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Müssen Bohrlöcher in Badfliesen die bei der Wohnungsbesichtigung bemängelt worden, beseitigt werden?

gefragt von geppert28geppert28 am 15.06.2008 um 22:13 Uhr

Wir haben bei der Besichtigung unserer neuen Wohnung Bohrlöcher in Bad -und Küchenfließen bemängelt. Diese worden auch in ein Mängelprotokoll aufgelistet. Uns wurde mitgeteilt das die Sache geprüft wird, wir aber wahrscheinlich kein Anrecht auf Beseitigung haben, da es sich bei dieser Wohnung um einen Zweitbezug handelt. Zudem fühlt sich laut Aussage der Verwalterin der Eigentümer nicht verpflichtet diesen Schaden zu beheben da er erst seit kurzem Eigentümer ist und die Wohnung schon vor Übernahme leer stand. Er also für den jetzigen Zustand nicht verantworlich ist. Besteht hier eventuell Anrecht auf Mietminderung oder Rücktritt vom Mietvertrag


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Hellracer
beantwortet von Hellracer am 15. Juni 2008 22:15
5x
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Nein,Bohrlöcher wirst Du in jedem Bad finden. Mit Gips einfach zuschmieren.


brettpit
beantwortet von brettpit am 15. Juni 2008 22:33
4x
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Bitte Fotografier deine Bohrlöcher - Nicht dass du beim Auszug Schwierigkeiten bekommst und sie dir zugeschrieben werden


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 15. Juni 2008 22:16
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Gegen Bohrlöcher kann man nichts machen, wenn es nicht gerade 60 Stück auf 3 qm sind. Rücktritt oder Mietminderung fallen flach!


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 15. Juni 2008 22:18
3x
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Bohrlöcher in Bad und Küche entstehen durch eine "völlig normale Mieternutzung". Hier kast Du keinesfalls Anrecht auf Mietkürzung ! Auch Du wirst Bohrlöcher verursachen...

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 15. Juni 2008 22:24

vielleicht klebt er auch seinen Alibert an :-))

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 15. Juni 2008 22:27

...oder mit "Wurstkordel" aufhängen....


Marple
beantwortet von Marple am 15. Juni 2008 22:24
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Das Anbohren der Wände ist nicht zu beanstanden. Selbst an Kachelwänden (Bad und Küche) darf gebohrt werden, damit man die üblichen Einrichtungsgegenstände anbringen kann.

Man darf auch in die Fliesen bohren, wenn Löcher in den Fugen nicht passen würden.

Der Vermieter kann nicht verlangen, dass man nach Mietende die angebohrten Kacheln auswechselt - auch nicht, wenn es im Mietvertrag steht.

(aus Vorlagen vom Deutschen Mieterbund!)





anonym
beantwortet von AchimM am 16. Juni 2008 00:19
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Auch wenn es eine normale Abnutzung ist, so verlangen manchmal Vermieter den Austausch dieser Fliesen. Ein Ex-Nachbar hat gerade für mehrere 100€ Ersatzkacheln kaufen müssen, um sich nicht gerichtlich streiten zu müssen. Auf jeden Fall: Das Protokol gut aufbewahren.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 16. Juni 2008 00:34
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Da hast due keinen Anspruch auch Beseitigung. aber es wäre gut das sie dokumentiert wären, für deinen Auszug.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 15. Juni 2008 22:16
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Nein... Die Miete hat der VM ja auch ohne Murren entgegen genommen... Es ist eine normale und gängige abnutzung. Anders, wenn vorher die Amaturen bereits KOMPLETT installiert waren... Dann kann man diskutieren...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. Juni 2008 22:17
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  1. wenn er der Eigentümer ist, ister für den Zustand verantwortlich, denn eigentum verpflichtet

  2. Rücktritt schließe ich mal aus, denn das ist kein Grund

  3. Mietminderung müsste abgeklärt werden, aber ich glaube es nicht so richtig

  4. ich würde den Vermieter jedenfalls schriftlich in Verzug setzen und bei einem Auszug dann den entsprechenden Schriftwechsel parat zu haben

Kommentar von fairlane am 15. Juni 2008 22:21

Nein. Deine Antwort entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Eigentum verpflichtet, so wie es im Grundgesetz steht, meint übrigens was völlig anderes...

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 16. Juni 2008 06:24

ich meinte lediglich dazu, dass es niemanden interssiert, wie lange ich eigentümer der wohnung bin, denn mit dem Kauf habe ich ja Rechte und Pflichten und das ich wegen Bohrlöchern, das Bad icht neu fliese das ist mir schon klar..mir ging es nur um die Tatsache, dass die Bohrlöcher schriftlich estgehalten sind..

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 15. Juni 2008 22:28

soll der Vermieter bei jedem Mieterwechsel etwa das Bad neu fliesen lassen???


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 15. Juni 2008 22:28
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Die Frage war: Bohrlöcher in Fliesen in Küche und Bad. Nicht Bohrlöcher in "normalen" Wänden.

Da hilft Gipsreinschmieren nicht wirklich. Höchstens flache Kunststoffstöpsel, die man in die Löcher reinschiebt. Mit einem flachen Abschluss oben. Gibts aber nicht für jedes Bohrloch und auch nicht in allen Farben...





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