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Müssen die mtl. Vorauszahlungen für die Nebenkosten bei starken Abweichungen vom Vermieter angepasst werden?

gefragt von bleidi am 25.01.2008 um 21:09 Uhr

Ich habe in diesem Monat nach Auszug zum 31.12.07 aus der Wohnung das erste Mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen, obwohl ich schon seit 01.03.05 in der Wohnung bin. Der Vermieter (V) hat nun meinem Anschein nach den Abrechnungszeitraum so gelegt, das er einen möglichst langen Zeitraum abrechnen kann. Ich soll für den Zeitraum vom 01.02.06 bis 31.01.07 sowie vom 01.02.07 bis 31.01.08 ca. 610€ nachzahlen. Muss der Abrechnungszeitraum für alle Mieter im Haus gleich sein? Hat man einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Vermieter die Vorauszahlungen (bei mir 20€ (exklusive Heizkosten/Strom) wurden so niedrig ansetzt um den Wohnraum attraktiver erscheinen zu las


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. Januar 2008 21:14
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siehe einige Fragen tiefer, wo es um das gleiche Thema ging...dort ist nachzulesen...und damit sind ein großer Teil der Fragen beantwortet...

das letztere ist nur schwer zu beantworten, mit einem gewissen gesunden Menschenverstand kann ich selbst nachrechnen ob die Nebenkosten zu niedrig sind, da die sich ja aus den qm Wohnfläche ergeben und niemand hindert mich daran mit dem Vermieter den Vertrag dahingehend zu ändern, das ein vernünftiger Betrag, die nach Möglichkeit Nachzahlungen ausschließt abgeschlossen wird


speedy72
beantwortet von speedy72 am 25. Januar 2008 21:22
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Hallo bleidi, kann es sein, dass der Vermieter da ganz gewaltigen Beschiss veranstaltet?! Du wohntest seit 01. März 05 da, bist am 31. Dezember 07 ausgezogen und er berechnet erst ab 01. Februar 06 die Nebenkosten,dann auch noch bis zum 31. Januar 08 (da warst du doch schon einen Monat raus),komisch. Außerdem muss er jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung allein schon vom Gesetz her machen, er kann in dem Punkt nicht machen was er will. Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, die Mietrecht beinhaltet, hol dir auf jeden Fall rechtlichen Beistand, denn das geht nicht mit rechten Dinge zu. Ansonsten geh zur Verbraucherzentrale, nur mach am besten noch gestern was, denn du hast nicht lange Zeit dafür, es gibt eine Frist, in der du Widerspruch einlegen kannst, sonst kommt er damit durch, los los!!! Und viel Glück.


anonym
beantwortet von Rolfe am 25. Januar 2008 22:04
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Der Vermieter muss immer einen Zeitraum von 12 Monaten abrechnen - und das spätestens binnen weiterer 12 Monate. Wenn er den 2. von Dir genannten Zeitraum bis 31.1.08 ausdehnt, ist diese Abrechnung schon deshalb falsch, weil sie in die Zukunft hinein reicht. Woher will er die Daten bis 31.1.08 denn nehmen? Hat er in eine Kugel geschaut? Wenn für den Zeitraum ab 01.3.05 bis Ende 1/06 bislang nichts abgerechnet wurde, brauchst Du auch nichts mehr für diesen Zeitraum zahlen, weil dafür die o.g. Frist abgelaufen ist. Der Zeitraum v. 1.2.06 bis 31.1.07 ist ein Jahr und damit zulässig, auch wenn er nicht mit dem Abrechnungszeitraum anderer Mieter übereinstimmt. Für den 2. Zeitraum vom 1.2.07 bis 31.1.08 würde ich gar nichts zahlen, weil er nicht vollständig in der Vergangenheit liegt und damit eine exakte Abrechnung unmöglich ist. Damit ist die Abrechnung definitiv falsch und es muss bis zur Vorlage einer richtigen Abrechnung überhaupt nichts gezahlt werden; auch nicht teilweise. Für den zumindest zeitlich richtigen Abrechnungszeitraum v. 1.2.06 bis 31.1.07 würde ich die Unterlagen aber beim Vermieter einsehen und vorher die Abrechnung mit denen anderer Mieter vergleichen (wenn die Zeiträume annähernd vergleichbar sind).


speedy72
beantwortet von speedy72 am 25. Januar 2008 21:38
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Hi, ich bin's nochmal. Schau mal im Mietvertrag ob unter Nebenkostenvorauszahlung 'Pauschale' steht, dann hat nämlich der Vermieter Pech gehabt und bleibt auf seinen Kosten sitzen. Lass dich nicht über's Ohr hauen, wenn du dir nicht sicher bist, hol dir wie gesagt Rechtsbeistand.


nordi
beantwortet von nordi am 26. Januar 2008 00:29
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Probiere es mal beim Mieterverein, da wirst Du beraten.L.G.nordi





anonym
beantwortet von bleidi am 26. Januar 2008 11:17
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Wow. Besten Dank für die schnellen Tipps. Von Pauschal steht im Mietvertrag aber leider nix. Nur bin ich davon ausgegangen, da ich im ersten Jahr ja auch keine Nachzahlungen oder Rückzahlungen erhalten (Ich bekam ja gar keine Nebenkostenabrechnung) habe, dass die von mir mtl. gezahlten Vorauszahlungen zur Kostenabdeckung stimmten (Die Wohnung ist ja auch nur 32qm groß und hat noch Dachschrägen) Leider hab ich den Wohnraum nie nachgemessen und bin jetzt ja schon aus der Wohnung raus. Ich werd mich mal weitergehend rechtlich beraten lassen. Aber wenn ihr noch Tipps für mich habt, wäre ich euch sehr dankbar. L.G., bleidi




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