeutet nicht, dass man einfach eine zeitlang versichert sein muss, damit ein Schaden, der auch schon vor Vertragsabschluss eintrat dann mitversichert sein kann!!! Schäden die VOR Vertragsabschluss eingetreten sind, sind grundsätzlich nicht mehr versicherbar.

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    Antwort von malli malli

    naja in der regel wird nach deinen zahnlücken gefragt! und ganz wichtig es gibt eine wartezeit von 8 monaten und die zahnstaffel ist für dich wichtig. d.h. wieviel bezahlt die vers. in den ersten jahren!? der central prodent ist hier super!, lg malli

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    Antwort von Schokolade Schokolade

    Grundsätzlich abschließen kann man schon eine Versicherung und zwar eine, die nicht nach angeratenen/geplanten Behandlungen im Antrag fragt (z.B. möglich bei Signal, ERGO Direkt oder Central). Doch auch wenn im Antrag nicht nach solchen Behandlungen gefragt wird gilt: Eine vom Zahnarzt bereits angeratene Behandlung bzw. ein eindeutiger Schaden an einem Zahn ist ein eingetretener Versicherungsfall. Wenn dieser vor Vertragsabschluss eingetreten ist, ist es nicht mehr möglich, diesen mitzuversichern. Die Versicherungen prüfen das bei Ersterstattungen und auch bei umfangreicheren Erstattungen. Hierzu wird der Zahnarzt angeschrieben und der muss dann korrekt antworten.

    Hier auf www.hanswaizmann.de kannst Du schauen, welche Tarife Du trotz angeratener/geplanter Behandlung abschließen könntest. Manchmal ist es auch ratsam ganz einfach erst die Behandlung abzuschließen und dann den Abschluss zu tätigen.

    Kommentar von jlstriker jlstrikerjlstriker

    Mag ja alles sein. Aber man kann doch dem Interessenten Ergo direkt nicht anbieten. Da handelt man ja grob Fahrlässig.

    Kommentar von Schokolade SchokoladeSchokolade

    Kann ich so nicht sehen. Die haben jetzt die neuen Premiumtarife und wenn man die kombiniert, dann hat man einen richtigen Top-Tarif. Die alten Tarife (da war das noch Karstadt-Quelle) haben viel versprochen, hatten aber wenig Leistung. Das ist mit den neuen Premiumtarifen nicht mehr so. Kostet dann aber auch genauso viel wie andere Tarife, die vergleichbar leisten, wie z.B. CSS oder ARAG.

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    Antwort von Power100 Power100

    Es gibt Tarife ohne Gesundheitsfragen, d.h aber nicht, dass angeratene oder geplante Behandlungen abgesichert sind - dies wird immer im Kleingedruckten ausgeschlossen. Hier ist ein Artikel dazu http://www.online-artikel.de/article/zahnzusatzversicherungen-ohne-gesundheitsfr.... Bei allen Versicherungen mit Gesundheitsfragen muss wahrheitsgemäß geantwortet werden, sonst kann die Versicherung im Leistungsfall, wenn eine Lüge herauskommt zurücktreten. Also auch nach der Wartezeit von 8 Monaten können schon bestehende Schäden nicht versichert werden!

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Mal abgesehen davon, dass Wartezeiten abzuleisten sind, oder Staffelungen vereinbart werden. Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen der Versicherer. Einige wollen ein Zahnschema, bei dem die bereits behandeldet Zähne oder Lücken ausgeschlossen werden können. Andere(die meisten) verweisen darauf, dass immer dann, wenn zu einer Behandlung geraten wurde, diese vom Schutz ausgeschlossen sind. Bei einigen gibt es auch Aktionen , bei denen dann keine Ausschlüsse erfolgen. Man muß also sehr genau prüfen, wie der Versicherer das händelt.

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    Antwort von blowy01 blowy01

    Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es eine Wartezeit von 8 Monaten. Gefragt wird nach fehlenden Zähnen. Das heißt: Milch- und/oder Weisheitszähne zählen nicht dazu. Ebenso wenig zählen bereits ersetzte Zähne dazu. Allerdings darf eine Behandlung weder angeraten noch bereits begonnen sein. Aber ansonsten gibt es keine Einschränkung.

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    Antwort von Shantih Shantih

    Zahnzusatzversicherungen zahlen erst nach einer gewissen Wartezeit und ich glaube die Meisten auch nur dann, wenn vorher alles in Ordnung war. Die bekommen schon deinen bisherigen Bestand von der Krankenkasse.

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    Antwort von Hawthorn Hawthorn

    Ja, die Zähne müssen noch in Ordnung sein. Du darfst also noch nicht wissen, dass du bald eine Behandlung brauchst. Die Versicherungen sichern sich damit ab, dass man die Versicherung oft 8 Monate haben muss, bis sie für eine Behandlung einspringt.

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    Antwort von RedPhantom RedPhantom

    abschliessen kannst sie immer. ist halt eine frage der anwartschaftszeit.

    http://www.muenchener-verein.de/produkte/oeffentlicher-dienst/gesundheit/zahnzus...

    die zahlen angeblich ohne vorherige gesundheitsfragen und shcon ab dem ersteb tag.

    hab aber selber keine erfahrungen mit denen

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    Antwort von amdros amdros

    Zum Abschluß kann ich Dir sagen, bevor Du sie in Anspruch nehmen kannst, mußt Du mindestens seit 8 Monaten vorher die Zusatzversicherung abgeschlossen haben

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