Wir haben bei der Besichtigung unserer neuen Wohnung Bohrlöcher in Bad -und Küchenfließen bemängelt. Diese worden auch in ein Mängelprotokoll aufgelistet. Uns wurde mitgeteilt das die Sache geprüft wird, wir aber wahrscheinlich kein Anrecht auf Beseitigung haben, da es sich bei dieser Wohnung um einen Zweitbezug handelt. Zudem fühlt sich laut Aussage der Verwalterin der Eigentümer nicht verpflichtet diesen Schaden zu beheben da er erst seit kurzem Eigentümer ist und die Wohnung schon vor Übernahme leer stand. Er also für den jetzigen Zustand nicht verantworlich ist. Besteht hier eventuell Anrecht auf Mietminderung oder Rücktritt vom Mietvertrag

Nein,Bohrlöcher wirst Du in jedem Bad finden. Mit Gips einfach zuschmieren.
Bitte Fotografier deine Bohrlöcher - Nicht dass du beim Auszug Schwierigkeiten bekommst und sie dir zugeschrieben werden

Gegen Bohrlöcher kann man nichts machen, wenn es nicht gerade 60 Stück auf 3 qm sind. Rücktritt oder Mietminderung fallen flach!

Bohrlöcher in Bad und Küche entstehen durch eine "völlig normale Mieternutzung". Hier kast Du keinesfalls Anrecht auf Mietkürzung ! Auch Du wirst Bohrlöcher verursachen...

Das Anbohren der Wände ist nicht zu beanstanden. Selbst an Kachelwänden (Bad und Küche) darf gebohrt werden, damit man die üblichen Einrichtungsgegenstände anbringen kann.
Man darf auch in die Fliesen bohren, wenn Löcher in den Fugen nicht passen würden.
Der Vermieter kann nicht verlangen, dass man nach Mietende die angebohrten Kacheln auswechselt - auch nicht, wenn es im Mietvertrag steht.
(aus Vorlagen vom Deutschen Mieterbund!)
Auch wenn es eine normale Abnutzung ist, so verlangen manchmal Vermieter den Austausch dieser Fliesen. Ein Ex-Nachbar hat gerade für mehrere 100€ Ersatzkacheln kaufen müssen, um sich nicht gerichtlich streiten zu müssen. Auf jeden Fall: Das Protokol gut aufbewahren.

Da hast due keinen Anspruch auch Beseitigung. aber es wäre gut das sie dokumentiert wären, für deinen Auszug.

Nein... Die Miete hat der VM ja auch ohne Murren entgegen genommen... Es ist eine normale und gängige abnutzung. Anders, wenn vorher die Amaturen bereits KOMPLETT installiert waren... Dann kann man diskutieren...

wenn er der Eigentümer ist, ister für den Zustand verantwortlich, denn eigentum verpflichtet
Rücktritt schließe ich mal aus, denn das ist kein Grund
Mietminderung müsste abgeklärt werden, aber ich glaube es nicht so richtig
ich würde den Vermieter jedenfalls schriftlich in Verzug setzen und bei einem Auszug dann den entsprechenden Schriftwechsel parat zu haben
Nein. Deine Antwort entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Eigentum verpflichtet, so wie es im Grundgesetz steht, meint übrigens was völlig anderes...
andreas48 am 16. Juni 2008 06:24 ich meinte lediglich dazu, dass es niemanden interssiert, wie lange ich eigentümer der wohnung bin, denn mit dem Kauf habe ich ja Rechte und Pflichten und das ich wegen Bohrlöchern, das Bad icht neu fliese das ist mir schon klar..mir ging es nur um die Tatsache, dass die Bohrlöcher schriftlich estgehalten sind..
LaOla60 am 15. Juni 2008 22:28 soll der Vermieter bei jedem Mieterwechsel etwa das Bad neu fliesen lassen???

Die Frage war: Bohrlöcher in Fliesen in Küche und Bad. Nicht Bohrlöcher in "normalen" Wänden.
Da hilft Gipsreinschmieren nicht wirklich. Höchstens flache Kunststoffstöpsel, die man in die Löcher reinschiebt. Mit einem flachen Abschluss oben. Gibts aber nicht für jedes Bohrloch und auch nicht in allen Farben...